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Warum bekommen Kinderschänder nur 2 Jahre und Raupkopierer 5?

gefragt von McBoernaMcBoerna am 14.10.2009 um 10:35 Uhr

Is' das nich' i.wie krank? Es is' doch wesentlich schlimmer einem Kind das Leben zu ruinieren als i.was aus dem Internet runterzuladen ?!

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ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 14. Oktober 2009 10:36
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Das eine ist ein materieller Schaden, das andere ist NUR ein Mensch.

Und Menschen sind in der deutschen Rechtsprechung nicht gerade wertvoll.

Kommentar von wueselduesel am 14. Oktober 2009 10:37

Bester Beitrag, DH

Kommentar von 67d70148546e9e46d899dc6779a53377smallRastaLaVista am 14. Oktober 2009 10:37

Leider ja...DH

Kommentar von nicki165 am 14. Oktober 2009 10:37

genauso ist es

Kommentar von Simple_avatar2smallttempelhueter am 14. Oktober 2009 10:39

DH

Kommentar von 3f255736f53ba7f21c94aae7bfae4628smallexekutive09 am 14. Oktober 2009 10:40

In unserem leben das "gewichtige" herauszuerörtern und es abzuwägen gegen etwas, das ja eigtl "schwerwiegender" sein sollte...

das obliegt wohl den Gerichten.. ich denke nicht, dass die so manches Urteil gerne fällen...

doch gleichzeitig : wenn sich die Themen und Interessen einer ganzen Gesellschaft verändern, ändern sich auch diese "Wertfindungen"

PS : BITTE NENNE MIR 1 BEISPIEL :)

MfG exe

Kommentar von Cf9812bfcb632c838ad19adec8641512smallSchnulli00 am 14. Oktober 2009 10:47

Das ist reiner Unsinn, was du da schreibst. Und die Fragestellung an sich ist auch undifferenzierter Unsinn.

Kommentar von 5350a8280bb338c4e7ee9fa0878d3ae3smallflirtheaven am 14. Oktober 2009 10:50

das ist wohl wahr! dh

Kommentar von Simple_avatar1smallMcBoerna am 14. Oktober 2009 11:13

ich habe es iwo gelesen wenn ich wüsste, ob etwas wahres bzw. falsches daran ist, würde ich es hier nicht fragen. Also, wenn ihr alle so gut bescheid wisst, dann klärt mich doch einfach auf. :)

Kommentar von Cf9812bfcb632c838ad19adec8641512smallSchnulli00 am 14. Oktober 2009 11:41

http://dejure.org/gesetze/StGB/176.html

sowie StGB §§ 176a + 176b (einfach mal klicken und lesen....) Und das mit den 5 Jahren ist eine netter Angstmacher der Mediengesellschaften und Verlage

Kommentar von De0ad87ef0bee8dc0388ecf25ab12d58smallBumblebee24HH am 25. Oktober 2009 18:32

Schwachsinn sowas dämliches habe ich noch nie Gehört... Menschen sollen weniger Wert sein von der Rechtsprechung? UNSINN! Schon mal was von den Grundgesetzten gehört? Ein Menschenleben ist wertvoller alls alle Güter egal welchen Wert sie haben. Es liegt einfach daran da es ein Strafkatalog gibt. UNd Kindershcänder bekommen 2 Jahre mit anschliessender Therapie... um die Menschen zu resozialisieren. Bringt nciht immer was aber gab auch positive Fälle darin. Raubkopieren bekommen so hohe strafen erst dann wenn die medien derart weiter verkaufen. Nur wegen einer CD gehtdas net man muss ein bestimmten Warenbestand haben an Plagiaten. Ihr macht euch das alle viel zu einfach.

Kommentar von Simple_avatar1smallMcBoerna am 27. Oktober 2009 18:57

Sagen wir jemand verkauft die Medien in einem Laden und bekommt 5 Jahre. Is' das dann schlimmer als einem Kind das Leben zu ruinieren?! Ganz bestimmt nich'.Er kann so viel runterladen und wieder verkaufen wie er will,niemals is' das so schlimm als wenn er einem Kind das Leben ruiniert!!! Und selbst wenn Kinderschänder danach eine Therapie bekommen,ändert das nichts an der Tatsache,dass die Strafe einfach zu gering is'. Du sagst es gab auch positive Fälle?! Nenn' mir einen. :)

Kommentar von 337f980699b5443c3119ab74db34b2bcsmallbeckiii am 3. November 2009 19:37

gehts nicht eher darum das beim kinderschänder lediglich das kind schaden trägt und beim raubkopieren zichtausende leute schaden davontragen ?

Kommentar von Simple_avatar1smallMcBoerna am 7. November 2009 13:49

Ja und? Das Leben des Kindes wird zerstört.Und ich denke nich',dass das beim Raubkopieren der Fall is'. Oder? :)

Kommentar von benjiman am 7. November 2009 21:02

Diese Erkenntnis ist nichts als Mumpitz. Das die Antwort hier als beste ausgezeichnet wird, ist bezeichnend für den mangelnden juristischen Sachverstand vieler Menschen, die dennoch heiter mitreden, wenn es um dieses Thema geht. Recht mag nach subjektiver Auffassung nicht immer Gerecht sein, aber diese Pauschalisierungen sind doch blödsinn und entbehren jeder Kenntnis.

Kommentar von lotterlieschen am 8. November 2009 15:13

@benjiman: das mag ja alles stimmen, aber hier den "mangelnden juristischen Sachverstand vieler Menschen" zu beklagen finde ich schon sehr arrogant. Diese Seite ist schließlich dazu da, zu diskutieren, Tipps zu geben und aufzuklären. Dies sollte man dann auch tun und nicht einfach die Community angreifen!

Kommentar von 907382e1236ae6c569a01f6297d76ddasmallSukram71 am 10. November 2009 10:32
Für sexuellen Mißbrauch von Kindern gibt es 10 Jahre Knast und ggf. anschließend nachträglich noch lebenslange Sicherungsverwahrung!

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__176.html

Für Raubkopieren ist hier noch niemals jemand 5 Jahre ins Gefängnis gegangen.

Wie kann man so nen Stuss schreiben.

Kommentar von 907382e1236ae6c569a01f6297d76ddasmallSukram71 am 10. November 2009 10:39

http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherungsverwahrung

Das geht heute sehr schnell und mit Freilassungen sind die (wegen Meinungen wie oben) extrem vorsichtig.

Kommentar von 907382e1236ae6c569a01f6297d76ddasmallSukram71 am 10. November 2009 11:01

"Warum ist die Mindeststrafe so gering?" (6 Monate)

Weil es auch minderschwere Fälle von "sexuellem Missbrauch von Kindern" gibt, welche Auslegungssache sind.

Wenn du nem kleinen Jungen beim Pipi-Machen hilfst und die hysterische Mutter behauptet hinterher was von Missbrauch, weil du den angeblich falsch berührst hast, dann bist du froh, dass die Mindeststrafe nicht so hoch ist.

