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Warum bekomme ich Weisenrente ???

gefragt von nessi1990nessi1990 am 29.03.2008 um 20:11 Uhr

Hallo, meine mutter hat damals einen anderen Mann geheiratet nachdem sie sich von meinem Vater hat Scheiden lassen und da er verstorben ist und ich jetzt noch zur Schule gehe steht mir weisenrente zu genau wie in der Ausbildung! Warum ist das so ? Hätte der Lebensgefährte meiner mutter mich dann nicht Addoptieren müssen ?


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Reply


koira1975
beantwortet von koira1975 am 29. März 2008 20:13
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Doch natürlich, wenn DEine leiblichen Eltern noch beide leben, steht Dir keine WAisen/Halbwaisenrente zu.

Kommentar von 90f92606364457cf9115c8543f6206besmallSolf am 29. März 2008 20:17

stimmt nicht! In der Schweiz jedenfalls.. Kommt darauf an wer Unterstützungspflichtig ist.

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 29. März 2008 20:25

Ich nehm alles zurück: Waisenrenten berechtigt sind:

leibliche Kinder, Stiefkinder und Pflegekinder, die in den Haushalt der/des Verstorbenen aufgenommen waren, Enkel und Geschwister, die in den Haushalt der/ des Verstorbenen aufgenommen waren oder von ihr beziehungsweise ihm überwiegend unterhalten wurden. http://kuerzer.de/gdnrtuRwR

Kommentar von 21c8a73572ea08c80238ccea3561133esmallvollyhn am 29. März 2008 22:55

Prima Link im Kommentar von koira1975, der alles erklärt. DH

Kommentar von E7833c8129179618ea8f8203252a8524smallvollimleben am 29. März 2008 20:26

Jetzt bin ich auch schwer irritiert:wer ist denn nun Gestorben????

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 29. März 2008 22:14

Der Stiefvater. Ich finde allerdings das sie das auch so geschrieben hat.


BlueIris
beantwortet von BlueIris am 29. März 2008 20:15
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Wer ist gestorben? Dein Vater oder der Lebensgefährte Deiner Mutter? Wenn Dein leiblicher Vater stirbt steht Dir Waisenrente zu.

Vom Lebensgefährten Deiner Mutter nicht.

Er ist ja nicht mit Dir verwandt. Und adoptiert hat er Dich ja nicht.

Wie kommst Du da drauf?

Kommentar von Simple_avatar2smallnessi1990 am 29. März 2008 20:17

Meine mutter hat ja den Lebensgefährten geheiratet und sie hat mir gesagt das ich weisenrente bekomme dadurch weil mein Steifvater ja gestorben ist. Meine Leiblichen eltern leben beide noch! Klar provitiere ich davon wenn meine mutter nicht solange alles einkassiert hätte.

Kommentar von 174cf4ec2c512291107a6e6238bc97desmallBlueIris am 29. März 2008 20:26

ja, ach so, Du warst das Stiefkind, auch ohne Adoption. Da hast Du schon Anspruch auf Waisenrente (mit ai!) wenn Du im Haushalt Deines Stiefvaters gelebt hast und er für Dich aufgekommen ist.

Anspruch auf eine Waisenrente hast Du bis das 18. Lebensj.vollendet ist, oder bis zur Vollendung des 25. LJ., wenn Du noch in Ausbildung bist.


regideur
beantwortet von regideur am 29. März 2008 20:15
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Mein Beileid

Du bekommst keine Waisen- sondern eine Halbwaisenrente. Sie soll Dir Deine Versorgung sichern und praktisch den Unterhalt Deines Vaters ersetzen. Dein Stiefvater muss Dich nicht adoptieren da das immer nur freiwillig gemacht werden kann. Es kann ihn niemand dazu zwingen.

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 29. März 2008 20:24

Der Stiefvater ist doch gestorben....

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 29. März 2008 20:29

Das habe ich anders verstanden. Wie soll er denn adoptieren wenn er gestorben ist???

Kommentar von Simple_avatar2smallnessi1990 am 29. März 2008 20:35

ja ich dachte die hätten das damals heimlich gemacht aber das hätte ja wieder mein Vater unterschreiben müssen hat mir grade eine freundin gesagt

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 29. März 2008 20:39

Eine Adoption kann man nicht heimlich machen. Das ist in Deutschland kein wirklich einfacher Weg. Selbst wenn alle damit einverstanden sind.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 29. März 2008 20:34

Schon ein mächtiges Durcheinander! Wenn beide Eltern noch leben ist die Frage natürlich berechtigt warum sie Waisenrente bekommt. Für mich ist das unerklärlich und bestimmt auf eine Verwechlung/Irrtum zurückzuführen.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 29. März 2008 20:14
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Wärst Du adoptiert, wärst Du keine Waise, da dann der Mann Deiner Mutter Dein Vater wäre. Im übrigen bist Du genau genommen nur Halbwaise, da "nur" ein Elternteil verstorben ist.

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 29. März 2008 20:24

Aber der Mann der Mutter ist doch gestorben....

Kommentar von C0262a824ba615ade1665c9a7dde9961smallauchmama am 29. März 2008 20:41

Nein der biologische Vater des Fragestellers....lies noch mal

Kommentar von C0262a824ba615ade1665c9a7dde9961smallauchmama am 29. März 2008 20:47

...sorry hab nochmal gelesen, könnte auch der Stiefvater gemeint sein.....wirrguck


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 29. März 2008 20:15
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Er kann dich adoptieren,müssen muß er nicht!Sei doch froh das deine Mutter für dich Waisenrente bekommt!Da profitierst du doch von!





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