Bin Vermieter: Kann ich außer der jährlichen Wartungskosten der Gasheizung auch die alle 4-5 Jahre stattfindende Kesselreinigung auf den Mieter umlegen?
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Reinigung zählt zu Pflege und Wartung. Du bekommst ein Ja.

Wir sind vermutlich überwiegend Mieter. Glaubst Du, Du bekommst außer einem deutlichen Nein!! eine Antwort?
Der persönliche Status spielt in diesem Fall ja wohl keine Rolle, eher schon die Rechtslage :-)
Sorry, wollte nur die Rechtslage wissen. Glaube wenn du hier nicht objektiv bist, hast du hier nichts verloren.
Laut Betriebskostenverodnung § 2 Absätze 4 und 6 sind diese Kosten umlegbar.