gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Warum bekommen Leute, die eine sehr kleine Rente haben keine GEZ-Befreiung?

gefragt von vonRichthovenvonRichthoven am 15.05.2009 um 16:43 Uhr

Mein Freund hat eine EU-Rente (Erwerbsunfähigkeitsrente) = 587 Euro. Liegt also unter dem Harz VI-Geld von der ARGE. Er muss aber lt. GEZ, diese Gebühren selber zahlen. Wer weiss es besser? Und wo bleibt da die Gerechtigkeit? Er kann sich nicht mehr bei der ARGE anmelden, da er wie gesagt EU-Rentner ist! Die GEZ hat im Fragebogen keine Rubrik mehr für: Mindereinkommen. Sauerei finde ich !!!


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

geld (21687)
GEZ (705)
gerechtigkei (2)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von Maya1998 am 15. Mai 2009 16:45
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dann geht der Fernseher eben plötzlich kaputt und ihr habt nur noch ein Radio...Oder auch kein Radio...

Kommentar von 5e482cfbc92e44e6ceb6625ee68dc6c1smallswatkatten am 15. Mai 2009 16:59

Wer ein Radio hat, muß auch zahlen. Auch wenn ein kaputtes TV-Gerät in der Wohnung steht muß man zahlen. Man KÖNNTE das Gerät ja reparieren lassen und in Betrieb nehmen. Auch PC-Besitzer, die online gehen können, oder auch KÖNNTEN sollen zahlen! Klingt komisch ist aber so.

Kommentar von 6487c185bda0643fbe9d19cf47b01861smallvonRichthoven am 15. Mai 2009 17:41

Darum ging es in meiner Frage überhaupt nicht. Vielleicht solltest Du erst einmal richtig lesen und dann kommentieren !!!!

Kommentar von Maya1998 am 15. Mai 2009 18:23

Das ist mir klar, swatkatten, und es beweist, wie "sinnig" diese Gebühr ist. Nur wirft man ja in der Regel defekte Geräte auch in den Müll und glücklicherweise muss man (noch) keinen Verschrottungsnachweis für das Altgerät bringen;O)

Kommentar von 5e482cfbc92e44e6ceb6625ee68dc6c1smallswatkatten am 16. Mai 2009 09:03

Daß man die Geräte in den Müll wirft, bzw. von der Sperrmüllabfuhr abholen läßt, ist klar. Aber bis es soweit ist, könnte das Gerät ja in der Wohnung lagern. Wenn dann die GEZ kontrolliert und das Gerät sieht, ist man geliefert. Übrigens muß man die Leute von der GEZ nicht in die Wohnung lassen, sie haben keine polizeilichen Befugnisse, man kann sie achtkantig rausschmeißen, oder garnicht erst reinlassen...


Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 15. Mai 2009 16:45
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Da sollten alle von befreit werden, die so wenig zum Leben haben - meine Meinung!

Kommentar von Maya1998 am 15. Mai 2009 16:46

Davon sollten ALLE befreit werden, unabhängig vom Einkommen und zwar solange, bis mir jemand plausibel den Sinn dieser "Gebühr" erklärt.

Kommentar von wuseldusel am 15. Mai 2009 16:47

DH maya :)

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 15. Mai 2009 16:49

Dem stimme ich sogar noch lieber zu - DH

Kommentar von 5e482cfbc92e44e6ceb6625ee68dc6c1smallswatkatten am 15. Mai 2009 17:10

Die Gebühr ist ja auch nur für die öffentlich-rechtlichen Sender. Die Privaten sind davon ausgenommen, darum heißen sie ja auch so. Es nützt aber leider nichts, wenn man beteuert, nur diese zu sehen. Es müsste ein Filter in den Geräten eingebaut sein, wo man die ÖR ausschließen könnte. Leider gibt es so etwas noch nicht, soweit ich weiß.

Kommentar von Maya1998 am 15. Mai 2009 18:24

Und den wird es auch nicht geben, denn sonst könnten die Öffentlich-Rechtlichen ihre Yachten in der Sonne nicht mehr finanzieren...


cobrix
beantwortet von cobrix am 15. Mai 2009 16:48
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Tja, also die GEZ nimmt sich meiner Meinung nach eh zu viel raus. Auch Azubis die noch bei den Eltern wohnen und einen eigenen Fernseher haben müssen irgendwie GEZ bezahlen. Das ist eben ein Geldgieriger Abzockladen...

