Hallo, meine mutter hat damals einen anderen Mann geheiratet nachdem sie sich von meinem Vater hat Scheiden lassen und da er verstorben ist und ich jetzt noch zur Schule gehe steht mir weisenrente zu genau wie in der Ausbildung! Warum ist das so ? Hätte der Lebensgefährte meiner mutter mich dann nicht Addoptieren müssen ?

Doch natürlich, wenn DEine leiblichen Eltern noch beide leben, steht Dir keine WAisen/Halbwaisenrente zu.

Wer ist gestorben? Dein Vater oder der Lebensgefährte Deiner Mutter? Wenn Dein leiblicher Vater stirbt steht Dir Waisenrente zu.
Vom Lebensgefährten Deiner Mutter nicht.
Er ist ja nicht mit Dir verwandt. Und adoptiert hat er Dich ja nicht.
Wie kommst Du da drauf?
Meine mutter hat ja den Lebensgefährten geheiratet und sie hat mir gesagt das ich weisenrente bekomme dadurch weil mein Steifvater ja gestorben ist. Meine Leiblichen eltern leben beide noch! Klar provitiere ich davon wenn meine mutter nicht solange alles einkassiert hätte.
BlueIris am 29. März 2008 20:26 ja, ach so, Du warst das Stiefkind, auch ohne Adoption. Da hast Du schon Anspruch auf Waisenrente (mit ai!) wenn Du im Haushalt Deines Stiefvaters gelebt hast und er für Dich aufgekommen ist.
Anspruch auf eine Waisenrente hast Du bis das 18. Lebensj.vollendet ist, oder bis zur Vollendung des 25. LJ., wenn Du noch in Ausbildung bist.

Mein Beileid
Du bekommst keine Waisen- sondern eine Halbwaisenrente. Sie soll Dir Deine Versorgung sichern und praktisch den Unterhalt Deines Vaters ersetzen. Dein Stiefvater muss Dich nicht adoptieren da das immer nur freiwillig gemacht werden kann. Es kann ihn niemand dazu zwingen.
koira1975 am 29. März 2008 20:24 Der Stiefvater ist doch gestorben....
regideur am 29. März 2008 20:29 Das habe ich anders verstanden. Wie soll er denn adoptieren wenn er gestorben ist???
ja ich dachte die hätten das damals heimlich gemacht aber das hätte ja wieder mein Vater unterschreiben müssen hat mir grade eine freundin gesagt
regideur am 29. März 2008 20:39 Eine Adoption kann man nicht heimlich machen. Das ist in Deutschland kein wirklich einfacher Weg. Selbst wenn alle damit einverstanden sind.
regideur am 29. März 2008 20:34 Schon ein mächtiges Durcheinander! Wenn beide Eltern noch leben ist die Frage natürlich berechtigt warum sie Waisenrente bekommt. Für mich ist das unerklärlich und bestimmt auf eine Verwechlung/Irrtum zurückzuführen.

Wärst Du adoptiert, wärst Du keine Waise, da dann der Mann Deiner Mutter Dein Vater wäre. Im übrigen bist Du genau genommen nur Halbwaise, da "nur" ein Elternteil verstorben ist.
koira1975 am 29. März 2008 20:24 Aber der Mann der Mutter ist doch gestorben....

Er kann dich adoptieren,müssen muß er nicht!Sei doch froh das deine Mutter für dich Waisenrente bekommt!Da profitierst du doch von!
stimmt nicht! In der Schweiz jedenfalls.. Kommt darauf an wer Unterstützungspflichtig ist.
Ich nehm alles zurück: Waisenrenten berechtigt sind:
leibliche Kinder, Stiefkinder und Pflegekinder, die in den Haushalt der/des Verstorbenen aufgenommen waren, Enkel und Geschwister, die in den Haushalt der/ des Verstorbenen aufgenommen waren oder von ihr beziehungsweise ihm überwiegend unterhalten wurden. http://kuerzer.de/gdnrtuRwR
Prima Link im Kommentar von koira1975, der alles erklärt. DH
Jetzt bin ich auch schwer irritiert:wer ist denn nun Gestorben????
Der Stiefvater. Ich finde allerdings das sie das auch so geschrieben hat.