Kommentar von 7b4ef22bde8040bab795bdb106806ae4smallwolfgangpaul am 10. November 2009 23:18

Du hast den Nagel uffm Kopf getroffen, dafür gibts nen Kompliment. In so ne Lage kommt man schneller als zu ner neuen Hose

Kommentar von Tsutomu am 12. November 2009 09:06

Soso, Jurastudent im ersten Semester wa?

Die Realität hat mir gezeigt, das es für sexuellen Missbrauch von Kindern bei 2 Kindern jeweils über einen Zeitraum von 4 Jahren bei 2-3 Vorfällen die Woche also ca. 300 Taten knapp 2 Jahre auf Bewährung gibt!

Und warum? Frag mal ein missbrauchts Kind oder einen erwachsenen Menschen der als Kind missbraucht wurde wann, wo, wie, wie lange es missbraucht wurde! Einzeltaten sind nicht nachvollziehbar und werden mehr als grob runter gerechnet. Im o.g. Fall 1 Tat pro Jahr... und das nur für ein Kind.

Oft verjähren die Taten, weil die Gesetze früher echt mau waren. Und dann ist die Wiederholungstat eine Ersttat und der Täter muss als bis dahin Straffrei (was strafmildernd wirkt) angesehen werden. Zeugen werden erst garnicht gehört.

Wenn ich jetzt Dein Weltbild zerstört haben sollte Sukram71, find ma raus ab wann Vergewaltigung in der Eher strafbar wurde, oder wann der letzte Deutsche aus dem Knast kam der gesessen hat weil er schwul war.

Wie kann man nur sich so weit aus dem Fenster lehnen wenn man kein Plan von der Materie hat? Ich fass es nicht! Kommst hier mit Paragraphen und denkst echt damit wäre jeder Fall gerecht verhandelt.

Warum ist dieses Thema denn so schwierig? Weil ihr die ihr nicht direkt oder indirekt betroffen seid, nicht darüber sprechen möchtet und es tot schweigt (aus Scham?!?). Ihr schaut verdutzt aus der Wäsche wenn der Nachbar seit 20 Jahren die Tochter im Keller als Sexsklave hält.

Das eine heißt Realität und das andere schöne heile Welt.

Falls ich genauer werden soll, was wie oft und wann mit wem gelaufen ist, schreib mir ne PM. Dann darft Du entscheiden ob Du das Strafmaß für angemessen hälst oder nicht.

Kommentar von gehilft am 12. November 2009 19:29

@Tsutomu -- was für Scham erwähnst du gegenüber der Gruppe--- ich würde mich nicht schämen wenn ein Kinderschänder mein Nachbar--- ich wäre entsetzt, das sind zwei Paar Schuhe.

Allerdings versichere ich dir ich würd den nicht in Ruhe lassen, aber da sind Meinungen auch unterschiedlich, einer sagt das geht nicht und der andere meint, mach das Schw... nieder.

Warum ich mich aber überhaupt melde--- ich finde es eine Frechheit wenn du Homosexuelle und deren Verfolgung mit Kinderschändern vergleichst--- das eine ist/war eine "Tat" die zwei freiwillig vollziehen--- kein Kind unterhält widerwertigen Kontakt mit einem Idioten, wenn es die Wahl hätte--- ich würde es sehr begrüssen wenn man das eine nicht mit dem anderen vergleicht.

Da für mich nicht verständlich wie krank und abartig ein Mensch sein muss um sich an einem Kind zu vergreifen, genauso unverständlich ist für mich das die eine warme Knastzelle bekommen und sogar vor den anderen Häftlingen geschützt werden. Kriminelle vergreifen sich nicht an Kindern, das geht nicht, Kinderschänder sind im Knast die unetrste Stufe--- wenn Kriminelle es nicht tun, was sind dann Kinderschänder--- da sind mir Paragraphen ziemlich Schnurz, das ist sicher, wer mein Kind angreift, der wird es bitter bereuen---und dazu stehe ich -- es würde mich zwar innerlich zerstören, aber bevor dies vollendet habe ich jemand anderen zerstört--- es gibt immer Verrücktere als die Verrückten--- obwohl ich für Kinderschänder keinen Ausdruck habe da es zu widerlich

Gefahrlaufend unsachlich zu werden, hoffe ich war es nicht--- breche ich jetzt ab, denn dieses Thema ist nicht ohne und die Typen können von mir aus in Sibirien ihre Strafe büsen--- lebenslänglich wohlgemerkt, und Therapie gibts auch, da ist Sibirien aber wie ein Sonniger Urlaub dagegen

Kommentar von Tsutomu am 12. November 2009 20:33

Tut mir leid, wenn mein Gedankensprung etwas weit war. Es ging mir hier nicht um einen Vergleich zwischen Schwulen und Kinderschändern, sondern um Aufklärung darüber was die deutschen Gesetzte dies bezüglich hergeben, und vor allem seit wann sie was hergeben. Aber ist es nicht lächerlich, das Menschen noch im Knast sitzen, nur weil sie Schwul sind, aber einer der seine Ehefrau vergewaltigt strafrechtlich (nach dem damaligen Gesetz) für seine Tat nicht belangt werden kann?

Ebenso sind die Gesetze im Bezug auf Kindesmisbrauch noch nicht wirklich lange so, wie sie heute sind. Die Strafen waren mehr als mild, gemessen an dem gesellschaftlichen Schaden der verursacht wird.

Ich könnte innerhalb von wenigen Tagen die Adressen von 3 Kinderschändern bzw. Vergewaltigern heraus finden, da mir die Fälle persönlich bekannt sind. Aber wen interessiert das? Wen kümmern die Opfer? Wer ist freiwillig bereit sich diesem Thema zu stellen und darüber auch öffentlich zu reden? Niemand oder vielleicht einer von Hundert. Und wenn man es tut wird man schief angeschaut. "Das passt jetzt nicht hierher!" etc. Der Rest schweigt aus der von mir angesprochenen Scham.

Kommentar von Tsutomu am 12. November 2009 20:34

Was nicht sein kann darf nicht sein. Und danach wird weiter verfahren um den Schmutz auf dem Bild der schönen heilen Welt zu überpinseln.

Ich möchte Dich noch an einigen Stellen zitieren und kommentieren: Zitat: "...kein Kind unterhält widerwertigen Kontakt mit einem Idioten, wenn es die Wahl hätte..." Sicher! Aber ein Kind hat keine Wahl. Es wird in Materielle und psychische Abhängigkeit vom Täter gedrängt. Und glaub mir, es ist ein langer Weg bis man lernt eine vertraute Person für das zu hassen, was sie getan hat.

Zitat: "...Da für mich nicht verständlich wie krank und abartig ein Mensch sein muss um sich an einem Kind zu vergreifen..." (Folgendes soll keine Verteidigung von Tätern sein. Nur meine persönliche erfahrung mit Tätern) Der/die Täter fühlen sich bei weitem nicht so alt wie sie sind. Sie wünschen sich ein leben lang Kind zu sein. Und je nach sexueller Vorliebe missbrauchen sie eben Jungen oder Mädchen. Ist die Hürde des Intimen körpelichen Kontakts einmal genommen, erklimmt sie sich zunehmend leichter. Und weil es funktioniert, wird weiter gemacht. Immer und immer wieder. Es wird zur Gewohnheit für alle Beteiligten.

