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Waresendung,wer haftet bei verloren gehen?

gefragt von hannesvivi am 02.09.2009 um 11:18 Uhr

Hallo,hab bei ebay etwas verkauft und als normale warensendung verschickt! jetzt sagt der Käufer,er hätte es nie erhalten und will das Gel zurück? Wer ist denn nun Schuld oder muss ich das Geld zurück erstatten?

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ebay x 5.861 Post x 2.325 Warensendung x 42

Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


stroemy
beantwortet von stroemy am 2. September 2009 11:27
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Hilfreichste Antwort

Hier glänzen viele mit unwissen! Nicht einmal lesen können viele hier...

Wenn du "Warenversand" angabst, ist der Käufer selber schuld! Du musst, und kannst, keinen Nachweis bringen!

Sollte er die Wahl gehabt haben zwischen Versichert und unversichert (wieWarenversand) ist er selber schuld.

Sollte er "PAKET" genommen haben oder Einschreiben und du verschickst als Warenversand, hast du ein problem

Kommentar von hannesvivi am 2. September 2009 11:30

Ne hab nur Warensendung angeboten und er hats ja auch so gekauft?!

Kommentar von 7e26698392feec08a9d157fe36dc71edsmallstroemy am 2. September 2009 11:36

Richtig, sagte ich ja. Somit ist deine Fplicht mit abgabe bei der Post erledigt, er wusste das es unversichert und ohne nachweis ist.

Besser wenn du jemanden hast der bezeugt das du es abgegeben hast, aber musst du nicht einmal haben.

Da hast du nichts zu befrüchten, er wirddich nicht einmalanzeigen (die meisten machen terror und sagen sie tun es, aber im endeffekt wissen die das sie selber schuld sind)

Kannst also ganz Relaxt bleiben :)

Um dir soetwas aber zu ersparen, nur noch Versichert verschicken (PAKET oder Einschreiben) dann hast du enen Nachweiss/Sendenummer und keiner kann dir was

Kommentar von hannesvivi am 2. September 2009 11:38

Ok,Danke! Da bin ich ja beruhigt! XD

Kommentar von 5350a8280bb338c4e7ee9fa0878d3ae3smallflirtheaven am 2. September 2009 11:40

das gilt aber nicht für gewerbliche verkäufer. die sind immer dafür verantwortlich, dass die ware unversehrt ankommt.

Kommentar von 7e26698392feec08a9d157fe36dc71edsmallstroemy am 2. September 2009 11:44

Da sie aber schrieb sie verkaufe privat, ist dies hier irrelavant.

Auch wenn deine Aussage stimmt


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anonym
beantwortet von fragenatlas am 2. September 2009 11:20
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wenn du bei der auktion als versandart warensendung angegeben hattest,dann haftet der käufer. denn somit wusste er ja,dass die sendung unversichert ist.


dreamoo
beantwortet von dreamoo am 2. September 2009 11:23
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Grundsätzlich haftet (bei Privatverkäufen) der Käufer für den Transport. Warenschulden sind Holschulden (Geldschulden sind Bring oder Schickschulden). Kannst du nachweisen (z.b. durch Belege und Zeugenaussagen) das du die Ware ordnungsgemäss an den Frachtführer (in diesem Fall die Post) übergeben hast, so trägt der Käufer das Verlustrisiko, sofern er den Versand mit diesem Frachtführer wollte. Da der Nachweis aber nur sehr schwer zu erbringen ist wirst du wohl den Verlust übernehmen müssen. Grundsätzlich empfiehlt es sich zumindest bei höherwertigeren Waren nur Versichert zu versenden.


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 2. September 2009 11:20
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Du musst nachweisen können, dass du etwas verschickt hast.

Wenn du es als Päckchen versendet und keine Quittung hast, musst du das Geld erstatten.

Kommentar von 5350a8280bb338c4e7ee9fa0878d3ae3smallflirtheaven am 2. September 2009 11:22

als nachweis reicht ein zeuge

Kommentar von hannesvivi am 2. September 2009 11:23

Ja meine Freundin war dabei und Kassenzettel hab ich auch! Da steht nur leider keine sendungsnummer drauf!

Kommentar von hannesvivi am 2. September 2009 11:23

War ne normale warensendung,die ist nun mal unversichert oder?

Kommentar von 7e26698392feec08a9d157fe36dc71edsmallstroemy am 2. September 2009 11:27

Man MUSS keinen nachweisbruingen wenn er freiwillig diese Art nahm!

Kommentar von hannesvivi am 2. September 2009 11:30

Und wenn ich nur diese Art angeboten habe?

Kommentar von 7e26698392feec08a9d157fe36dc71edsmallstroemy am 2. September 2009 11:33

Dann hat er dies mit Abgabe des Gebotes in Kauf genommen und war somit einverstanden. Damit ist er selber schuld!

Denn es warsomit teil des von ihm durch Gebotgewinn "unterschriebenen" Vertrag.


BigKingXXL
beantwortet von BigKingXXL am 2. September 2009 11:20
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Jetzt hast du gelernt und verschickst in Zukunft als (versichertes) Paket.

Das Geld gibst du ihm jetzt natürlich zurück.

Hattest du mehrere Versandmöglichkeiten angeboten und er hat den billigsten Versand gewählt ist er natürlich selber Schuld!

