Ich mache seit 08.2007 bis heute eine berufliche Weiterbildung. Jetzt wollte ich Alg beantragen aber es wurde nach § 77, §123 , §124 abgewiesen! Angeblich habe ich die Anwartschaftszeit nicht erfüllt aber laut § 124a zählt bei einer Weiterbildung der Tag vor beginn der Weiterbildung. Vor meiner Weiterbildung habe ich von 04.2005 bis 08.2007 gearbeitet also ist doch die Anwartschaftszeit erfüllt. Außerdem habe ich noch einen Restanspruch von 106 Tagen!
Wer kann mir da ma ein bissl Hilfe geben??
ist ne staatliche Weiterbildung! Ich beziehe BaföG!
Tja in diesem fall wirste wohl hartz4 bekommen, das ist aber normal.
Aber warum greift da net der § 124a ? Hab erstmal Widerspruch eingelegt. Mal schauen was passiert!
Bafög ist normalerweise ja nur für leute die studieren und nicht für weiterbildung gedacht. Du brauchst keine studiengebühren bezahlen. Der Staat hat für dich gezahlt, jetzt soll der steuerzahler nochmal für dich zahlen, also wenn das so ist, dann verstehe ich die welt auch nicht mehr. Hartz4 ist hier angesagt, alles andere wäre unfair !!!!
Ich studiere ja auch an einer Fachschule.Ich war auch lang genug Steuerzahler und da werd ich wohl auch rechte haben. Es gibt ganz andere Fälle die denn Staat ein Leben lang auf der Tasche liegen! Aber danke für deine Antwort. Konntest mir echt weiterhelfen.