Der Punkt ist: Selbst wenn die Gesetze eine harte Strafe ermöglichen, und man hin und wieder von den Kranksten der Kranken in den Medien hört, ist es im Großteil der Fälle so, das Täter ungestraft davon kommen. Und meiner Meinung nach ist es unteranderem deshalb so, weil dieses Thema ein öffentliches Tabu ist. Es ist schwer zu verdauen und wird trotz der großen allgemeinen Abscheu und Verachtung solcher Menschen von einer großen Mehrheit lieber totgeschwiegen.

Kommentar von Tsutomu am 12. November 2009 20:34

Und auch wenn die Userin "helleskoepfchen" etwas weiter unten davon spricht, das solche Personen hart bestraft werden, gilt dies doch leider nur für einen Bruchteil der Täter. Wenn man selbst betroffen ist, bekommt man mehr mit als als Schöffin am Landgericht, die nie in einem solchen Fall entscheiden musste. Ich denke ich habe eine gute Vorstellung davon, wie viele Fälle tatsächlich verhandelt werden und welche als "Dunkelziffer" in keiner Akte einzusehen sind. Ein Beispiel: Ich denke man kann grob sagen, dass jeder, wirklich jeder Mensch mindestens einen anderen Menschen der Missbrauchsopfer ist. Vermutlich wissen es viele nicht, das sie so jemanden kennen, aber ich musste leider selbst erfahren wie verbreitet dieser kranke Sch... ist. Wer mir nicht glaubt muss einfach mal in einer ruhigen Minute mal ein vertrautes Gespräch mit Freunden und Verwandten führen. ...und da ist sie wieder, die Scham....

Was mir bleibt ist offen mit allen Menschen darüber zu reden die interessiert sind. Mir geht es dadurch nicht schlecht oder so. Ich freue mich eher, das ich Menschen vielleicht etwas dabei helfen kann die Welt so zu sehen wie sie ist. Und vielleicht trägt das dazu bei, das sich in Zukunft etwas daran ändert.


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DollyPond
beantwortet von DollyPond am 14. Oktober 2009 10:36
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das ist eine undifferenzierte stammtischbehauptung.

Kommentar von Cf9812bfcb632c838ad19adec8641512smallSchnulli00 am 14. Oktober 2009 10:43

Eben. Man möge mir die 2 Jahre im §176 StGB zeigen

http://dejure.org/gesetze/StGB/176.html

Kommentar von Gingryu am 14. Oktober 2009 10:47

Fakt ist, dass Kindesmissbrauch kein VERBRECHEN sondern lediglich ein VERGEHEN ist. Hier liegt die Krux, also ich kann das nicht verstehen. Warum ist hier die Mindeststrafe so gering?

Kommentar von Cf9812bfcb632c838ad19adec8641512smallSchnulli00 am 14. Oktober 2009 10:58

Wie das in der Praxis heissen mag ist nicht von besonderer Bedeutung. Und da auch du offenbar nicht differenzierst schau dir nochmal die §§ 176a und 176b an....

Kommentar von Gingryu am 14. Oktober 2009 12:06

§176 a ist bei Wiederholungstätern (Bei denen fallt in jeder Hinsicht IMMER die Strafe höher aus.... §176 b ist bei Tötung..... Für Mord gibt es die selbe Strafe. Im Prinzip sind die beiden Paragraphen überflüssig. Aber komischerweise ist es immer noch kein Verbrechen, wenn man das erste mal ein Kind missbraucht.... Solange es dabei nicht zu Tode kommt.... Und in der Praxis wird ganz oft noch ne psychologische Störung mit reinbezogen, das wirkt sich dann mildernd aus udafür mit anschließender Sicherheitsverwahrung... Na hauptsache um den Armen, Armen Täter kümmert man sich, besonders in psychologischer Hinsicht. Der Arme wurde vom Kind doch dazu genötigt es zu missbrauchen. Die Kosten für die Psychotherapie von den Kindern und die Hilfe für die Eltern wird dem Täter abe rnicht auferlegt... Ist ja deren eigene Schuld, wenn die nen Psychologischen Knachs durch die Begegnung mit so einem lieben, netten Menschen davontragen.

Kommentar von 9727a0010ba92167ba9d0871b2978080smallMrsCrazy89 am 3. November 2009 13:05

danke für diese schöne wahrheit...so viele menschen wollen das aber nciht sehen...denn man muss ja mitleid haben auch mit tätern...naja die kinder bekommen immer lebenslänglich.........

Kommentar von Drachentoeter am 27. Oktober 2009 12:19

Bitte den Paragraphen nennen dem du das enntnimmst.

Kommentar von 907382e1236ae6c569a01f6297d76ddasmallSukram71 am 10. November 2009 10:53
Weil es auch minderschwere Fälle von "sexuellem Missbrauch von Kinder" gibt, welche Auslegungssache sind.

Wenn du nem kleinen Jungen beim Pipi-Machen hilfst und die hysterische Mutter behauptet hinterher was von Missbrauch, weil du den angeblich falsch berührst hast, dann bist du froh, dass die Mindeststrafe nicht so hoch ist.


Lioxen
beantwortet von Lioxen am 14. Oktober 2009 10:39
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Weil in Deutschland das Eigentum mehr zählt als ein Menschenleben. Und ja, das ist absolut krank.


kikkerl
beantwortet von kikkerl am 14. Oktober 2009 10:37
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weil kinderschänder kein geld kosten, raubkopierer schon. die musik, filme und spieleindustrie verliert dran einen haufen kohle....ein kinderleben interessiert niemanden!!!


anonym
beantwortet von wueselduesel am 14. Oktober 2009 10:39
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Wenn du einen Film runterlädst, dann verursachst du finanziellen Schaden und du greifst das Allerheiligste im Kapitalismus an: Den Besitz. Vernichtest du ein Leben, dann ist das im wirtschaftlichen Sinne bzw. aus der Sicht des Kapitals nicht schlimm, Menschenmaterial wächst doch nach! (Klingt hart, ist aber so).

Kommentar von 68783464ab552fae39e69b6a2ca3c0bfsmallChianti am 14. Oktober 2009 10:42

stammtischparole

Kommentar von wueselduesel am 14. Oktober 2009 10:45

Nix da, TATSACHE. Anderes Beispiel: Wenn ein Manager Millionen hinterzieht, dann bekommt er zwei Jahre auf Bewährung. Mach das mal als Normalbürger (auch wenn es nur um Mini-Beträge geht) und du wanderst gandenlos mindestens für drei Jahre ein.

Kommentar von 7b4ef22bde8040bab795bdb106806ae4smallwolfgangpaul am 10. November 2009 23:25

Denkt doch mal an die Verkäuferin in Berlin, wegen zwei Pfandflaschen(Diebstahl) Job weg, und der Richter gab dem Chef recht

Kommentar von 5350a8280bb338c4e7ee9fa0878d3ae3smallflirtheaven am 14. Oktober 2009 10:45

für das herunterladen eines filmes bekommst du aber noch keine gefängnisstrafe!!

