Waren wurde lt. Sendungsnummer zugestellt. Angeblich aber nicht angekommen?!

5 Antworten

Hallo, ich glaube mich zu erinnern: bei einem Einwurf-Einschreiben unterschreibt keiner!!!! Da gibt der Postbote nur an, das er es in den Briefkasten geworfen hat?! Aber auf der Hompage der Deutschen Post kann man eine Nachforschungsauftrag stellen! Das habe ich auch schonmal gemacht. Dann bekommst du Bescheid, welcher Postbote es eingeworfen hat.

Zur Sicherheit sollte man "Einschreiben mit Unterschfrift oder Einschreiben mit Rückantwort" machen - ist etwas teurere, aber da muss eine Unterschrift vom Empfänger drauf!

Hi Melt2012, lies mal, wie die Rechtsprechung ein (Einwurf-)Einschreiben bewertet:

  • Wer wichtige Briefe sicher und nachweisbar fristgerecht zustellen will, wählt dafür oft ein Einschreiben, meist sogar die teure Variante mit Rückschein. Keine gute Entscheidung. Denn weder das Einwurfeinschreiben, noch das Einschreiben mit Rückschein (Übergabeeinschreiben) stellt sicher, dass man den Zugang des Dokuments später vor Gericht auch beweisen kann. Im Klartext: Die Postgebühren kann man sich sparen, denn Einschreiben sind in den Fällen, in denen man sie benötigt, meist wertlos.

  • Ist vielleicht das Einwurf-Einschreiben die Lösung? Auf den ersten Blick schon: Mit dem Einlieferungsschein weist man nach, an welchem Tag der Brief aufgegeben wurde. Wichtiger: Der Postzusteller vermerkt auf dem Auslieferungsbeleg, wann er das Schreiben in den Briefkasten geworfen hat. Diesen Zustellbeleg kann man im Ernstfall bei der Post anfordern und damit vor Gericht den rechtzeitigen Zugang beweisen. So dachten zumindest die meisten Anwälte bis vor kurzem. Dann entschied jedoch das Amtsgericht Kempen in seinem verblüffenden Urteil vom 22.8.2006, dass der Auslieferungsbeleg des Postboten den Zugang gerade nicht beweist, ja noch nicht einmal als Anscheinsbeweis brauchbar ist. In Nordrhein-Westfalen ist das Vertrauen in Postbedienstete offensichtlich eher gering. Das Argument des Amtsrichters: Der Postzusteller kann den Brief ja in den falschen Briefschlitz geworfen haben.

Übrigens: Im Falle von Verlust oder Beschädigung innerhalb Deutschlands haften wir mit bis zu 25 EUR, so die Post.

http://www.rechthaber.com/einschreiben-sind-rechtlich-wertlos/

wobei das eigentlich eine einmalige Sache war. Die meisten bzw fast alle Fälle gehen nicht so aus. was auch hier ziemlich weit unten steht:

Zitat

"Nun kann man diese Ansicht für falsch halten. Wer ist schon – nichts für ungut – das AG Kempen! Das Urteil eines Amtsgerichts hat keine Bindungswirkung für andere Gerichte, nicht einmal für die übrigen Richter desselben Gerichts. Meines Erachtens begründet der Zustellvermerk des Postboten nämlich sehr wohl wenigstens einen Beweis des ersten Anscheins. Aber es ist natürlich nicht ausgeschlossen, dass andere Richter sich dieser (seltsamen) Meinung anschließen."

http://www.rechthaber.com/einschreiben-sind-rechtlich-wertlos/#more-49

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Beim "Einwurf-Einschreiben" unterschreibt der Empfänger nicht. Der Briefträger vermerkt nur, dass er den Brief eingeworfen hat (aber wo, ist oft unklar). Diese Versendungsweise sollte man nicht wählen.

was sollte man sonst nehmen ? 9,00 euro per Express ist etwas teuer...

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@Melt2012

Man wähle: Übergabe-Einschreiben. Da muss der Empfänger quittieren. Man kann dann sicher sein, dass der Brief angekommen ist. Kostet nur 2,05 EUR Zuschlag zu normalem Porto.

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@mineralixx

joa, aber würden sie dem Empfänger das Geld geben ?

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nur was soll ich jetzt machen ? Der Empfänger sagt, dass er den Brief nicht bekommen hat und er will nun sein Geld zurück. Wenn ich in zwei Wochen nicht gezahlt habe, wird er weitere Schritte einleiten. Ich mein er könnte ja die Ware bekommen haben und behaupten, dass er den Brief nicht bekommen hat. Also aktuell werde ich sicherlich nicht zahlen.

Schick den Brief halt noch mal.

Einschreiben sind nicht geeignet damit Wertgegenstände oder Geld zu versenden und sind nur bis maximal 20 Euro (Nachweis erforderlich) versichert.

KLICK

es geht um 46 Euro. und ich kann den Artikel nicht nochmal verschicken, weil ich den nur einmal hatte. und da er zugestellt worden ist werde ich den sicherlich nicht nochmal verschicken.

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@Melt2012

Dann hättest Du die 9 Euro für "Express" wählen sollen.

Das war jetzt irgendwie am verkehrten Ende gespart.

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@baindl

ich denke eher, dass der Empfänger lügt. Theoretisch kann ja der Brief angekommen sein und er behauptet, dass das nicht stimmt. Dann ist es ein Aussage gegen Aussage Verfahren ? Immerhin habe ich ja die Sendungsnummer mit dem Namen, der über der Sendungsnummer steht und wenn man die Sendungsnummer im Internet eingibt steht da halt, dass die Ware zugestellt worden ist. Deshalb werde ich bis zum Ende sturr bleiben. Weiß auch nicht was da passieren kann ?! Gericht ? Muss ich mal meinen Fetter fragen, der ist Richter., wie die Sache ausgehen kann.

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