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Ware nur gegen Gutschein zurück?

gefragt von HunnyBunny1985 am 21.08.2009 um 15:02 Uhr

Hi ihr Lieben, hab da mal ne Frage, ich als alter Einzelhändler habe gelernt das es nicht zulässig ist Ware nur gegen Gutschein zurück zu nehmen. Jetzt habe ich mir für meine Hochzeit einen Bolero gekauft und der liebe Laden hat mir zum einen eine falsche Größe geliefert und zum anderen wollen sie den Bolero nur gegen einen Gutschein zurück nehmen. Ich brauche aber nichts! Ist das Zulässig? Der Kauf ist im Übrigen keine Woche her!!!!! Was ist mit dem 14 Tage Rückgaberecht???? Bin ich im falschen Film?

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Gutschein x 356 Rückgaberecht x 147

anonym
beantwortet von MadRampage am 21. August 2009 15:03
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Nein: Kauf ist Kauf, Rückgaberecht gibt es nur bei MANGEL oder beim FERNABSATZ (onlinebestellung).

Rücknahmen von Einzelhänlern sind reine Kulanz und es gibt keinen Rechtsanspruch darauf.

Kommentar von Maya1998 am 21. August 2009 15:05

Genau so sieht es aus. Falsche Größe ist die eine Sache, sie können ja die andere nachliefern. Zurück nehmen müssen die NIX.


cheezy
beantwortet von cheezy am 21. August 2009 15:04
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Du hast Recht auf eine Ausbesserung, sprich, den Bolero in deiner Größe.

14-Tage-Rückgaberecht gibt es nur bei Einkäufen über Internet oder über Katalog (Otto, Quelle, etc.). Geld-Zurück ist einzig und allein Kulanz des Verkäufers


anonym
beantwortet von Spezle am 21. August 2009 15:04
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Soweit ich weiß ist das rechtens, der Einzelhändler ist nicht verpflichtet dir Waren gegen Geld umzutauschen.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 21. August 2009 15:06

Wenn der Laden einen Fehler macht ist er für seinen Fehler selber verantwortlich und muss auch selber dafür gerade stehen.

Kommentar von Spezle am 21. August 2009 15:08

Falsche Größe, also tauscht sie gegen richtige. Wo ist das Problem Herr Regideur?

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 21. August 2009 15:15

Wäre sicher eine Lösung muss es aber nicht sein. Was ist wenn das Teil für einen Anlass gekauft wurde und ein Umtausch vorher nicht möglich war???

Kommentar von Maya1998 am 21. August 2009 15:08

Ja, das heißt aber nicht, dass er die Ware zurücknhemen muss. Reicht, wenn er nachbessert, sprich in der richtigen Größe liefert.


Avallyn
beantwortet von Avallyn am 21. August 2009 15:04
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zurücknehmen müssen die geschäfte rechtlich gesehen gar nichts, das machen die meisten nur aus kulanz, nur reklamierte ware müssen sie zurücknehmen!

Kommentar von Maya1998 am 21. August 2009 15:09

Korrekt.

Kommentar von 6f69d8913ff2d6c7901918db2b151d46smallAvallyn am 21. August 2009 15:10

danke :)

Kommentar von Maya1998 am 21. August 2009 15:14

Wieso danke? Du hast doch eine richtige Antwort geschrieben;O) Man muss ja auch mal kennzeichnen, wer hier richtig und wer falsch liegt und wo letztendlich "das Licht angeht"...


belmondo
beantwortet von belmondo am 21. August 2009 15:03
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das ist nicht statthaft. Du bist im Recht.

Kommentar von Spezle am 21. August 2009 15:04

Das ist schlichtweg falsch

Kommentar von Fb12e77a829ad1747feb098162501728smallLieberGott am 21. August 2009 15:07

Da es sich nicht um Versandhandel handelt, gibt es kein Rückgaberecht.

Kommentar von Maya1998 am 21. August 2009 15:08

Dass manche immer mit so viel Halbwissen antworten müssen. Gilt für alle mit dieser "Du bist im Recht!"-Antwort...


pippi60
beantwortet von pippi60 am 21. August 2009 15:05
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Ich finde es richtig. Du gibst die Ware zurück und bekommst den Gutschein wieder. Da sehe ich keine Diskrepanzen mit dem Gesetz.


anonym
beantwortet von HunnyBunny1985 am 21. August 2009 16:05
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ah, kurz zur Erklärung. Ich wollte einen neuen Bolero, also in einer größeren Größe. Da sagt der zu mir das geht nicht, er hat den Größten bestellt, größere gibt es nicht! Zum einen sind es ausländische Größen und zum anderen hat er falsch bestellt. Denn normalerweise hab ich in deutscher Größe, 38 und in dieser ausländischen 44, er hat mir aber einen in 38 geliefert! Was soll das? Das ist doch nicht mein Fehler! Wenn er nicht nachbessern kann und selbst den Fehler gemacht hat, ja dann muss er mir doch mein Geld wieder geben oder?! Hatte den Bolero im Übrigen nur einmal zum anprobieren an und der Zettel hängt noch am Ärmel, hab nichts verändert an dem Teil!