Kommentar von wueselduesel am 14. Oktober 2009 10:47

Dann eben zwei oder drei Filme. Ist doch egal, ist nur ein Beispiel. Von mir aus auch ein Film, eine CD, drei Programme und zwei Bücher. Es geht ums Prinzip.

Kommentar von 5350a8280bb338c4e7ee9fa0878d3ae3smallflirtheaven am 14. Oktober 2009 10:49

gefängnisstrafe bekommst du nur, wenn du gewerblichen handel mit raubkopien betreibst. die meisten erwischten raubkopierer werden nur zur schadenersatzleistung verurteilt. haftstrafen sind hier äußerst selten!

Kommentar von wueselduesel am 14. Oktober 2009 10:56

Keine Ahnung, bin ich Statistiker!? Ob jetzt 10%, 20%, 80% oder 3,78% der Raubkopierer eingeknastet werden weiss ich nicht - ich weiss nur: Es kommt vor.

Kommentar von Gingryu am 14. Oktober 2009 11:20

§106 StGB bis 3 Jahre gefängniss... Wenn Du nem Freund noch ne CD brennst und dafür 2 Euro verlangst, ist es sogar §108 StGB und kann mit bis zu 5 Jahren geahndet werden. Hinzu kommen zivilrechtliche Klagen mit Geldzahlungen an die Firma, die das Urheberrecht hat.... Finanziellen Schaden kann man einklagen.... Psychologischen bzw. den Verlust von geliebten Personen nicht....

Kommentar von wueselduesel am 14. Oktober 2009 11:55

Eben, Gingryu. Du hast es erkannt. DH

Kommentar von benjiman am 7. November 2009 21:05

Das Kopieren einer CD ist "Nötigung des Bundespräsidenten" oder "Wählernötigung" ??? (siehe §§ 106 und 108 StGB)

Kommentar von 9727a0010ba92167ba9d0871b2978080smallMrsCrazy89 am 3. November 2009 13:10

leider......


anonym
beantwortet von Chris1968 am 14. Oktober 2009 10:37
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dass kann kein Mensch verstehen, Materieller Diebstahl ist wohl immer noch mehr Wert als die Seele eines Kindes

Kommentar von 7056f0b52168246611dc2c25fc1f6bccsmallRina1234 am 11. November 2009 19:39

Das hängt aber noch damit zusammen, dass viele Gesetze aus einer anderen Zeit/Epoche stammten, wobei damals materielle Güter mehr wert Waren als ein Menschenleben (Leibeigene). Leider sind bis heute noch nicht alle Gesetze überarbeitet.


MrsCrazy89
beantwortet von MrsCrazy89 am 3. November 2009 13:03
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Ich finde es gut wie einige antworten hier denn das zeigt mir das nicht alle menschen die augen verschließen...ich bin selber als kind missbraucht worden und meine täter konnten nicht mal angklagt werden...außerdem stell dich mal als kind den polizeifragen......ihr habt schon recht wenn ihr sagt das sachgegenstände und güter vor menschlichkeit steht...denn man sieht es jeden tag...man hört es jeden tag...aber ich meine auch das das gefängnis in deutschland ja auch keinen abschreckt...also natürlich bekommen diese menschen raus das kinderschänder unter ihnen sind bekommen diese mehr strafe als vopm gesetz...aber überlegt doch mal z.b. würde ich jemanden ermorden...ich bekomme lebenslang(15Jahre.......)ich bin jetzt 20 komme also mit 35 wieder raus habe im knast ne ausbildung gemacht kann ab und zu inne mukkibude da ,hjab meinen ausgang,erne neue menschen kennen...sehe genug tageslicht usw... ich sag nicht das in anderen ländern nicht genauso viel leid herscht aber da geht die menschlichkeit wenigstens ncoh vor!überlegt mal wie die gefängnisse da sind... ich möchte niemanden aufm schlipps treten und jeder soll seine meinung dazu haben aber das ist meine und für mich klingt es absolut logisch...

Kommentar von Simple_avatar1smallMcBoerna am 3. November 2009 13:05

Da has' du Recht. :) DH :)

Kommentar von Tsutomu am 12. November 2009 09:18

Komisch wie weltfremd doch die Meinung vieler hier im Bezug auf Kindesmissbrauch ist.

2 missbrauchte Kinder in diesem Thread, 2 mal sind der/die Täter für die Taten an den beiden Opfern straffrei davon gekommen. Muss wohl Zufall sein. Oder doch vielleicht etwas näher an der Realität liegen als viele hier wahr haben wollen.


niaweger
beantwortet von niaweger am 30. Oktober 2009 04:28
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Du vergleichst hier die Mindeststrafe für Kindesmissbrauch mit der Höchststrafe fürs Raubkopieren - das ist nicht wirklich einfach.
.
Ein Kinderschänder, dem seine Tat nachgewiesen werden kann, bekommt definitiv eine Haftstrafe von mindestens 2 Jahren, maximal aber 10 Jahre. Ein Raubkopierer, dem seine Tat nachgewiesen werden kann, bekommt vielleicht 5 Jahre Haft, vielleicht aber auch nur eine Geldstrafe.
.
Bleibt die Frage, wieviel Schaden ein Raubkopierer, der 5 Jahre Haft erhält, angerichtet haben kann, und wieviel Schaden demgegenüber in einem Kind, das missbraucht wurde, definitiv entstanden sein muss. Ich finde es nicht in Ordnung, dass ein Kinderschänder mit so einer lächerlichen Strafe davonkommen kann - auch dann, wenn die Misshandlung zu den sogenannten "minder schweren Fällen" gehört, muss das Kind ein Leben lang mit dieser Vergangenheit klarkommen - und der Täter darf nach zwei Jahren schon wieder Ausschau halten nach seinem nächsten Opfer...
.
Aber die Lobby derer, die aufgrund von Urheberrechten heute ihr Geld verdienen, Steuern zahlen und Politiker wählen ist halt deutlich größer als die Lobby der Kinder, die uns alle im Alter einmal versorgen sollen...
.
Armes Deutschland!


anonym
beantwortet von Gingryu am 14. Oktober 2009 10:39
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Weil die Lobby der Urheberrechtler einen größeren Einfluss auf die Legislative hat als die paar Kinder (Zynisch gemeint), denen was angetan wurde.


MarcSu
beantwortet von MarcSu am 14. Oktober 2009 10:38
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Weil die meisten Richter eine Meise unter dem Pony haben.

Kommentar von 7b4ef22bde8040bab795bdb106806ae4smallwolfgangpaul am 10. November 2009 23:28

Iss nich ganz richtig, es mag hart klingen, aber meistens isses doch das Kind unbegüterter Eltern,wem interessierts da. Wäre es die Tochter/Sohn eines "unserer" Regierungsmitglieder/Hohen Richter wage mir die Höchststrafe gar nicht auszudenken, obwohl die für jeden Fall gilt


suessf
beantwortet von suessf am 14. Oktober 2009 10:38
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Du hast doch nicht im Ernst gedacht, dass Gesetze "gesund" sind? Es gibt noch viel schlimmere Vergleiche. Wart nur bis Falschparkieren schlimmer ist, als Totschlag...


