--->> Warum nicht der zweitgünstigste ?

Dann bräuchte man die VOB nicht. Sinn einer Ausschreibung ist es den günstigsten Bewerber zu ermitteln, damit der Staat Geld spart. So zumindest die Theorie. Das häufig der Billigste dabei mogelt und später Nachforderungen erhebt, ist eine leidige Erfahrung. Leider wohl nicht anders zu regeln, denn sonst kann man ja gleich irgendeinen Bewerber nehmen. Es gab aber mal im TV einen Bericht, dass eine Gemeinde nicht den günstigsten Unternehmer nahm, Begründung: Der Preis sei unrealistisch. Es könnte also durchaus doch gehen. LG
Bei manchen Ausschreibungen (ich kenne allerdings nur Dienstleitungsausschreibungen aus dem Bereich Medien) zählt nicht nur der günstigstes Preis. Es gibt manchmal Bewertungssysteme, bei denen auch die Umsetzungsbeschreibung, Erfahrung der Mitarbeiter oder ein vorgeschlagenes Konzept bewertet werden. Natürlich steht auch da der Preis im Vordergrund. Wenn allerdings jemand ein sehr schlechtes Konzept vorstellt, dass nur durch seien günstigsten Preis besticht, wird er die Ausschreibung nicht gewinnen. Es sein denn, es wird geschmiert, was sicher auch nicht so selten vorkommt.