gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ
62 

Warum darf man in Deutschland die vorderen Seitenscheiben nicht tönen?

gefragt von gtiraser am 28.03.2007 um 23:12 Uhr

Ich sehe immer mehr Autos die nicht nur die hinteren Scheiben, sondern auch die vorderen Scheiben getönt haben. Aber als ich mal mit meinem TÜV Prüfer darüber reden wollte, sagte dieser mir nur : Das ist nicht erlaubt! Warum nicht? In Amerika z.B. ist das Gang und Gebe.

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Auto x 23.294 Motorrad x 1.757 TÜV x 499 Tönung x 132 Tönen x 71 Dekra x 37 Frontscheibe x 30 CarGlas x 7 Scheibentönung x 4 Seitenscheiben x 2 Heckschreibe x 1

Mikatto
beantwortet von Mikatto am 29. März 2007 00:48
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ist ganz einfach per Verordnung so geregelt auf Grund des Sicherheitsaspektes. Aus getönten Scheiben sieht man nicht so gut und das kann verkehrsgefährdend sein, einfach mal in der Straßenverkehrszulassungsordnung nachlesen, lt StVZO sind die vorderen Seitenscheiben von Sicht erschwerenden Zusätzen frei zu halten.

USA hat halt ein anderes Recht, bzw. oft kaum eins, wenns ums Auto geht, wenn man sieht, was da für Schrottlauben rumfahren....

hier noch was aus einem Forum dazu:

getönte Folien:

sind zulässig an Scheiben, die für die Sicht des Fzg-Führers nicht von Bedeutung sind, jedoch:

nicht zulässig an Notfenstern, die durch Zerschlagen geöffnet werden müssen.

Also konkret: An Scheiben die sich innerhalb des nach vorn gerichteten 180°-Sichtfeld des Fahrzeugführers befinden, dürfen keine getönten Folien angebaut werden. Gründe dafür sind insbesondere die Anforderungen bezüglich der Lichtdurchlässigkeit (Grundlage ist die ECE-Regelung Nr. 43 – d.h. 1.verzerrungsfreie Sicht und 2. eine Lichtdurchlässigkeit von mind. 70% (Fahrzeugscheibe incl. Folie) darf nicht unterschritten werden) Aber: serienmäßige Wärmeschutzverglasungen weisen bereits einen Lichtdurchlässigkeitswert (ohne Folie) von mind. 70% auf.

Aus allen bisher vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilten Bauartgenehmigungen getönter Folien zur Aufbringung auf Scheiben von Kraftfahrzeugen ist deshalb immer sinngemäß der nachfolgende Text zu entnehmen: "Die Folien dürfen an der Innenseite von Fahrzeugscheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers nicht von Bedeutung sind, aufgebracht werden." o.ä.

Weitere Anbaubedingungen sind zu beachten. Insbesondere die Forderung eines zweiten Außenspiegels bei Aufbringen getönter Folien an der Heckscheibe.

Noch zum Schluß: Mir liegt ein Schreiben vom KBA vor, nachdem auch eine Genehmigung im Rahmen einer Einzelabnahme unzulässig ist!


anonym
beantwortet von SurfnFun am 29. März 2007 06:48
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Erkennbarkeit des Fahrers hat bei der Gesetzgebung sicherlich auch eine Rolle gespielt, liegst also auch richtig, bommel65. :-)


bommel65
beantwortet von bommel65 am 29. März 2007 00:52
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Und ich dachte, es liegt daran, dass man (nicht nur beim "geblitzt-werden") seitlich und von vorne erkennbar sein muss (wenn ein Streife vorbei fährt oder wegen dem netten Beweis-Foto) ... :-)


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 1. April 2007 13:37
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

So ist das nicht ganz richtig - es hängt von der Intensität der Tönung ab!

Heute im Zeitalter der Klimaanlagen gibt es ja kaum noch ein Neufahrzeug OHNE leicht getönte Scheiben, um den Stromverbrauch in Grenzen zu halten.

Kommentar von 0d4550e9ca310f36c442f19c90c63308smallHunley am 23. April 2007 16:04

sind die getönten Scheiben nicht in Mode gekommen als es noch keine Klima gab?

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 23. April 2007 19:52

Das stimmt zwar, aber damals betraf es fast ausschliesslich schwarze GTI Typ Discoheuler.

Heute sind die meisten ganz normalen PKW ohne getönte Scheiben auch auf ausdrücklichen Wunsch nicht mehr zu bekommen.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.