Fusballfreak12
beantwortet von Fusballfreak12 am 14. Oktober 2009 10:36
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Tja das ist unser (dummer)Staat -.-


anonym
beantwortet von CarlaEspinoza am 4. November 2009 10:21
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Unser Deutsches Rechtssysthem hakt doch sowieso gewaltig!Ich krieg da immer eine Sauwut wenn ich les daß ein Kinderschänder oder auch Kindermörder dann nur ein paar Jährchen bekommt weil er eine "ach so schreckliche Kindheit" hatte.Ich bin selbst Mutter einer 12-jährigen Tochter und würde so einen lebenslang ins Bootcamp schicken bis er vollkommen gebrochen ist.Aber da tanzt ja dann gleich wieder Amnesty International an von wegen Menschenrechte und so..wo bleiben denn die "Menschenrechte" der Eltern wenn sie durch so ein Monster ihr Kind verlieren??? Die werden ein Leben lang nicht mehr glücklich.Meistens ließt man ja auch noch daß das Kind nach dem schänden wie "Müll" entsorgt wird und am ironischsten finde ich wenn der Täter sich dann per Brief bei den Eltern "entschuldigt" weil er dadurch auf eine mildernde Strafe hofft,das ist der absolute Hohn! Ich denke auch daß die Erziehung eine große Rolle dabei spielt.Ich will jetzt Eltern nicht zu nahe treten und nicht altmodisch klingen aber es ist doch so daß es früher mal "einen Klaps auf den Hintern" gab und viel strenger erzogen wurde und heute kommt gleich das Jugendamt.Es gibt massenhaft Bücher über antiautoritäre Erziehung.Ich finde auch daß die Jugend heutzutage einfach keinen Respekt mehr hat.Was für mich selbstverständlich ist für eine ältere Dame im Bus den Platz frei zu machen haben neulich Jugendliche im Bus bei genau jener Situation mit Sprüchen um sich geschmissen wie "ey Alte reg dich ab."Die Kids bekommen einfach keine Höflichkeit und keinen Respekt mehr gelernt.Ich will hier nicht alle über einen Kamm scheren aber man liest doch täglich von rohen sinnlosen Gewalttaten wie z.B.den U-Bahn-Schlägern oder auch die Tat vor einigen Wochen bei der dieser Mann vor der Straßenbahn totgeprügelt wurde.Die Jugend hat immer weniger Perspektive was ja oft dazu führt daß sie im frühen Alter viel Alkohol konsumieren und einfach eine "Null-Bock-Einstellung" bekommen und dann ihre Aggressionen irgendwo loswerden wollen.Ich will jetz um Gottes Willen nicht alle Ausländer über einen Kamm scheren,ich bin selbst Halbitalienerin aber man liest schon öfter ausländische Namen bei solchen Taten.Ich frage mich nur warum diese nicht sofort abgeschoben werden.Wahrscheinlich weil wir uns immernoch "verbeugen" und "entschuldigen" für etwas was vor 60 Jahren passiert ist.Auch zwei Beispiele:Meine Tochter wurde in der 3.Klasse von jenigen verprügelt,die neue Hose kaputt,Knie verstaucht.Ich bin in die Schule und obwohl sie Zeugen hatte wurde nichts unternommen.Zweites Bsp:Ich habe meiner Tochter ein Kopftuch in die Schule aufsetzen lassen weil dort die Läuse "umgingen".Sie kam ohne Kopftuch nach Hause und als ich sie fragte wieso meinte sie der Lehrer hätte gesagt sie müsse es abmachen,das würde die Türken diskriminieren denn die dürfen das ja auch nicht.Ja wo sind wir denn?Meiner Meinung nach hat hier-wer sich nicht anpassen kann auch hier nichts verloren.Wir bauen ja auch keine Kirchen in der Türkei!Um noch einmal zu eigentlichen Thema zurückzukommen:Ich bekam einmal eine Haftandrohung weil ich einen Strafzettel nicht bezahlt hatte,aber da hat der Staat ja auch was davon.Ich kann eine Marianne Bachmeyer total verstehen,ich weiß nicht ob ich nicht genauso handeln würde wenn jemand meinem Kind so etwas antut und der Täter nur "ein Paar Jährchen" bekäme!Meine Meinung!


anonym
beantwortet von meinrecht am 24. Oktober 2009 20:18
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Weil es den Staat um folgendes geht ! an jeder kopierten CD verliert der Staat Einnahmen und weiter ist das Rechssystem in der sogen. BRD ,kein Rechtssystem sondern Rechtsbeugung ! alles was gegen den Staat läuft wird mit hohe härte bestaft alles was gegen uns Private läuft eher milder . Traurig aber war .


mopskind
beantwortet von mopskind am 14. Oktober 2009 10:36
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jaja, tolle neue erkentnis hast du da gerade erlangt-.-


anonym
beantwortet von AM240968 am 26. Oktober 2009 17:47
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Es ist so, wie es schon immer war.

VIDEO



Chianti
beantwortet von Chianti am 14. Oktober 2009 10:38
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weil einem kinderschänder beim strafmaß immer eine gestörte psyche "zu gute" kommt, einem raubkopierer aber kriminelle energie unterstellt wird, was dann als eine vorsätzliche straftat bestraft wird!


SchelleForelle
beantwortet von SchelleForelle am 14. Oktober 2009 10:37
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Weil Frau merkel BUndeskanzlerin ist

Kommentar von Aa816d345431cfb29daf2edd6600613dsmallalmmichel am 14. Oktober 2009 11:04

Eher weil die letzten 16 Jahre SPD-Politiker Justizminister waren?

Kommentar von Fb68f83a2333f636247d21ba0f44dcc6smallaristokrat am 5. November 2009 16:32

almmichel: gut erkannt.


Nina2407
beantwortet von Nina2407 am 14. Oktober 2009 10:37
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seid wann bekommen kinderschänder nur 2 jahre?

Kommentar von 1f5d6f6f6e06100ebaafe13146e71ab0smallkikkerl am 14. Oktober 2009 10:38

gibt kinderschänder die gar keine strafe kriegen oder wenn dann nur auf bewährung. viele werden als nicht vernehmungsfähig erklärt...

Kommentar von 5350a8280bb338c4e7ee9fa0878d3ae3smallflirtheaven am 14. Oktober 2009 10:42

das gilt bei raubkopierern aber auch, wenn sie krank sind! außerdem bekommen die meisten raubkopierer nur ein geldstrafe und die höchststrafe liegt bei 5 jahren für gewerbliche raubkopierer. höchststrafe für kindesmissbrauch liegt bei 10 jahren (zu wenig, ich weiß) wobei dann noch körperverletzung und empfindliche schmerzensgeldzahlungen hinzukommen.

Kommentar von 5e6cf0941709acfb7a3cb28d02cf99a0smallNina2407 am 14. Oktober 2009 10:43

ja aber sie werden doch dann trotzdem weggesperrt (psychatrie) ! aber die fälle die ich so kenne lief da unter 10 jahren haft garnichts! das jemand nur 2 jahre bekommen hat für kinderschändung ist mir nicht bekannt ...

