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Wartungskosten Heizung

gefragt von isabelle25 am 09.01.2009 um 14:52 Uhr

Bin Vermieter: Kann ich außer der jährlichen Wartungskosten der Gasheizung auch die alle 4-5 Jahre stattfindende Kesselreinigung auf den Mieter umlegen?


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anonym
beantwortet von Mietnormade am 9. Januar 2009 15:00
2x
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Reinigung zählt zu Pflege und Wartung. Du bekommst ein Ja.


Glatteis
beantwortet von Glatteis am 9. Januar 2009 14:55
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Wir sind vermutlich überwiegend Mieter. Glaubst Du, Du bekommst außer einem deutlichen Nein!! eine Antwort?

Kommentar von Saarland60 am 9. Januar 2009 15:15

Der persönliche Status spielt in diesem Fall ja wohl keine Rolle, eher schon die Rechtslage :-)

Kommentar von isabelle25 am 9. Januar 2009 15:17

Sorry, wollte nur die Rechtslage wissen. Glaube wenn du hier nicht objektiv bist, hast du hier nichts verloren.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 9. Januar 2009 15:03
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Laut Betriebskostenverodnung § 2 Absätze 4 und 6 sind diese Kosten umlegbar.


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