HerrBusfahrerSE am 20.04.2009 um 12:42 Uhr
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Landespolitik-Diplomaten;art124,2777724
ich finde das ziemnlich ungerecht!
Diplomaten und das diplomatische Personal unterliegen der Gerichtsbarkeit ihres Heimatlandes und nicht des Landes in dem die Botschaft steht, das hat eine einfachen Grund, sie sollen vor Repressalien des Gastlandes geschützt werden.

Deswegen
Wiener UN-Übereinkommen über diplomatische Beziehungen
vom 18. April 1961 (BGBl. 1964 II, S. 958)
Art. 31. (1)
Der Diplomat genießt Immunität von der Strafgerichtsbarkeit des Empfangsstaates. Ferner steht ihm Immunität von dessen Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit zu.

Weil das internationales Recht ist und daran haben sich alle Staasten zu halten.
Ich sage: Gleiches Recht aber auch gleiche Pflicht für alle! Wenn ichs eilig hab und was passiert muss ich dafür gerade stehn---
HerrBusfahrerSE am 20. April 2009 12:48 genau aber eben das passiert ja nicht, schweinerei
Prinzipiell hafte die auch, aber in so einem Fall wendest du dich schlicht und ergreifend an Vater Staat der ist dafür dann zuständig.

Weil sie zum Teritorium des entsprechenden Landes gehören und Diplomaten, ihr Gepäck und eben auch ihre Fahrzeuge geschützt sind
HerrBusfahrerSE am 20. April 2009 12:47 trotzdem ist es meines erachtens ungerecht
Erdnusskoenig am 20. April 2009 12:49 Sehe ich genauso
KBB0815 am 20. April 2009 12:50 Ja nun, dass war aber nicht die Frage....
Was ist daran ungerecht? Sie werden ja durchaus für ihre Taten bestraft nur eben in ihrem Heimatland. Des weiteren können sie des Landes verwiesen werden. Dein Schaden wird meistens von Vater Staat übernommen. Ein Beispiel: Ein Land möchte eine Diplomaten endgültig los werden, praktischer weise hat man die Todesstrafe also könnte man jetzt auf die Idee kommen den Diplomaten eines Vergehens zu Beschuldigen auf das die Todesstrafe steht und in Verurteilen.
heinmueck am 20. April 2009 13:19 Zur Info: Die Autos gehören genausowenig zum Territorium der entsprechenden Staaten wie die Botschaftsgebäude. Dass die Botschaften Bestandteil ihrer Heimatländer seien, also quasi ein kleines Stück Frankreich, Peru, Vietnam in Berlin, ist ein weit verbreiteter Rechtsirrtum. In Wirklichkeit gehören auch die Botschaftsgrundstücke zu Deutschland, bzw. Berlin. Nur bestimmte Personen - Diplomaten - werden in der Regel nicht strafrechtlich verfolgt oder bekommen eben keinen Bußgeldbescheid, wenn sie sich im Straßenverkehr daneben benommen haben.
Weil man sie sonst abknallt und damit einen Krieg auslöst

Das ist schon gut so. Der Fahrer könnte einen wichtigen Auftrag haben. Einen Krieg verhindern müssen z.B.
Wäre doch blöd, wenn er dann in einer Polizeikontrolle aufgehalten würde, nur weil er keine Sicherheitsgurte trägt...