Kommentar von 5350a8280bb338c4e7ee9fa0878d3ae3smallflirtheaven am 14. Oktober 2009 10:47

doch, das kommt leider auch vor und daher verstehe ich den unmut auch. aber es stimmt einfach auch nicht, dass jeder raubkopierer 5 jahre bekommt. ich weiß nichtmal, ob solch ein hohes urteil überhaupt schonmla gefällt wurde.

Kommentar von 5e6cf0941709acfb7a3cb28d02cf99a0smallNina2407 am 14. Oktober 2009 10:54

das ist das nächste genau! nicht jeder raubkopierer bekommt gleich 5 jahre! das ist die höchststrafe! wie bei kinderschändern (glaub ich) 10 jahre !? die frage stimmt einfach nicht ganz!

Kommentar von Simple_avatar1smallMcBoerna am 27. Oktober 2009 18:50

Ja, okay.Vllt stimmt die Frage nich' ganz.Dann nehmen wir deine Daten.Trotzdem is' es im Vergleich nich' akzeptabel.Höchstens 10 Jahre für einen Kinderschänder und 5 für einen Raubkopierer!! Kann ich einfach nich' verstehen.^^

Kommentar von Tsutomu am 12. November 2009 09:12

Es kommt nicht nur vor, es ist eher die Regel.


almmichel
beantwortet von almmichel am 14. Oktober 2009 10:36
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Versteht glaube ich niemand.


marrud
beantwortet von marrud am 10. November 2009 16:46
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es ist die deutsche rechtssprechung, da ist ein mensch weniger wert als eine sache leider ..leider


aristokrat
beantwortet von aristokrat am 5. November 2009 16:37
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Weil bei der deutschen Justiz keiner rechnen kann und "Lebenslänglich" auch nur maximal 15 Jahre sind und die "armen" Täter, wenn sie sich in Knast brav verhalten haben, vorher schon in die Freiheit entlassen werden. Täterschutz kommt bei uns vor Opferschutz.


arnika78
beantwortet von arnika78 am 14. Oktober 2009 10:36
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Geld ist halt irgendwie das aller, aller wichtigste, so könnte man meinen..


Nellina
beantwortet von Nellina am 14. Oktober 2009 10:35
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Wenn es dem so ist, finde ich es auch nicht Rechtens.


anonym
beantwortet von Hideki487 am 13. November 2009 11:02
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wie recht du hast


anonym
beantwortet von Solveig2 am 12. November 2009 09:27
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Warum bekommt einer lebenslänglich, wenn er einen Ausländer auf dem Gewissen hat und warum bekommen Ausländer, die einem Deutschen das Leben nehmen bzw. zum Freitod treiben, Freispruch???

Kommentar von Simple_avatar1smallMcBoerna am 12. November 2009 12:55

Wer sagt,dass es so is'?

Kommentar von Solveig2 am 23. November 2009 10:22

Du siehst es doch tagtäglich in den Medien. Und das schlimme ist, diese Menschen sagen vor der Kamera, ..."dieser Staat ist selber Schuld, wenn Straftaten durch uns verübt werden, bei den Gesetzen, die Deutschland hat"...,..." die wollen es doch nicht anders"...!


ibicks
beantwortet von ibicks am 11. November 2009 20:48
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aus denselben gründen aus denen ein einfacher arbeiter eine fristlose kündigung bekommt wegen einem gestohlenen Brötchen, manager die millionen verzocken, bekommen eine abfindung (falls sie überhaupt entlassen werden)


anonym
beantwortet von helleskoepfchen am 7. November 2009 21:09
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Da müsst Ihr aber ein sehr seltsames Urteil gelesen haben. Ich bin als Schöffin am Landgericht tätig und ich kann Euch sagen, dass solche Menschen hart bestraft werden. Der Raubkopierer wird dann hart bestraft, wenn er ein Wiederholungstäter ist, der hohen materiellen Schaden angerichtet hat. Der Kinderschänder wird sofort hart bestraft. Und das Gefängnis ist für ihn die Hölle. Die anschließende Therapie unter Sicherheitsverwahrung aber auch. Aber im Grunde ist der Gedanke richtig, dass hier in Deutschland sehr milde bestraft wird. Aber ein Mensch, der z. B. überfallen wurde, oder bei dem eingebrochen wurde, hat auch einen "Schaden" für´s Leben davongetragen. Es ist richtig, dass in Deutschland mehr für die Täter getan wird, um sie wieder zu resozialisiere. Den Opfern wird keine Langzeittherapie bezahlt. Dafür organisiert Euch im Weißen Ring. Aber bedenkt bei Eurer Beurteilung auch, dass der Täter sein ganzes Leben weiter im Focus der Polizei steht. Der Raubkopierer nicht unbedingt. Und vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Schwieriges Thema... Bin nur froh, dass ich noch nicht im Gericht mit solchen Taten konfrontiert wurde. Ich weiß bisher nur aus den gerichtlichen Fortbildungen für die Schöffen.


GeneralNemesis
beantwortet von GeneralNemesis am 6. November 2009 18:21
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Das liegt am Kapitalismus, ein materieller Schaden bringt größeren Ärger mit sich als einen Menschen zu verletzen. Denn im Kapitalismus hat ein einzelner Mensch keinen WERT und dann kommt noch die deutsche Gerichtsbarkeit und die Gerechtigkeit was eher immer mehr an Bedeutung verliert. Gerechtigkeit ist das wenn man den Täter das selbe Leid antut wie dem Geschädigten bzw Opfer und Mord und Todschlag sollte mit Tod vergolten werden dass ist Gerechtigkeit. Hochachtungsvoll der General


KuekenSuperstar
beantwortet von KuekenSuperstar am 3. November 2009 18:20
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KInderschaender haben einen krankhaften Fetisch deshalb bekommen sie 2 Jahre und eine Therapie. Dabei wollen sie oft nicht war haben was sie da tun. Raubkopierer laden ganz gezielt Filme ect runter damit sie nichts bezahlen muessen.

Kommentar von 7b4ef22bde8040bab795bdb106806ae4smallwolfgangpaul am 10. November 2009 23:56

Iss richtig " Triebtäter" können in bestimmten Situationen ihren Trieb nicht steuern, egal ob SexualTäter oder Alkeholiker oder andere. Der Raubkopierer iss wie du richtig sagst ein juristich"Vorsatztäter". Klar is es schlimm für die Opfer von Seualtätern, beim Trinker isses einfacher, er geht in den nächsten Laden und holt sich ne neue Flasche( es sei egal ob er sie bezahlt oder nicht)sein Trieb nach Alkehol ist gestillt( seine Bedürfnisse sind befriedigt). Der Sexualtäter schadet fast immer jemanden, den auch er hätte ja eine ähnliche Möglichkeit, er könnte seinen Trieb bei sich selbst auslassen( Selbstbefriedigung)


BioRieselWiesel
beantwortet von BioRieselWiesel am 31. Oktober 2009 19:21
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das kann ich leider nicht beantworten......ich hab mir selbst schon viele gedanken darüber gemacht aber ich denek das es damit zu tun hat das man auch enorme geldstrafen bekommen kan und der staat sich ein heiden geld damit verdient


corvette1512
beantwortet von corvette1512 am 29. Oktober 2009 12:07
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Weil beim Raubkopieren die Industrie dahintersteht ( Macht,Geld ). Beim Kind stehen die Eltern bei. Jeder Kinderschänder dürfte gar nicht mehr rauskommen !


anonym
beantwortet von Mietnormade am 27. Oktober 2009 18:24
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Der Vergleich von Mindeststrafe und Maximalstrafe geht eigentlich immer schief.