Kommentar von Maya1998 am 15. Mai 2009 16:52

Es zahlen doch viele fleißig...Solang das so ist, funktioniert die Geschichte.


abibremer
beantwortet von abibremer am 15. Mai 2009 16:47
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

gute frage:wer unter die grundsicherung fällt, also UNTER 800 euronen an monatlichem gesamteinkommen hat, kann die gebührenbefreiung beim versorgungsamt beantragen. liegst du nur einen euro drüber, mußt du gez zahle.

Kommentar von 6487c185bda0643fbe9d19cf47b01861smallvonRichthoven am 15. Mai 2009 16:59

Er bekommt keine Grundsicherung. Nur EU-Rente, hab ich doch erklärt und wieviel Geld er monatl. hat auch. Steht alles in meiner Frage.

Kommentar von C6072ad52c366f0eb4b78d742522df61smallabibremer am 15. Mai 2009 17:22

dann bleibt als antwort nur: ist leider so und er muß sich damit trösten, dass er nicht allein mit diesemärger ist- genauso bescheuert dran sind übrigens auch bafög-bekommende studenten und das liegt auch schon recht niedrig.


Acer2009
beantwortet von Acer2009 am 15. Mai 2009 16:44
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Gebührenbefreiung

Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag gewährt.

Voraussetzung für eine Befreiung ist, dass Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten werden und der Antragsteller eine der unten aufgeführten Befreiungsvoraussetzungen erfüllt. Befreit werden kann der Haushaltsvorstand oder dessen Ehegatte. Ein Haushaltsangehöriger kann nur für von ihm selbst zum Empfang bereitgehaltene Geräte befreit werden:

  1. Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (§§ 27 bis 40 SGB XII) oder nach § 27 a oder 27 d des Bundesversorgungsgesetzes (BVG).

    Vorzulegende Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder BVG

  2. Empfänger von Grundsicherung im Alter oder Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (§§ 41 bis 46 SGB XII).

    Vorzulegende Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Grundsicherung nach SGB XII

  3. Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB II).

    Vorzulegende Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Sozialgeld oder ALG II.

    Sollte aus dem Bewilligungsbescheid nicht ersichtlich sein, ob Zuschläge nach § 24 SGB II gezahlt werden oder nicht, sind zusätzlich die Seiten des Berechnungsbogens beizufügen, aus denen dies ersichtlich ist. Im Zweifelsfalle muss der komplette Berechnungsbogen beigefügt werden.

  4. Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG).

    Vorzulegende Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Asylbewerberleistungen

  5. a. Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben .

    Vorzulegende Unterlagen: BAföG-Bescheid

    b. Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 99, 100 Nr. 5 des Dritten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB III) oder nach dem Vierten Kapitel, Fünfter Abschnitt des SGB III, die nicht bei den Eltern leben.

    Vorzulegende Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

    c. Empfänger von Ausbildungsgeld nach § 104 des Dritten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB III), die nicht bei den Eltern leben.

    Vorzulegende Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Ausbildungsgeld nach § 104 SGB III

  6. Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 e des Bundesversorgungsgesetzes (BVG).

    Vorzulegende Unterlagen: Bescheid über die Feststellung Sonderfürsorgeberechtigter nach § 27 e BVG.

  7. a. blinde oder nicht vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60% allein wegen der Sehbehinderung. Das RF-Merkzeichen ist zuerkannt.

    Vorzulegende Unterlagen: Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen

    b. hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist. Das RF-Merkzeichen ist zuerkannt.

    Vorzulegende Unterlagen: Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen

  8. behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80% beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können. Das RF-Merkzeichen ist zuerkannt.

    Vorzulegende Unterlagen: Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen

  9. Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (§§ 61 bis 66 SGB XII) oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder von Pflegegeld nach den landesgesetzlichen Vorschriften.

    Vorzulegende Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII oder dem BVG oder von Pflegegeld nach den landesrechtlichen Vorschriften

    1. Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) ein Freibetrag zuerkannt wird.

      Vorzulegende Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen oder Freibetrag nach § 267 LAG

    2. Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung nach dem Achten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) in einer stationären Einrichtung nach § 45 SGB VIII leben.

      Vorzulegende Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen nach SGB VIII


Kommentar von 6487c185bda0643fbe9d19cf47b01861smallvonRichthoven am 15. Mai 2009 16:52

Arbeitest Du für die GEZ? Als Beruf hast du aber Bankräuber angegeben. Das war eine ernste Frage und interessiert bestimmt viele hier. Diesen ABZOCKERN muss doch mal jemand das Handwerk legen - aber WIE ?


swatkatten
beantwortet von swatkatten am 15. Mai 2009 16:55
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich beziehe auch diese Rente - die übrigens nicht mehr, wie früher, 'Berufsunfähigkeitsrente' heißt, sondern 'Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit'- und muß nicht zahlen. Trotzdem: dieser Abzockverein GEZ gehört abgeschafft!

