Warten auf Erwerbsminderungsrentenbescheid

4 Antworten

Viele Anträge werden von der Rentenversicherung erst mal abgelehnt und landen dann vor dem Sozialgericht. Ich habe von eine Bekannten gehört, dass es bei ihr 3 Jahre gedauert hat, bis der Antrag befürwortet wurde.

Hallo rainbowrising,

Sie schreiben:

Warten auf Erwerbsminderungsrentenbescheid<

Antwort:

Mit Ihrer Frage sind Sie leider nicht allein!

Es gibt keine verlässliche Zeitangaben im Zusammenhang mit der Bearbeitungsdauer!

Oft hilft eine persönliche Rückfrage beim zuständigen Sachbearbeiter weiter!

was habt Ihr für Erfahrungen bzgl. der Dauer bis zum EM-Rentenbescheid?

Es gibt sogar Anfragen an die Bundeskanzlerin zum Thema mit entsprechender Antwort, siehe bitte unter folgendem Link:

http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/3-jahre-bearbeitungszeit-fuer-eu-rentenantraege-zu-lange-23988

Auszug:

Soziales

3 Jahre Bearbeitungszeit für EU Rentenanträge zu lange

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel, ich weiß von vielen Menschen, die sind aufgrund chronischer Krankheiten von der Schulmedizin austherapiert.

Sie müssen nach der Beantragung der EU Rente eine Reihe von Therapien durchlaufen, obwohl sich das Ergebnis nicht ändert.

Dann beginnt die Zeit des Wartens, weil die Bearbeitungszeit der Deutschen Rentenversicherung für einen Antrag je nach Krankheit bis zu 3 Jahre oder länger beträgt.

Das ist als Bürger nicht hinnehmbar.

Das ist zu lange, bringt weitere psychische Destabilität und fördert die Depression wegen der Ungewissheit.

Mein Anliegen:

Bitte setzen Sie sich dafür ein, das bei klaren austherapierten Fällen die Antragsteller nicht so lange auf die Bewilligung der EU Rente warten müssen.

Mit freundlichen Grüssen, Klaus Neudek

Antwort der Bundesregierung:

Antwort

im Auftrag der Bundeskanzlerin am 06. Januar 2010, Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Neudek, vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Wir stimmen mit Ihnen darin überein, dass bei einer eindeutigen Sach- und Rechtslage die Bearbeitung von Anträgen auf Renten wegen Erwerbsminderung keine drei oder mehr Jahre dauern darf.

Dies ist aber auch nicht der Fall.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat uns hierzu mitgeteilt, dass die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei Erwerbsminderungsrenten im Jahre 2008 96 Tage betrug.

Diese Zeitspanne ist gerechnet vom Antragseingang bis zur Erteilung des Bescheids.

Selbstverständlich kann bei schwierigen Sachverhalten die Bearbeitung in Einzelfällen auch etwas länger dauern. Das ist meist der Fall, wenn das Versicherungskonto noch nicht ausreichend geklärt wurde. Weitere Ursachen einer längeren Bearbeitungsdauer können auch unzureichend geklärte medizinische Sachverhalte sein. Insbesondere wenn Fachgutachten zu erstellen sind, kann das viel Zeit in Anspruch nehmen. Darin nicht enthalten sind die Dauer von Widerspruchs- und Klageverfahren.

Ausschlaggebend für die Beurteilung einer Erwerbsminderung ist aber nicht der Therapiezustand zu einer festgestellten Diagnose, sondern allein das Leistungsvermögen, das einem Versicherten auf dem Arbeitsmarkt verblieben ist – und zwar unter Berücksichtigung der festgestellten medizinischen Einschränkungen.

Die Beurteilung gilt dabei sowohl für den ausgeübten Beruf als auch für Tätigkeiten, die noch unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes ausgeführt werden können. Die medizinische Beurteilung erfolgt durch den sozial-medizinischen Dienst der gesetzlichen Rentenversicherung.

Danach besteht ein Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nur, wenn das sogenannte Restleistungsvermögen unter sechs Stunden täglich liegt. Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn das verbliebene Leistungsvermögen täglich keine drei Stunden mehr beträgt.

Bei einer gesundheitlichen Einschränkung ist das sozialpolitische Ziel eine erfolgreiche Eingliederung in das soziale und berufliche Umfeld. Deshalb ist in jedem Fall zu prüfen, ob sich die Erwerbsfähigkeit durch eine gezielte medizinische oder berufsfördernde Rehabilitationsmaßnahme wieder herstellten lässt, also eine Rentenzahlung zu vermeiden ist. Es gilt der Grundsatz: „Rehabilitation vor Rente“.

Zum Thema Erwerbsminderung hat die Deutsche Rentenversicherung einen Frage- und Antwortkatalog auf ihrer Internetseite zusammengestellt: google>>deutsche-rentenversicherung.de/nn_12288/Shared...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Fazit:

Jeder Einzelfall ist anders und niemand kann Ihnen einen Vorwurf machen, wenn Sie immer wieder bei Ihrer zuständigen DRV-Geschäftsstelle nach dem Stand der Dinge nachfragen!

Außerdem kann auch Ihre Rechtsbeistand eine Beschwerde wegen Verfahrensverschleppung bei der DRV einreichen, wenn abnormale Verzögerungen vorliegen!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

je nach dem was die alles prüfen müssen das kann sehr unterschiedlich sein

Bei ner Freundin hat es ca 3 monate gedauert.