Die Versicherungen kündigen oft Kunden wegen verschwiegender Vorerkrankung, warum aber behalten Sie 100% der Beiträge, wenn Sie doch kein Risiko versichern. Steht mir nicht nach Abzug von Verwaltungskosten der Rest der Beiträge zu? Wenn nein, warum nicht?

Ein Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein Risikoversicherung. Ohne Berufsunfähigkeit keine Leistung.
Wenn jemand falsche Angaben macht bezüglich Gesundheit oder irgendwelche Krankheiten oder sonstiges wissentlich nicht angibt, verstößt gegen die vorvertragliche Anzeigepflicht.
Dass ist wissentlicher Betrug oder versuchte Vorteilsnahme.

weil Versicherungen keine Banken sind und kein Geld sparen, was nach Vertragsauflösung an dich zurückgezahlt wird..bei Auto bekommst doch auch kein Geld wieder, wenn du Vertrag gekündigt ist und du keinen Unfall hattest..und davon aganz abgesehen..wer die vorvertragliche anzeigepflicht verletzt bzw. falsche oder unwahre Angaben macht, hat keinen anspruch auf irgendwelche Leistungen etc.. Kleingedrucktes lesen und darüber nachdenken, daß der, der Lesen kann klar im Vorteil ist..

Wenn Du eine reine BU-Versicherung hattest, handelt es sich auch um den reinen Risikobeitrag incl. Verwaltungskosten.
Eine verzinsliche Kapitalanlage findet (Gott sei Dank) nicht statt. Fallen trotzdem ein paar Euro Überschüsse an, werden diese meist mit dem Beitrag verrechnet, so daß Du ab Beginn niedrigere Beiträge zu bezahlen hattest.
Der Vertrag wurde ab Beginn von der Gesellschaft verwaltet und diese hatte auch (zumindest ein theoretisches) Risiko zu tragen. Also stehen sowohl Risikobeitrag als auch Verwaltungskosten der Gesellschaft zu. Klar oder?
Die Versicherung kann ja nichts dafür, daß Du es versäumt hast, alle Vorerkrankungen anzugeben. Vermutlich hast Du auch versäumt, diese Vorerkrankungen später nachzumelden. Dann mußt Du auch die Folgen tragen.
lg. justii
Ich wußte ja nichtmal was von den Vorerkrankungen.
justii am 20. Dezember 2007 13:48 Dann hast Du eine schlechte Gesellschaft erwischt und solltest u.U. froh sein, daß Du diese los bist.
Gute Gesellschaften verzichten (meist nach 5 Jahren) auf einen Rücktritt vom Vertrag bei unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung.
Gute Gesellschaften verzichten auch auf Beitragszuschläge bei unbeabsichtigter Anzeigepflichtverletzung.
Du solltest also a) nochmal genau Deine Versicherungsbedingungen studieren und b) lieber eine gute Gesellschaft mit Deinem Schutz beauftragen
Gruß justii
da erkundigst Dich am Besten mal direkt bei der BU, wenn die Dir gekündigt haben, weil Du eine Vorerkrankung verschwiegen hast, ist das Betrug. Les das Kleingedruckte ...
Wenn es sich um eine Kündigung seitens des Versicherers handelt und Vorerkrankungen verschwiegen wurden, ist das so auch i.O. Die Frage stellt sich hierbei so, hat man dem aufnehmenden Vermittler alles gesagt und der hat es wegen der dann wohl nicht zu verdienenden Provision nicht eingetragen, sollte man ihm gegenüber die Konzequenzen ziehen. Handelt es sich um einen Abschluss ohne Vermittler, dann kann ich nur sagen, Antragsfragen lesen ist doch nun wirklich nicht so schwer. Auch den Antrag eines Vermittlers sollte man durchlesen. Da könnte man die Schuld dann schon ´mal bei sich selbst suchen! Zur Auszahlung der Beiträge: Versicherungen funktionieren nun ´mal nur, wenn ein Großteil der Versicherten eben keine Schadensfall verursachen. Risikoabdeckung kostet eben Geld. Tipp: Abschluss über einen seriösen Vermittler tätigen, alles durchlesen und Antragsdurchschrift sowie Vermittlerprotokoll gut aufheben. Fazit: Billig ist nicht immer gut!
Reine Risikoversicherung. Überschüsse aus dem kalkulierten "Gesundheitsgewinn" geht in eine Prämienreduzierungen.

Der Fehler liegt in der Unwissenheit des versicherten !
Man darf über Erkrankungen keine Angaben machen, sondern den Hausarzt von der Schweigepflicht entbinden ,damit Er Angaben zu Vorerkrankungen macht !
Versichern tun die alles, nur beim Zahlen haperts ! Hatte den Fall, das sollten Rückenleiden ausgeklammert werden ! Ein Bandscheibenvorfall ist aber kein Ausschlussgrund !
Es stellt sich doch die Frage, handelt es sich um eine Kündigung, oder eine Verweigerung der Versicherten Leistung ? Woher sollen die plötzlich von einer verschwiegenen Vorerkrankung Kenntnis erlangen ?
Weil im Leistungsfall der Anspruch geprüft wird und damit alle Arztberichte angefordert werden. Beim Abschluss werden übrigens die Ärzte von der Schweigebpflicht entbunden. Ein ordentlicher Vermittler wird immer darauf hinweisen, dass das Verschweigen von Vorerkrankungen negative Folgen haben kann und wird ggfs. dem Antragsteller auch freistellen, die Gesundheitsfragen direkt der Versicherungsgesellschaft mitzuteilen oder ihm gegenüber im Antragsformular.
Eddy21 am 20. Dezember 2007 14:38 Hinweis : Über Vorerkrankungen vermag ich keine Angaben zu machen, ich schließe mich den Ausführungen meines Arztes an !
Eine Schweigepflicht-Entbindung kann in solch einem Fall nur vom Patienten vorgenommen werden !

wenn die versicherung gekündigt wurde,weil du eine vorerkrankung nicht angegeben hast, musst du trotzdem den rückkaufswert dieser versicherung erhalten, das ist dann genauso als ob du diese selbst kündigst. wenn es aber als betrug ausgelegt wird, rede mit deinem ansprechpartner darüber,oder such dir rat bei der versicherung im fremden namen, also was wäre wenn usw...
Eine reine BU-Versicherung hat keinen Rückkaufswert, da es sich um eine reine Risikoversicherung handelt. Überschüsse werden üblicherweise direkt mit den Prämien verrechnet. Werden sie verzinslich angesammelt, werden sie auch ausgezahlt, wobei im Betrugsfall dies auch durchaus ausgeschlossen sein kann.
Du bist kein BU-Opfer sondern ein Opfer deiner eigenen Nachlässigkeit oder Dummheit.
DH! ;-)
DH :-)