Kommentar von Simple_avatar1smallMcBoerna am 27. Oktober 2009 19:00

Es mag sein,dass diese 2/5 Jahre die Mindeststrafen sind.Ich sage nur,was ich gelesen hab'! Aber jetzt,wo wir wissen was die Höchststrafen sind bin ich immer noch der Meinung,dass es im Vergleich eine viel zu geringe Strafe bei den Kinderschändern und eine,in Betrachtung der Strafe für Vergewaltiger,eine viel zu hohe Strafe für Raubkopierer gibt!

Kommentar von Mietnormade am 28. Oktober 2009 18:18

Du kannst nicht gewerbliche Raubkopierer mit gelegentlichen Kinderschändern vergleichen. Ein gewerblicher Raubkopierer bekommt maximal 5 Jahre ein "gewerblicher" Kinderschänder sieht die Freiheit auch nie wieder. Der normale Raubkopierer bekommt eine Geldstrafe und der Ersttäter wandert direkt 2 Jahre ein. Da ist ein gewaltiger Unterschied.

Kommentar von Simple_avatar1smallMcBoerna am 7. November 2009 20:17

Er sieht die Freiheit nie wieder? Lebenslage Freiheitstrafe is' höchstens 22 Jahre in Deutschland. :)


HanneFan96
beantwortet von HanneFan96 am 24. Oktober 2009 20:12
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ich find auch , dass das ungerecht ist . dazu muss ich noch sagen : ich hab die woche in der zeitung gelesen , dass ab sofort Kinderschändern in Polen der schwanz abgeschnitten wird , das doch mal ne gerechte strafe .

Kommentar von Simple_avatar1smallMcBoerna am 24. Oktober 2009 20:22

Ne.Das find' ich nich' gut.Es sollte keinem Menschen körperlich weh getan werden.Egal was er getan hat.

Kommentar von 9727a0010ba92167ba9d0871b2978080smallMrsCrazy89 am 3. November 2009 14:43

ich verstehe deine wut aber da wirft sich wieder eine frage wie bei der todesstrafe auf:ist es gerecht zu töten um zu zeigen das töten falsch ist???das kanst du ungefähr auch auf deine antwort beziehen...

Kommentar von 7b4ef22bde8040bab795bdb106806ae4smallwolfgangpaul am 10. November 2009 23:40

Nee, die solten( SCHw...) den in nen Schraubstock einspannen, den Schlegel wegschmeisen, ne rostige Säge in de Hand, und dann die Bude anbrennen (vorher in ne kleene Scheune)


anonym
beantwortet von leobazi am 22. Oktober 2009 14:10
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Unsere Gesetze und die Rechtssprechung sind überholt und sollten reformiert werden. Man kann oft nicht nachvollziehen was sich die Richter bei ihren Urteilen denken. Mörder, Vergewaltiger und Kinderschänder werden frühzeitig aus der Haft entlassen und andere kleinere Verbrecher müssen ihre Höchststrafe voll absitzen. Den Wirtschaftskriminellen passiert auch nichts, höchstens eine "kleine" Geldstrafe. Je mehr Geld du hast, um so weniger wirst du bestraft. Das sieht man doch auch z.B. bei Entlassungen vom Arbeitsplatz wegen Mitnahme von schon abgelaufenen Lebensmitteln und bei den dann folgenden überzogenen Strafmaß bei Gerichtsurteilen.


anonym
beantwortet von RainerZufall78 am 15. Oktober 2009 08:45
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Nicht jeder Raubkopierer bekommt 5 Jahre das ist nur die maximal mögliche Strafe. Genauso wenig sind 2 Jahre für Kinderschänder die normalität. Das kann je nach Ausmaß stark steigen.


Schnulli00
beantwortet von Schnulli00 am 14. Oktober 2009 10:37
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Behauptet wer?


flirtheaven
beantwortet von flirtheaven am 14. Oktober 2009 10:36
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deine infos sind aber falsch!

Kommentar von Simple_avatar1smallMcBoerna am 14. Oktober 2009 10:40

Dann nenn mir doch die Richtigen. :)

Kommentar von 5350a8280bb338c4e7ee9fa0878d3ae3smallflirtheaven am 14. Oktober 2009 10:44

höchststrafe für kindesmissbrauch liegt bei 10 jahren, höchststrafe für raubkopierer bei 5 jahren. die mesiten raubkopierer bekommen gar keine strafe und müssen nur den schaden ersetzen!

Kommentar von Drachentoeter am 27. Oktober 2009 12:18

DH!


anonym
beantwortet von Jahnus am 14. Oktober 2009 10:36
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dieses Thema ist old as the internet

Kommentar von Simple_avatar1smallMcBoerna am 27. Oktober 2009 13:49

Das beantwortet aber nich' meine Frage. ^^


Dragonforce
beantwortet von Dragonforce am 14. Oktober 2009 10:36
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stimmt man sollte das anderherum machen!

Kommentar von 5e6cf0941709acfb7a3cb28d02cf99a0smallNina2407 am 14. Oktober 2009 10:37

lebenslang für kinderschänder ...

Kommentar von Aa816d345431cfb29daf2edd6600613dsmallalmmichel am 14. Oktober 2009 11:01

Schnidelwutz ab.

Kommentar von Da86ca1a4e53dd023296f85895f3ac0asmallDragonforce am 14. Oktober 2009 13:51

heeeheee lol jop das wär nit schlecht^^


anonym
beantwortet von fcbfreak am 13. November 2009 22:42
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kinderschänder sollten lebenslang bekommen


anonym
beantwortet von ruzg94 am 13. November 2009 16:13
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die meisten kinder die missbraucht werden werden danach ermordet eigentlich alle

Kommentar von Simple_avatar1smallMcBoerna am 13. November 2009 16:18

Ah.Okay.Dann is' das natürlich nich' so schlimm. Ehm.Hallo?! Was ist mit den Eltern? Und hat nich' jeder Mensch das Recht zu leben? Schreib' bitte nich' so 'n Quatch!!!


anonym
beantwortet von ruzg94 am 13. November 2009 16:11
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die meisten kommen wegen " guuter führung " viel früher raus

und wie oft im fernsehn kommt dass eine mutter sein kind umgebracht hat sonst passiert in deutschland auch nicht viel was?


anonym
beantwortet von Dragonate am 13. November 2009 14:43
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So ich muss dazu auch mal was sagen. Zitat von 'ReinerUnsinn'(erste Antwort hier):

Das eine ist ein materieller Schaden, das andere ist NUR ein Mensch.