Kommentar von Maya1998 am 21. August 2009 16:09

Da sieht die Sachlage schon wieder ganz anders aus, schreib das doch gleich so. Ich habe zwischen den Zeilen gelesen, dass du die falsche Größe bekommen hast, aber plötzlich lieber doch gar nix kaufen möchtest. Natürlich muss er dir die richtige Größe liefern. Kann er das nicht, bekommst du, insofern es sein Verschulden ist, dein Geld zurück.


brunhilde45
beantwortet von brunhilde45 am 21. August 2009 15:15
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denke mal,das liegt im Ermessen des Händlers.

www.wöhrl.de und minx-mode de sind da sehr kulant... auch schlier com ...da schreibt der Chef noch persönlich bei Reklamationen oder Anmerkungen via Email.

Bei teureren Anschaffungen,ebenso,wenn ich sie für ein Fest benötigen würde,(hab ich echt schon gemacht)hatte ich VORHER im Laden genau nachgehakt,wie das mit Reklamationen und Umtausch gehandhabt wird.

Wenn der Laden mir zusagt und mir klar ist,dass ich dort "immer mal wieder"was finden werde,könnte ich mit dem Gutschein sicherlich leben.

Aber NICHT,wenn ich dieses Geschäft einmalig aufsuche für eine Spezialanschaffung. Der Ärger bleibt,das GEld ist weg. Und was Neues brauch ich dann auch noch,...also-bitterer Nachgeschmack :-((.

IM Mai 2005 gab ich 2 teure Hosen in einem Fachgeschäft zurück,OHNE Kassenbon.Gekauft im Januar 2005 (!!). Aber über meine Kundenkarte war der Kauf nachvollziehbar. Originalverpackt mit Preissschildern,konnten nie getragen werden aufgrund-unglücklicher Umstände. Die Abteilungsleiterin wickelte das ab und ich bekam der vollen Verkaufspreis rückerstattet. BEi Wöhrl (Süddeutschland). Ein gepflegtes GEschäft mit einem super Warensortiment bei grosser Auswahl und guten Marken.

Es gibt noch Geschäfte,in denen Kunden als solche behandelt werden. Schon mein Vater hatte dort gekauft in den 70er Jahren und ich werde das weiterhin tun,weil der Laden einfach eine grosse Bandbreite hat, sehr gut sortiert ist und versierte Beratung bietet. Ob Sportbekleidung oder Accessoires..egal.


fusselchen1984
beantwortet von fusselchen1984 am 21. August 2009 15:09
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hatte ich auch schonmal.meine devise..hartneckig bleiben.ich hab bis jetzt mein geld immer wieder bekommen


Jaunty
beantwortet von Jaunty am 21. August 2009 15:07
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Wenn Du ein alter Einzelhändler bist müsstest Du doch am besten wissen wie es läuft. Natürlich gilt das 14tägige Umtauschrecht. Ist etwas defekt darf der Händler 2x nachbessern und wenn daß nicht hilft neue Ware od. Geld zurück. Ein Gutschein ist Bauernfängerei weil der Käufer damit unzulässigerweise an daß Geschäft gebunden wird um dort nochmals zu kaufen.

Kommentar von Maya1998 am 21. August 2009 15:13

Ja, das mag sein, aber es geht ja hier meines Erachtens nach um Kulanz. Sie möchten den Bolero schlichtweg auch in der richtigen Größe nicht mehr haben. Zumindest habe ich das so verstanden. Der Händler ist aber nicht zur Rücknahme verpflichtet und bietet aus Kulanz sogar einen Gutschein an. Nachbesserung scheint hier nicht das Problm sein, der Verkäufer wird sicher gern in der richtigen Größe nachbestellen...

Kommentar von 02fb4b5dc7c68a59450ea97cc33992cbsmallJaunty am 21. August 2009 16:12

Dann müsste aber auf der Rechnung bzw. Kassenbon drauf stehen Umtausch ausgeschlossen. Ansonsten muß der Händler bei falscher Größe umtauschen.

Kommentar von Maya1998 am 21. August 2009 16:25

Umtauschen, aber nicht zurücknehmen. Aber wir wissen ja jetzt, dass er auch nicht umtauschen will oder kann. Demzufolge kann er sie in diesem speziellen Fall auch nicht mit einem Gutschein vertrösten.


regideur
beantwortet von regideur am 21. August 2009 15:05
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Da bist Du voll im falschen Film! Gib das Teil zurück und lass Dir das Geld wieder geben, nix mit Gutschein! Es war ja am Ende auch der Fehler des Ladens.

Kommentar von Maya1998 am 21. August 2009 15:06

Der Verkäufer hat ein Recht auf Nachbesserung, sprich richtige Größe liefern. Ein Geld-Zurück-Recht gibt es beim Thekengeschäft nicht!

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 21. August 2009 15:09

Das ist nur zum Teil richtig. Wenn man sich zum Beispiel etwas für einen Anlass (Urlaub) kauft und ein Umtausch nicht vorher möglich war kann diese Regelung nicht greifen!

