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Warum darf man nicht im Auto schlafen?

gefragt von FloeckliFloeckli am 19.01.2009 um 13:09 Uhr

wenn man z.B. betrunken oder übermüdet ist, wäre es da nicht besser im Auto einige Stunden zu schlafen als in so einem Zustand noch Auto zu fahren? Aber anscheinend ist das ja verboten? Was soll das? Aus welchem Grund?


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Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 19. Januar 2009 13:11
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Das ist mir neu! So lange Du den Schlüssel nicht im Schloss hast und das Fahrzeug den Straßenverkehr nicht behindert/gefährdet.


Denise180685
beantwortet von Denise180685 am 19. Januar 2009 13:11
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du darfst im Auto schlaffen, auf der Rückbank + Auto aus und Schlüssel darf nicht stecken.

Kommentar von Cc6223103283dcc98027f60009b3381fsmallOlly206 am 19. Januar 2009 13:13

und im Winter erfriere ich dann in meinem Auto oder wie?

Kommentar von 4f4723589a7882776b1169a2a332cdf5smallDenise180685 am 19. Januar 2009 13:28

tja, saufen und frieren ist deine Entscheidung, fahr doch mit dem Taxi oder der Bahn/Bus/mit jemand anderem, alles eine Sache der Organisation.


ELEKTR0NiSCH
beantwortet von ELEKTR0NiSCH am 19. Januar 2009 13:11
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Mir ist das auch neu .. Warum kannst Du denn sonst die Sitze in Schlaflage befördern ?


anonym
beantwortet von BaludDerBaer am 19. Januar 2009 13:12
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Das darfst du nur nicht wenn du fährst!


Olly206
beantwortet von Olly206 am 19. Januar 2009 13:12
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wer sagt das das vertoten ist? Du solltest nur nicht betrunken hinter dem Lenkrad sitzen und den Motor laufen haben!



leanderchen
beantwortet von leanderchen am 19. Januar 2009 13:12
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Ich schätze, das liegt an der Erstickungsgefahr! Autotüren und -fenster schließen ja doch ziemlich dicht ab. Und wenn man stundenlang drin ist, ohne "zu lüften", sinkt der Sauerstoffgehalt der Luft vielleicht so weit ab, dass man ersticken kann?!

Kommentar von 819a5cdd5e21738db35d2fd97970103csmallFloeckli am 19. Januar 2009 13:13

interessante Theorie! :-)

Kommentar von keri84 am 19. Januar 2009 13:15

ach schmarrn. ich hab noch nie gehört dass jemand im auto erstickt wäre, außer wenn sich das auto unter wasser gefand

Kommentar von De54bde66d6e47be2cec825a291b640dsmallleanderchen am 19. Januar 2009 13:19

Nicht nur unter Wasser! Es reicht auch, wenn die Autoabgase (aus welchem Grund auch immer) ins Wageninnere geleitet werden. (Defekter Auspuff z. B.). Wären Türen und Fenster nicht so dicht, könnten die Abgase ja nach außen entweichen, so dass man nicht daran stirbt...

Kommentar von Cc6223103283dcc98027f60009b3381fsmallOlly206 am 19. Januar 2009 13:20

Wie bitte willst du die Lüftungsschlitze denn abdichten damit Du ersticken könntest? Blödsinn!

Kommentar von De54bde66d6e47be2cec825a291b640dsmallleanderchen am 19. Januar 2009 13:27

Lüftung aus = Lüftungsklappen zu = ersticken?!...

Kommentar von Cc6223103283dcc98027f60009b3381fsmallOlly206 am 19. Januar 2009 13:29

soooo dicht ist dein Auto nicht! glaub mir!

Kommentar von keri84 am 19. Januar 2009 13:32

ich hab eher die theorie dass du bei den abgasen an einer vergiftung stirbst... klar herrscht wenig luftaustausch, sodass die abgase nicht schnell genug entweichen

Kommentar von Cc6223103283dcc98027f60009b3381fsmallOlly206 am 19. Januar 2009 13:41

Also wenn Deine Abgase ins Auto kommen soltest Du den Auspuf wechseln! Dann ist der nämlich kaputt!


holsch
beantwortet von holsch am 19. Januar 2009 13:13
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man darf im auto schlafen. habe ich schon dutzende male getan !


