Floeckli am 19.01.2009 um 13:09 Uhr
wenn man z.B. betrunken oder übermüdet ist, wäre es da nicht besser im Auto einige Stunden zu schlafen als in so einem Zustand noch Auto zu fahren? Aber anscheinend ist das ja verboten? Was soll das? Aus welchem Grund?

Das ist mir neu! So lange Du den Schlüssel nicht im Schloss hast und das Fahrzeug den Straßenverkehr nicht behindert/gefährdet.

du darfst im Auto schlaffen, auf der Rückbank + Auto aus und Schlüssel darf nicht stecken.
Olly206 am 19. Januar 2009 13:13 und im Winter erfriere ich dann in meinem Auto oder wie?
Denise180685 am 19. Januar 2009 13:28 tja, saufen und frieren ist deine Entscheidung, fahr doch mit dem Taxi oder der Bahn/Bus/mit jemand anderem, alles eine Sache der Organisation.

Mir ist das auch neu .. Warum kannst Du denn sonst die Sitze in Schlaflage befördern ?

wer sagt das das vertoten ist? Du solltest nur nicht betrunken hinter dem Lenkrad sitzen und den Motor laufen haben!

Ich schätze, das liegt an der Erstickungsgefahr! Autotüren und -fenster schließen ja doch ziemlich dicht ab. Und wenn man stundenlang drin ist, ohne "zu lüften", sinkt der Sauerstoffgehalt der Luft vielleicht so weit ab, dass man ersticken kann?!
Floeckli am 19. Januar 2009 13:13 interessante Theorie! :-)
ach schmarrn. ich hab noch nie gehört dass jemand im auto erstickt wäre, außer wenn sich das auto unter wasser gefand
leanderchen am 19. Januar 2009 13:19 Nicht nur unter Wasser! Es reicht auch, wenn die Autoabgase (aus welchem Grund auch immer) ins Wageninnere geleitet werden. (Defekter Auspuff z. B.). Wären Türen und Fenster nicht so dicht, könnten die Abgase ja nach außen entweichen, so dass man nicht daran stirbt...
Olly206 am 19. Januar 2009 13:20 Wie bitte willst du die Lüftungsschlitze denn abdichten damit Du ersticken könntest? Blödsinn!
leanderchen am 19. Januar 2009 13:27 Lüftung aus = Lüftungsklappen zu = ersticken?!...
Olly206 am 19. Januar 2009 13:29 soooo dicht ist dein Auto nicht! glaub mir!
ich hab eher die theorie dass du bei den abgasen an einer vergiftung stirbst... klar herrscht wenig luftaustausch, sodass die abgase nicht schnell genug entweichen
Olly206 am 19. Januar 2009 13:41 Also wenn Deine Abgase ins Auto kommen soltest Du den Auspuf wechseln! Dann ist der nämlich kaputt!

man darf im auto schlafen. habe ich schon dutzende male getan !

Das wäre mir neu, das mir jemand verbieten könnte in meinem Auto zu schlafen.

wahrscheinlich hat das nur Gueltigkeit in der Schweiz!

ihr dürft wohl garnichts in der Schweiz...,wir dürfen das und manche müssen es sogar,:-)
Floeckli am 19. Januar 2009 13:16 wir dürfen schon ziemlich viel! :-) ich hab das nur mal gehört, das das verboten sein soll..... vielleicht liege ich da ja falsch, die LKW-Fahrer müssen ja teilweise in ihren Trucks pennen, stimmt!
das ist mir nicht bekannt.mein mann schläft zwischendurch auch im auto wenn er mal weiter zu seinen kunden muss

Auf der Fahrerseite darfst du dein oder welches Auto auch immer als Betrunkener oder sonstwie Beeinträchtigter nicht betreten, das ist korrekt - allein das Aufschließen der Fahrertüre mit der Absicht, den Fahrersitz einzunehmen, ist da bereits strafbar. Allerdings ist das nur die graue Theorie und wird wohl bein einem Auto, das du am Straßenrand parkst, ohnehin nicht nachgeprüft werden können! Weiters spricht nichts gegen eine Nacht im Auto, sofern du den Einstieg in selbiges nicht unbedingt vor einer Polizeiwache vornimmst! Im Ernst: Dafür wird dich niemand belangen!
Floeckli am 19. Januar 2009 13:17 okay, demfall hab ich mich geirrt! hab das nur gehört! Danke an alle für die Antworten!
Franticek am 19. Januar 2009 13:21 Das stimmt schon lange nicht mehr. Frueher wurde das mal so praktiziert, aber da ja nur das Fahren unter Alkoholeinfluss strafbar ist, muss heute jemandem explizit nachgewiesen werden, dass er auch gefahren ist.
Olly206 am 19. Januar 2009 13:25 Grins hast recht !aber mich hat schon mal eine nette Grüne Maus auf den Fahrersitz gesetzt obwohl ich ganzschön(schäm) duhn war! Ging nicht anders(grins)3Türe und die Beifahrentür ging nicht auf(zu dicht an einer Hauswand) aber sowas sind echt Ausnahmen!

ist doch unsinn: kein arbeitgeber bezahlt dem fernfahrer die hotelübernachtung. die schlafen alle im fahrerhaus des lastwagens das war ja nichtmal in der der ddr verboten!
Es ist nicht generell verboten, wenn man aber das -zumindest in Bayern geltende- Bayer. Straßen- und Wegegesetz liest, so kann dadurch eine Sondernutzung öffentlicher Flächen/Plätze verstanden werden. Der Bereich der Straße bzw. der Parkflächen ist nur zu diesem Zweck gedacht. Wenn jemand im Auto schläft, vor allem fast darin wohnt (das gibt es tatsächlich), dann ist dies eben ein Missbrach des gedachten Zwecks.