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Ware wird teilweise nachgeliefert - wann muss ich zahlen?

gefragt von Kati80Kati80 am 05.06.2008 um 15:40 Uhr

Habe bei einem Versandhandel im Netz ordentlich was bestellt, aber nur ein Bruchteil wird gleich geliefert. Der Rest dann irgendwann wenns wieder auf Lager ist. Es hieß aber bei Bestellung, es muss zwei Wochen nach Erhalt gezahlt werden. Muss ich alles zusammen erst zahlen, wenn das letzte Teil da ist oder immer einzeln was grade so eintrudelt? Achja: Versandkosten nur einmal, oder? (sorry, die Frau bei der Hotline hat leider nicht durchgeblickt, jetzt müsst ihr ran)


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Miauze
beantwortet von Miauze am 5. Juni 2008 15:42
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Hatte das auch mal, bei mir war es so:

Porto: Nur einmal

Rechnung: Hat immer den einzelnen Sendungen beigelegen, sprich: ich musste nur Zahlen, was aktuell geliefert wurde.

Müsste eigentlich überall so sein, denke ich


princAss
beantwortet von princAss am 5. Juni 2008 15:41
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das was da ist. versandkosten nur beim ersten mal!


anonym
beantwortet von Mietnormade am 5. Juni 2008 15:58
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Zahl einfach genau das wofür Du auch eine Rechnung bekommen hast.


galix
beantwortet von galix am 5. Juni 2008 15:42
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Schau am besten in den AGB auf der Webseite des Versandhandels nach. Dort müssten die Bedingungen für Teillieferungen mit aufgeführt sein.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 5. Juni 2008 15:43
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Auf der Rechnung steht in Regelfall das datum zur Begleichung der Rechnung. Wenn nichts steht sind die Zahlungen sofort zu tätigen.



mikael
beantwortet von mikael am 5. Juni 2008 16:05
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ich bin der selben meinung wie mietnormade, zahle für das was du geliefert bekommst, was will man dir dann, beim bäcker zahle ich mein brötchen auch und der bäcker kommt mir nicht nachgerannt und will noch was. leben und leben lassen, die wollen ihr geld und du willst die ware.


anonym
beantwortet von doro05 am 5. Juni 2008 16:27
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Wie Du selber aus den Lieferungsbedingungen schreibst: Die Ware muss zwei Wochen nach Erhalt bezahlt werden.Das kannst Du wörtlich nehmen. Du zahlst nur für die Ware, die Du erhalten hast. Ein korrekter Händler wird Dir bei Teillieferungen nur Lieferscheine beilegen und bei Lieferung der letzten Teile die Schlussrechnung stellen. Werden Abschlagszahlungen gefordert, musst Du auch nur in der Höhe bezahlen, wie Du Teillieferungen erhalten hast. Bezahlst Du alles sofort, hast Du bei Reklamationen kein Druckmittel mehr (Zahlungseinbehalt) Es sei denn natürlich, dass schriftlich Vorkasse vereinbart wurde - dann hast Du Pech.


nightblue
beantwortet von nightblue am 5. Juni 2008 18:14
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Also normalerweise wird pro Bestellung nur 1x Porto berechnet (sonst könnten die dir ja so viel berechnen wenn sie wollen, wenn sie alles Teil für Teil rausschicken). Und bezahlt wird nur was du schon hast.
Ich kenne das eigentlich auch nur so, dass man für das was man bekommen hat eine Rechnung mit geliefert bekommt, wo dann auch nur das drauf ist was schon da ist, und nicht alles was bestellt ist (da steht dann vielleicht noch mit drauf was noch kommt - aber das ist dann später zu zahlen) Das kann allerdings von Versandhaus zu Versandhaus abweichend sein. Müsstest du mal in deren AGBs schauen.


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