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 19. Januar 2009 13:15
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Das wäre mir neu, das mir jemand verbieten könnte in meinem Auto zu schlafen.


Nellina
beantwortet von Nellina am 19. Januar 2009 13:12
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wahrscheinlich hat das nur Gueltigkeit in der Schweiz!


wernilein
beantwortet von wernilein am 19. Januar 2009 13:12
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ihr dürft wohl garnichts in der Schweiz...,wir dürfen das und manche müssen es sogar,:-)

Kommentar von 819a5cdd5e21738db35d2fd97970103csmallFloeckli am 19. Januar 2009 13:16

wir dürfen schon ziemlich viel! :-) ich hab das nur mal gehört, das das verboten sein soll..... vielleicht liege ich da ja falsch, die LKW-Fahrer müssen ja teilweise in ihren Trucks pennen, stimmt!


konny27
beantwortet von konny27 am 19. Januar 2009 13:12
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darf man doch,zieh Schlüssel ab und schlafe


anonym
beantwortet von merle1611 am 19. Januar 2009 13:13
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das ist mir nicht bekannt.mein mann schläft zwischendurch auch im auto wenn er mal weiter zu seinen kunden muss


Testbildfreund
beantwortet von Testbildfreund am 19. Januar 2009 13:13
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Auf der Fahrerseite darfst du dein oder welches Auto auch immer als Betrunkener oder sonstwie Beeinträchtigter nicht betreten, das ist korrekt - allein das Aufschließen der Fahrertüre mit der Absicht, den Fahrersitz einzunehmen, ist da bereits strafbar. Allerdings ist das nur die graue Theorie und wird wohl bein einem Auto, das du am Straßenrand parkst, ohnehin nicht nachgeprüft werden können! Weiters spricht nichts gegen eine Nacht im Auto, sofern du den Einstieg in selbiges nicht unbedingt vor einer Polizeiwache vornimmst! Im Ernst: Dafür wird dich niemand belangen!

Kommentar von 819a5cdd5e21738db35d2fd97970103csmallFloeckli am 19. Januar 2009 13:17

okay, demfall hab ich mich geirrt! hab das nur gehört! Danke an alle für die Antworten!

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 19. Januar 2009 13:21

Das stimmt schon lange nicht mehr. Frueher wurde das mal so praktiziert, aber da ja nur das Fahren unter Alkoholeinfluss strafbar ist, muss heute jemandem explizit nachgewiesen werden, dass er auch gefahren ist.

Kommentar von Cc6223103283dcc98027f60009b3381fsmallOlly206 am 19. Januar 2009 13:25

Grins hast recht !aber mich hat schon mal eine nette Grüne Maus auf den Fahrersitz gesetzt obwohl ich ganzschön(schäm) duhn war! Ging nicht anders(grins)3Türe und die Beifahrentür ging nicht auf(zu dicht an einer Hauswand) aber sowas sind echt Ausnahmen!


abibremer
beantwortet von abibremer am 27. Januar 2009 19:01
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ist doch unsinn: kein arbeitgeber bezahlt dem fernfahrer die hotelübernachtung. die schlafen alle im fahrerhaus des lastwagens das war ja nichtmal in der der ddr verboten!


anonym
beantwortet von softiecop am 14. Mai 2009 20:28
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Es ist nicht generell verboten, wenn man aber das -zumindest in Bayern geltende- Bayer. Straßen- und Wegegesetz liest, so kann dadurch eine Sondernutzung öffentlicher Flächen/Plätze verstanden werden. Der Bereich der Straße bzw. der Parkflächen ist nur zu diesem Zweck gedacht. Wenn jemand im Auto schläft, vor allem fast darin wohnt (das gibt es tatsächlich), dann ist dies eben ein Missbrach des gedachten Zwecks.



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