Kommentar von hannesvivi am 2. September 2009 11:22

Na klar und dann ist die ware weg und mein Geld auch?


anonym
beantwortet von coroner am 2. September 2009 11:21
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Bin kein RA, aber nach meinem Rechtsempfinden trägt der Käufer das Risiko des Versandes, sofern das ein privater Verkauf war. Hat er denn auch die Möglichkeit eines versicherten Versandes gehabt? Warensendungen brauchen manchmal auch 14 Tage...

Kommentar von hannesvivi am 2. September 2009 11:25

Na in der Beschreibung stand halt nur warensendung,aber wenn er gewollt hätte,hätte ich es auch als versichert verschickt!

Kommentar von coroner am 2. September 2009 12:11

Prinzipill gehts darum, das er es vorher wusste und damit einverstanden war. Du verschickst ja auf expliziten Wunsch und Risiko des Käufers!


flirtheaven
beantwortet von flirtheaven am 2. September 2009 11:20
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wenn es ein gewerblicher verkauf war, bist du für das ankommen der ware verantwortlich, als privatverkäufer nicht. warensendungen dauern nach meiner erfahrung aber auch schon mal 2 wochen.


Wenne
beantwortet von Wenne am 2. September 2009 11:23
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Kannst du nachweisen dass der Empfänger die Ware erhalten hat? (Paketnummer und Unterschrift des Empfängers) Das müsste sich über den Paketdienst doch ermitteln lassen.

Oder dass du die Ware abgeschickt hast (Paketschein). Wenn ja, dann wäre der Paketdienst in der Verantwortung. Aber da bekommst du, wenn du es nicht als versichertes Paket verschickt hast, meist nur das Porto wieder.

Kommentar von 7e26698392feec08a9d157fe36dc71edsmallstroemy am 2. September 2009 11:32

LESEN!

Kommentar von possel am 2. September 2009 11:33

Wir reden hier von einer WARENSENDUNG - das ist ein ganz normaler Brief mit ermässigtem Porto; nix Paketschein; nix versichert; nix Nachverfolgung; weg ist weg!


Kithara1
beantwortet von Kithara1 am 2. September 2009 11:22
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tja, selbst schuld, wenn du die Ware weder versicherst, noch mit einem Paketdienst verschickst...ich hoffe es war dir ne Lehre (ach ja - du haftest dafür, wenn du nicht schriftlich beweisen kannst, daß du das Packerl weggeschickt hast...)

Kommentar von hannesvivi am 2. September 2009 11:25

War ja kein Paket sondern ne warensendung!

Kommentar von B576bda05184245160d4714404bdce90smallKithara1 am 2. September 2009 12:50

...auch ein Brief kann eine Warensendung sein...


bienemaja79
beantwortet von bienemaja79 am 2. September 2009 11:20
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Hat der Käufer den selber den unversicherten Versand gewählt oder hast du diesen gar nicht angeboten?? Wenn er den unversicherten Versand gewählt hat ist er ja selber Schuld.. Wenn es von dir aus unversichert verschickt hast solltest du ihm den Kaufpreis erstatten..

Kommentar von hannesvivi am 2. September 2009 11:22

Na hab ihn geschrieben dass ichs als warensendung verschicke! War ein priveter verkauf!

Kommentar von coroner am 2. September 2009 11:23

na und wenn er damit einverstanden war ists sein Problem. Nicht zu widersprechen gilt hier als zustimmendes Verhalten.

Kommentar von 168c2c144451bae4a7cb67aeca6706dfsmallbienemaja79 am 2. September 2009 11:24

Ist mir schon klar das du Privat verkauft hast.. Aber du die meisten bieten ja nen unversicherten Versand und einen versicherten Versand an.. Wenn er das selber ausgewählt hat ist er selber Schuld.. Wann hast du die Ware denn los geschickt??

Kommentar von 9f5490e97e19fbd90353583eedc25c51smallDani007 am 2. September 2009 11:25

Dann must du ihm das Geld auch nicht zurrück geben. Wirst aber wohl eine negative Bewertung erhalten.

Kommentar von hannesvivi am 2. September 2009 11:27

Na ist schon ne Woche her? Und er sagt jetzt,wenn er das Geld nicht erhält,will er zur polizei!

Kommentar von 7e26698392feec08a9d157fe36dc71edsmallstroemy am 2. September 2009 11:30

Da wird er aber keine Chancen haben.

Er hat gewusst das du per Warensendung schickst, dies war teil des Vertrages. Somit trägt ER alleine die Verantwortung das die Ware ankommt.Deine pflicht ist mit abgabe an die Post zu ende.

Habe so einen fall selber vor kurzem gehabt. Satt Warensendung war es aber Brief, dies ist aber unwesentlich

Kommentar von hannesvivi am 2. September 2009 11:35

OK Danke!


anonym
beantwortet von Morti am 2. September 2009 11:20
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Erstmal bei der Post Nachforschungsauftrag stellen, er müsste ja einen Empfang quittieren

Kommentar von 5350a8280bb338c4e7ee9fa0878d3ae3smallflirtheaven am 2. September 2009 11:21

bei warensendungen ist ein nachforschungsantrag nicht möglich!!

Kommentar von coroner am 2. September 2009 11:21

bei einer Warensendung? Nein.

Kommentar von 394c0aafb7982534e44ee6fd2e384b73smallBigKingXXL am 2. September 2009 11:22

Nö, muss er nicht. Google mal nach "Warensendung" dann weisst du wovon hier die Rede ist.


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