Kommentar von 6487c185bda0643fbe9d19cf47b01861smallvonRichthoven am 15. Mai 2009 17:14

Wieso musst Du nicht zahlen? Hast du Scherbesch.-ausweis?

Kommentar von 5e482cfbc92e44e6ceb6625ee68dc6c1smallswatkatten am 15. Mai 2009 18:04

Nein leider nicht, obwohl ich es versucht habe, ich bekam nur 30%, müsste dafür aber mindestens 50% haben. Ich liege einfach unter dem Satz, kriege eine sehr mickrige Rente und werde vom Sozialamt mit sagenhaften 20€ bezuschusst. Jetzt frage ich mich, wo ich mich der Riesenkohle niederlassen soll: Bahamas oder Malediven... ;-)

Kommentar von C6072ad52c366f0eb4b78d742522df61smallabibremer am 28. August 2009 15:13

der behinderten-ausweis ist in bezug auf die gez nur dann nützlich, wenn er das merkzeichen"RF" enthält. selbst ein behinderungsgrad von 100% reicht zur befreiung nicht aus. taube oder blinde menschen sind befreit.


lucifa
beantwortet von lucifa am 15. Mai 2009 16:47
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ich denke mal, das liegt einfach daran, dass fernseh gucken ein luxusgut ist, das heißt, dass man nicht zwingend drauf angewiesen ist..

Kommentar von Maya1998 am 15. Mai 2009 16:48

Quatsch, TV-Geräte sind schon lang kein Luxusgut mehr, das gehört zur Grundausstattung, wesh

Kommentar von Maya1998 am 15. Mai 2009 16:48

Quatsch, TV-Geräte sind schon lang kein Luxusgut mehr, das gehört zur Grundausstattung, weshalb auch nie jmd. nen Kuckuck auf ein (angemessenes) Gerät kleben wird.

Kommentar von 9c3b05db7ab39b1d2c139a380638af5esmallcobrix am 15. Mai 2009 16:49

Fernsehgucken gehört doch schon zu den Grundbdürfnissen... Selbst jedem Hartz IV- Empfänger steht ein Fernseher zu. Auch Gerichtsvollzieher müssen beispielsweise wenn sie Dein teures Gerät mitnehmen dafür sorgen das Du ein Ersatzgerät bekommst.

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 15. Mai 2009 16:54

Wenn Fernsehen Luxus wäre, würde man keine "Grundversorgung" brauchen und die Gebühren dafür wären sowieso überflüssig.


anonym
beantwortet von wuseldusel am 15. Mai 2009 16:47
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hat denn dein Freund überhaupt einen Fernseher und ein Radio?

Kommentar von Maya1998 am 15. Mai 2009 16:50

Natürlich NICHT! ;O)

Kommentar von 6487c185bda0643fbe9d19cf47b01861smallvonRichthoven am 15. Mai 2009 16:54

Witz? ja sicherlich, sonst würde ich hier für ihn nicht fragen. Er hat nur kein Internet, darum mach ich das für ihn !!!!!

Kommentar von Maya1998 am 15. Mai 2009 16:56

Ironie lässt grüßen, offiziell hat er keinen...Aber das muss ja jeder für sich entscheiden...

Kommentar von 6487c185bda0643fbe9d19cf47b01861smallvonRichthoven am 15. Mai 2009 16:57

Witz? ja sicherlich, sonst würde ich hier für ihn nicht fragen. Er hat nur kein Internet, darum mach ich das für ihn !!!!! Diese Antwort sollte nur für WUSELDUSEL sein !!! Machst Du immer nur Witze oder kannst Du auch richtige Fragen fragen ????


vonRichthoven
beantwortet von vonRichthoven am 15. Mai 2009 17:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Danke für Eure Antworten. Jeder wie er es am Besten weiss. Ich les mir noch einmal in Ruhe alles durch. Will ja meinem Freund schließlich damit irgendwie weiter helfen. Mal schaun. Also wie gesagt - nochmals DANKE


anonym
beantwortet von Birgit1957 am 20. September 2009 19:57
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hallo, das kann ich so gar nicht glauben denn erist ja weit unter dem Satz zumidest müßte er Wohngeld bekommen sonst geht ja überhaupt nichst mehr denn davon kann ja keiner leben.Gruß


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.