wtf001 am 08.04.2009 um 13:39 Uhr
haben wollen...
Habe noch nicht bezahlt, aber über Sofort-Kaufen einen Artikel gekauft von einem gewerblichen Verkäufer. Was muss ich tun, um vom Vertrag zurückzutreten?
bei einem Gewerbichen Händler auf Ebay kannst 4 Wochen lang den Vertag wiederrufen. Wie er es wünscht und wo du es hinschicken mußt findest in der Wiederrufsbelehrung des Händlers
wie lang is das her? denn du hast von einem gewerblichen verkäufer immer das widerrufsrecht
bei einem händler ist es normalerweise üblich innerhalb 14-tagen - oder länger - vom vertrag zurückzutreten (steht aber bei den meisten händlern, die im ebay waren verkaufen drin) sieh dir nochmal seine seite durch, ansonsten schreib ihn an und frag nach
schreib ihn einfach an und sage dem das er das packet gar nicht erst losschiken brauch. ob er das nun losschikt und du das dann wieder zurück ist wurst.

Es ist ein verbindlicher Kaufvertrag, es steht auch vor dem Gebot, "geben Sie nur ein Gebot ab, wenn Sie den Artikel wirklich kaufen wollen" Ansonsten nennt man das "Spassbieter".
Du kannst höchstens den verkäufer kontaktieren und dich mit ihm einigen , indem du ihn beispielsweise Die Einstellgebühren erstattest sofern er welche hatte.
Und stimmt: Du kannst ihm schriftlich mitteilen, dass du von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machst. Er kann dann Schadenersatzansprüche geltend machen, das wäre die Provision an ebay
Warte bis er da ist und schick ihn dann zurück. Als geweblicher Verkufer muss er die Ware zurücknehmen. Ab einen Bestellwert von über 40 Euro kannst du es sogar unfrei zurückschicken
den kauf wiederrufen,geht aber nur beim hänler nicht bei privatverkauf.lies die rechtsbelehrung sie ist meist dabei auf der seite

Das kannst du nicht.Bei Ebay gilt : Vertrag ist Vertrag.Du könntest höchtens versuchen,dich mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen.
Ist der Verkäufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB besteht ein Widerrufs- und Rückgaberecht gemäß § 312 d BGB.
soedergren am 8. April 2009 13:45 Falsch: es gibt von Gesetzes her ein Widerrufsrecht. Das kann und will auch Ebay nicht aushebeln.
Teify am 8. April 2009 13:49 Bevor man auf Kaufen drückt, wird man aber ausdücklich darauf hingewiesen,dass man bedenken soll, dass der Kauf verbindlich ist.Da sollte man dann schon im Vorfeld gut überlegen,ob man was will oder nicht.
ändert aber nix an der Tatsache das man den Vertrag wiederrufen kann
Teify am 8. April 2009 14:02 Ok,dann hab ich wieder was gelernt.LG
soedergren am 8. April 2009 14:03 Eine verbindliche Angebotsabgabe hat ja auch nichts mit dem Widerrufsrecht zu tun ... und das besteht nun einmal.

geht nicht.gekauft ist gekauft.der verkäufer muss für jeden verkauften artikel gebühren zahlen,also auch für deinen,deswegen steht auch immer darunter,bieten sie nur,wenn sie den artikel haben möchten....
lananel am 8. April 2009 13:40 So siehts aus
nicht bei gewerblichen Verkäufern
Ist der Verkäufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB besteht ein Widerrufs- und Rückgaberecht gemäß § 312 d BGB.
soedergren am 8. April 2009 13:44 @ biggie55: Leider falsch: bei gewerblichen Verkäufern besteht bei Ebay genau wie überall anders auch bei Onlinekäufen ein Widerrufsrecht.
Das kann durch die Widerrufsbelehrung aber auf 14 Tage verkürzt werden...
seit wann gehts sowas auf ebay? sind doch immer 4 Wochen
Nein. Ebay rät wegen der größeren Rechtssicherheit zu einem Monat (nicht vier Wochen!). O-Ton Ebay: "Es ist umstritten, ob auf dem eBay-Markplatz aufgrund der Besonderheiten des Vertragsschlusses bereits vor Vertragsschluss in Textform belehrt werden kann. Dies wurde von den Gerichten unterschiedlich bewertet. Das Einräumen einer Widerrufsfrist von einem Monat bietet die höhere Rechtssicherheit." Dieser Ratschlag ist aber nicht verbindlich. Infos: http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerblichevk6.html#b