Warum werden Minijobs bei einigen Arbeitgebern auf 325 Euro/Monat begrenzt, obwohl doch die Möglichkeit bis 400 Euro besteht ? Als Beispiel möchte ich den Netto-Discount-Markt anführen. Hier hält man sich beim Minijob strikt an eine Grenze von 325 Euro !

400 Euro ist für diese Jobs die Obergrenze.
Man kann beliebig weniger vereinbaren.
Vor X Jahren gabe s mal eine 325€-Grenze.
warum hält man sich aber z.B. bei Netto so strikt an diese alte Grenze von 325 Euro und schöpft den möglichen Rahmen von 400 Euro nicht voll aus ?
JoWaKu am 10. Juli 2008 18:01 Tja, das muss man mal den betreffenden Arbeitgeber fragen.
Veilleicht gibt es da was, auf das wir hier nicht kommen.
Ich habe Leute nur auf 200 Euro eingestellt, weil es mir wichtig ist,mehrere Leute auf dem gleichen Posten zu haben(Krankheit oder Urlaub)LG pacole1

das hat vielleicht was mit den stunden zu tun... vielleicht 65 stunden zu 5 euro als monatliche höchstgrenze...
man könnte aber auch die 400 Euro voll ausschöpfen - 80 Stunden mal 5 Euro - das macht man aber nicht
Cassiopeia78 am 10. Juli 2008 12:01 das hat dann was mit der 15-stunden grenze pro woche zu tun, da kommt man bei 80 stunden nämlich drüber...
bitmap am 10. Juli 2008 12:20 Die 15-Stunden-Grenze gibts auch nicht mehr.
bitmap am 10. Juli 2008 12:20 Die 15-Stunden-Grenze gibts auch nicht mehr. Schnee von gestern.
Cassiopeia78 am 10. Juli 2008 14:18 bei der hinzuverdienstgrenze für das alg gibt es diese grenze noch, und ich kann mir vorstellen das man aus vereinfachungsgründen alle AN nicht länger beschäftigt...
diese Hinzuverdienstgrenze betrifft aber nur das ALG 1 - beim ALG 2 kann man zeitlich unbegrenzt dazuverdienen
Cassiopeia78 am 10. Juli 2008 14:42 ja, aber bei großen firmen wird halt nicht für jeden ein extra-vertrag gemacht, und um alle berücksichtigen zu können wird halt eine einheitliche regelung getroffen die für die meisten keine schwierigkeiten bedeutet...

ev haben die noch nichts von der neuen Gesetzgebung gehört,was ich mir aber nicht vorstellen kann. Ansonsten habe ich keine weitere Erklärung.
Erstaunlich ist, wie neue Gesetzgebungen in der Praxis nicht umgesetzt werden.
Das ist aber leider der Link zur alten nicht mehr gültigen Regelung.
Das ist aber ein total veralteter Link (2003). Ich denke, die Firma ist einfach nicht auf den aktuellen Stand darüber, was "geringfügig entlohnt und damit sozialversicherungsfrei" bedeutet bzw. wo da jetzt die aktuelle Grenze liegt. Auch die 15 Stunden-Begrenzung gibt es nicht mehr.
Sehr erstaunlich bei einem großen Marken-Discounter wie dem Netto-Markt !