Und Menschen sind in der deutschen Rechtsprechung nicht gerade wertvoll.

Ich finde 'ReinerUnsinn' trifft die Sache provokannt auf den Kopf, genauso sehe ich das auch. Wenn man es nicht so formuliert, erkennen die Meisten nicht mehr, was richtig und was falsch ist.

Einige pledieren hier auf das Grundgesetz, und darauf das man keine Ahnung vom Rechtsystem hat. Ich frage euch, brauch man das ?

Wie lange muss ich studieren um zu wissen wie schlimm ein sexualverbrechen an einem Kind ist??? --> -2 Tage

Sicherlich gibt es viele Auslegungs- und Minderschwere Fälle, aber die Vielzahl sind doch eindeutig schwerwiegende Missbrauchsdelikte, in dem das Kind sein Leben lang geschädigt ist. Das kann niemand mehr wieder gut machen, und wenn ich mit Raubkopien einen finanziellen Schaden verursache, kann das nicht schlimmer bestraft werden als ein Sexualverbrechen!!! Ob es nun 5 Jahre für Raubkopien sind oder weniger, es gibt Zahlreiche Arten von Verbrechen die solchen Taten von der Bestrafung übergestellt werden.

Die Gewichtung in unserem Rechtssystem ist einfach total falsch.

In Kurzfassung noch ein eigenes Beispiel von mir selbst: 4 vordere Zähne wurden mir aus bewusssterAgression ausgeschlagen, aus einem Wortgefecht heraus. Dafür hat der 15 jährige damals bekommen : 20 Sozialstunden im Tierpark. Mein schaden: Zahlreiche schmerzhafte Operationen, ca 2 Monate nur Flüssig-Nahrung, bis heute eine bleibende Narbe und Nachfolgende Konsequenzen, wie z.B. jetzt nach 7 Jahren die Notwendigkeit von Implantaten. Danke an unser Rechtssystem !

Viele Entscheidungen wiedersprechen einfach dem gesunden Menschenverstand!


anonym
beantwortet von RobertHeine am 13. November 2009 10:15
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Das sind richtige Schweine

Doch man kann nichts machen

Ich würde mit einem Rechtsanwalt vorgehen und mit guten verhälnissen kriegt er 20


anonym
beantwortet von RobertHeine am 13. November 2009 10:14
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Das sind richtige Schweine

Doch man kann nichts machen

Ich würde mit einem Rechtsanwalt vorgehen und mit guten verhälnissen kriegt er 20


badguysimon
beantwortet von badguysimon am 12. November 2009 01:07
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vor einem gericht bekommt man immer RECHT... aber nie GERECHTIGKEIT


ChrisiGee
beantwortet von ChrisiGee am 12. November 2009 00:23
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wegen dem staat er bekommt weniger geld deswegn is zwar echt schon heftig aber wir könn leider nix dagegen machen ^^


ibicks
beantwortet von ibicks am 11. November 2009 20:45
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weil materieller schaden mehr zählt als moralischer, das ist im kapitalismus eben so.


anonym
beantwortet von Psychochilla am 11. November 2009 12:18
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meiner meinung nach sollten leute die sich sexuell an anderen menschen vergehen kastriert werden! schnipp schnapp eier ab und es wird nicht mehr vorkommen finde das eine wunderbare idee ich sollte politiker werden!


anonym
beantwortet von dummk0bb am 10. November 2009 22:16
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infokrieg.tv


Shibby90
beantwortet von Shibby90 am 9. November 2009 23:59
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anonym
beantwortet von bugnewulje am 9. November 2009 18:23
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Da sieht man mal, dass wir in einem funktionierenden Rechtsstaat leben..


anonym
beantwortet von privat089 am 9. November 2009 06:35
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Sie leben in einer lebensfeindlichen Gesellschaftsordnung.Allgemein auch als Regime genannt.Alle kapitalistische/imperialistische Gesellschaftsordnungen-Regimen,ist es nachgewiesen lebensfeindliche wesenseigenschaften zu praktizieren.Es gibt aber Alternativen dazu.In der jetzigen Weltwirtschaftskrise,ist eine historische Chance gegeben,diese zur Wende,zur Sozialdemokratie,zu bringen. Mit freundlichen Grüssen


wayout
beantwortet von wayout am 8. November 2009 10:24
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raubkopier sitzen erst 5 jahre,wenn sie bis zu 100 illegale oder mehr sachen downloaden. dass stand auch in der zeitung

Kommentar von Simple_avatar1smallMcBoerna am 12. November 2009 12:56

Trotzdem.Selbst wenn er 10000 illegale Sachen downloaden würde,wäre es nich' schlimmer als Kindesmissbrauch.


anonym
beantwortet von smackdown900 am 7. November 2009 16:18
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kommt auf die sache an


anonym
beantwortet von Machjuba am 3. November 2009 15:22
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tja die welt ist schlimm


anonym
beantwortet von willonoack am 15. Oktober 2009 09:30
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Kinderschänder sind hin und wieder beliebter als die Raubkopierer, obwohl viele von ihnen nicht nur zwischen bis zu 5 und 10 Jahren bestraft wird, sondern sogar in die Sicherungsverwahrung oder in die Psychiaterie kommt.- Schänder werden auch bei milden Strafen in der Gesellschaft stets geringer als die Raubkopierer geschätzt. Wollen Sie mit denen gleich gestellt sein?- Die Urheber haben im Gegensatz zu den Geschändeten auch meist die besseren Rechtsanwälte, wie Doktor Westerwelle. Auch spenden viele Wirtschaftsunternehmen besonders den regierenden Parteien stets Geld, das die Geschändeten nicht haben. Dasselbe gilt übrigen auch für die Holocaustleugner, die den mächtigen Zentralrat der Juden zum Feind haben. Herr Sarrazin bekam das mit seinen kritischen Äußerungen über in Deutschland lebende Türken bei der Bundesbank auch zu spüren. was glauben Sie wohl, welche "Mischpoke" dort das Sagen hat? Für Morde gibt es meist nur noch eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren. Und Lebenslängliche wie die Mörder der RAF, z. B. Christian Klar, dürfen nach 8 bis 15 Jahren wieder frei herum laufen und sich als "Helden" feiern lassen.

Allen politischen Sprüchen zum Trotz gilt für die Rechtsordnung, insbesondere das Strafrecht das Prinzip "Hammer oder Amboss". Raubkopierer sind nun mal besonders schweren Hämmern ausgesetzt. Gute Kopierer sollten sich vorher darüber vergewissern, was sie kopieren dürfen und was nicht. Kein einziges Werk besteht nur aus geschützten Bestandteilen. Daher haben alle sehr erfolgreichen Komponisten immer wieder von einander profitieren können. Was glauben Sie wohl, was bei einem Textverarbeitungsprogramm oder einer Datenbank überhaupt geschützt werden kann. Das wird leider selbst von den Abstrafern übersehen. Und die arbeiten unter dem Schutz des Jagdscheins des § 839 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch. Orientieren Sie sich auch mal daran.


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