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Ware reklamieren nach Umtauschfrist?

gefragt von bebequebebeque am 03.11.2009 um 12:03 Uhr

Ich hab mir vor ungefähr 1 Monat eine echte Lederjacke gekauft. Habe nun gemerkt, dass an einer Stelle der Faden abgerissen ist. Kann ich das trotzdem reklamieren obwohl die Frist ja abgelaufen ist? Beleg hab ich noch. Danke


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MicheleN
beantwortet von MicheleN am 3. November 2009 12:04
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Ich würds versuchen. Manche Verkäufer sind so kulant und tauschen um. Hängt jedoch vom Unternehmen ab ;)


Espylakopa
beantwortet von Espylakopa am 3. November 2009 12:04
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Im Grunde eigentlich nicht,aber vielleicht kannst du auf Kulanzbasis hoffen.


honey444
beantwortet von honey444 am 3. November 2009 12:07
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Du hast Garantie auf die Jacke... mindestens 12 Monate... Aber was meinst du mit abgerissenem Faden?

Kommentar von Simple_avatar3smallbebeque am 3. November 2009 12:09

Oben auf der Brust da ist so eine kleine Tasche, da ist der Faden abgerissen, und die Ecke ist locker. Heißt, wenn ich dran ziehen würde, würde es reißen:(

Kommentar von Simple_avatar3smallhoney444 am 3. November 2009 12:15

Zieh dran und geh die Jacke umtauschen.. ;) wie teuer war sie und wo hast du sie gekauft?

Kommentar von Simple_avatar3smallbebeque am 3. November 2009 12:23

haha :) bei Orsay für 90 €

Kommentar von Simple_avatar3smallhoney444 am 3. November 2009 12:24

90 Euro ist viel Geld... ich würd sie umtauschen und sagen, dass es ein verdeckter Mangel ist, wenn die den Schaden nicht beheben, löst sich ja irgendwann die Tasche, dann ist die Jacke definitiv umtauschbar.

Kommentar von Simple_avatar3smallbebeque am 3. November 2009 12:28

ja ne, danke dir. Bei 90 euro hab ich mir auch gedacht, dass die ware dementsprechend auch qualitativ sein müsste

Kommentar von Simple_avatar3smallhoney444 am 3. November 2009 12:49

auf jeden fall! ich hab für meine lederjacke auch 90 ausgegeben und da erwartet man gute qualität.


bienemaja79
beantwortet von bienemaja79 am 3. November 2009 12:07
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Sachmangelhaftung vs. Garantie

Garantie und Sachmangelhaftung (früher Gewährleistung) sind zwei völlig verschiedene und vor allem unabhängige Sachverhalte.

Die Sachmangelhaftung ist ein gesetzlich vorgeschriebener und geregelter Schutz des Käufers, während die Abgabe einer Garantieerklärung freiwillig erfolgt.

Zur Sachmangelhaftung

Sie gilt grundsätzlich zwei Jahre und billigt dem Käufer eines mangelbehafteten Gegenstandes bestimmte Rechte zu.

Bei einem Verkauf von Privatperson an Privatperson kann die Sachmangelhaftung ausgeschlossen werden. Eine Beschränkung der Sachmangelhaftung gilt aber nur für Mängel, die der Verkäufer nicht kennt - wenn er etwas arglistig verschweigt, haftet er trotz Ausschluß (§ 444 BGB).


PPanther
beantwortet von PPanther am 3. November 2009 12:10
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Stimmt nicht! Zwar ist das die Frist, in der die Läden normalerweise einen Umtausch akzeptieren. Ist aber zum Beispiel der neue DVD-Player kaputt oder kann er, entgegen der Zusage des Verkäufers, keine Video-CDs abspielen, dann hat der Käufer deutlich mehr Zeit: Innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf darf er alle Fehler bemängeln, die die Sache damals hatte. Bis Anfang 2002 sah es schlechter aus: Damals galt noch die Frist von einem halben Jahr. Das wurde zum Problem, denn gerade bei technischem Gerät zeigt sich eine Macke manchmal erst Monate nach dem Kauf.


Kommentar von 27095d784ceb57d778d35514fc4309ccsmallPPanther am 3. November 2009 12:12

Kommentar von 27095d784ceb57d778d35514fc4309ccsmallPPanther am 3. November 2009 12:15

man meinen text zeigt es wieder nicht...das nervt...wollte den Link einfügen geht nicht... auf der Seite von guter-rat.de steht einiges darüber...kam auch schon im Tv...selbst Schuhe konnten nach 5 Wochen getauscht werden weil kaputt und die Haltbarkeit länger sein sollte...

Kommentar von Simple_avatar3smallbebeque am 3. November 2009 12:24

danke trotzdem auch ohne link ;)

Kommentar von 27095d784ceb57d778d35514fc4309ccsmallPPanther am 3. November 2009 12:27

ich habs nochmal probiert...mist... gebe mal bei google ...das ein.. umtausch von ware die grössten irrtümer ...dann kommst du drauf

Kommentar von Simple_avatar3smallbebeque am 3. November 2009 12:31

Danke, schau ich mir mal an


anonym
beantwortet von Meinereiner67 am 3. November 2009 12:17
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Moin, -Was is ne "Umtauschfrist"? sowas jibbet nich.--NUR beim Fernabsatzgesetz.--Du hast grundsätzlich, auch bei ner Jacke 2 Jahre gewährleistung.--Im 1. halben Jahr muss der Händler beweisen dass die Ware bei Kauf mangelfrei war.--Jedoch hast du KEIN recht auf n Umtausch o.ä. --Das KANN der Händler machen muss er aber NICHT. (Kulanz)--Der Hädler muss aber die Reklamation an den Hersteller weiterleiten, weil der n RECHT auf Nachbesserung o. Nacherfüllung hat.-- Das Recht auf Wandlung o. Minderung hat man erst nach fehlgeschlagener Nachbesserung.--Also schön freundlich sein im Laden. Dann macht der Händler auch das Möglichste.--Dem Händler wäre auch ein Umtausch lieber, jedoch kommt es immer häufiger vor, dass Hersteller nachbessern o. reparieren.--Dann hätte der Händler irgendwann n second Hand Laden.-


Praline
beantwortet von Praline am 3. November 2009 12:05
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Ja, kann man! Vielleicht gibt es eine Kulanz, sonst Schadenersatz!

Kommentar von Simple_avatar2smallDaniel024 am 3. November 2009 12:07

Schadenersatz??


anonym
beantwortet von lalaranch am 3. November 2009 12:08
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wqas ist dein anliegen? reklamieren oder umtauschen, das sind 2 ganz unterschiedliche dinge.

Kommentar von Simple_avatar3smallbebeque am 3. November 2009 12:10

auf jeden fall reklamieren, ich denk nicht, dass es die Jacke noch gibt, daher kann ich die evtl nicht mehr umtauschen


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