Kommentar von Maya1998 am 21. August 2009 15:11

Ich denke, die trifft da sehr wohl zu.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 21. August 2009 15:16

Und wie soll sie das Teil dann zum Anlass tragen??? Der Grund des Kaufes ist doch hinfällig geworden und das ist nicht Schuld des Käufers.

Kommentar von Maya1998 am 21. August 2009 15:24

Ich meine, dazu wissen wir zu wenig. Wenn sie heute im Laden bestellt, morgen die falsche Ware geliefert wird und die 3 Tage zur Nachlieferung brauchen, ist alles im Rahmen. Wenn sie natürlich 6 Wochen vorm Anlass bestellt, die 4 Wochen brauchen, um das falsche Teil zu liefern und nochmal 6 für die Nachbestellung verstreichen, sieht das viell.anders aus. Laut Gesetz muss dem Verkäufer eine "angemessene Frist zur Nachlieferung" eingeräumt werden. Was in diesem Fall angemessen ist, kann ich nicht beurteilen und ich schätze, darum geht es auch gar nicht...

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 21. August 2009 15:30

Von der schwammigen Gesetzeslage mal abgesehen. Hier geht es doch um Kundenzufriedenheit. Und jeder Ladenbesitzer sollte doch seine Kunden soweit es denn nur geht zufrieden stellen. Wenn er denn schon selbst einen Fehler gemacht hat soll er doch auch dazu stehen und den Kunden nicht auch noch nötigen! So macht man sich keine zufriedenen Kunden!

Kommentar von Maya1998 am 21. August 2009 15:41

Klar, aber darum geht es nicht. Es wurde nach der Zulässigkeit bzw. Rechmäßigkeit gefragt, und da ist der VK eben im Recht. Andererseits sollte man sich immer auch mal in die Situation des Verkäufers versetzen: Wenn das jeder so machen würde, könnte keiner mehr überleben...Dann geben plötzlich alle einmal getragene Sachen unter dem Siegel "Neuware und gefällt nicht mehr" zurück und der VK trägt alle Kosten (Lieferung). Das ist ja im Online-Versand schon mehr als kundenfreundlich geregelt. Theoretisch bräuchte man sich keinen Fernseher kaufen: Einfach bestellen, einen Monat nutzen und dann auf Kosten des VK abholen lassen. "Gefällt mir nicht mehr". Und damit ist der "Käufer" auch noch im Recht!

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 21. August 2009 15:55

Moment!

Es geht hier nicht um nicht gefallen!!!

Es geht um fehlerhafte/falsche Ware!

Zudem ist da ja auch noch die Regelung das sie ungetragen also noch mit allen Schildern versehen sein muss. Bei getragener Ware wo die Schilder entfernt wurden würde ich mich als Verkäufer auch auf die Hinterbeine stellen.

Bei nichtgefallen gebe ich Dir vollkommen Recht!

Kommentar von Maya1998 am 21. August 2009 16:12

Siehe unten, die Sachlage hat sich geändert. Ich dachte bis eben, der Verkäufer kann nachliefern, die Käuferin möchte aber lieber ganz zurücktreten. Wie es HunnyBunny1985 beschreibt,ist der Gutschein meines Erachtens nach unzulässig, da der VK offenbar nicht umtauschen kann/will. SO geht's natürlich nicht.


anonym
beantwortet von wirbelwind1981 am 21. August 2009 15:04
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Das ist soweit ich weiß Sache des jeweiligen Geschäftes ob du dein Geld zurück bekommst oder den Warenwert als Gutschein erhälst


BigKingXXL
beantwortet von BigKingXXL am 21. August 2009 15:04
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Wandelung, Minderung oder Umtausch nur bei fehlerhafter Ware, wenn falsch bestellt bist du selbst Schuld. Wenn falsch geliefert, warum hast du es dann gekauft und bezahlt?????

Kommentar von HunnyBunny1985 am 21. August 2009 16:09

Habe den Bolero in einem Laden gekauft, er war in meiner Größe nur in einer "falschen" Farbe vorhanden. Habe dem Verkäufer den Bolero in der richtigen Größe und der "falschen" Farbe gegeben und ihn gebeten ihn in weiß zu bestellen. Deshalb habe ich gleich bezahlt. Der Verkäufer hat mir angeboten die Ware per Post zu schicken da der Laden gute 30 Km von mir entfernt ist!


biggie55
beantwortet von biggie55 am 21. August 2009 15:04
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dir steht eine rückerstattung zu.gesetzlich.

Kommentar von Maya1998 am 21. August 2009 15:05

Falsch.


dqb210
beantwortet von dqb210 am 21. August 2009 15:04
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Du mußt den Gutschein nicht annehmen!

Kommentar von Maya1998 am 21. August 2009 15:07

Falsch, außer du meinst, du kannst auch ohne was in den Händen den Laden verlassen. Das geht natürlich...

Kommentar von Fc1b3a812e507b58401f8104e9c27993smalldqb210 am 21. August 2009 22:31

Ich meine du sollst dir dein Geld wieder geben lassen. Oder war das eine Sonderanfertigung, dann geht das nicht.


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