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Ware liefern in die EU als Gewerblicher Verkäufer

gefragt von Janine C.Janine C. am 15.10.2007 um 23:09 Uhr

Wenn ich Ware in EU Länder, wie Niederlande, als gewerblicher Verkäufer liefere. Berechne ich Mehrwertsteuer, muß ich dann Umsatzsteuer abführen. Wie wird dem Käufer die Ust erstattet. Oder liefere ich Mwst-frei ?!?


Reply


Mathias Münch
beantwortet von Mathias Münch am 16. Oktober 2007 17:42
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Die Bank hat damit tatsächlich nichts zu tun. Wenn der Empfänger kein Unternehmer und keine juristische Person (z.B. Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft) ist und nicht gerade ein Neuwagen geliefert wird, ist die Lieferung umsatzsteuerpflichtig (§ 4 Nr. 1b, § 6a UStG). Ansonsten liegt eine "innergemeinschaftliche Lieferung" vor. Das sicherste ist, sich vom Empfänger, wenn er Unternehmer ist, die Umsatzsteuer-ID-Nr. geben zu lassen und hier zu checken: http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/vieshome.do . Dann kann die Rechnung umsatzsteuerfrei erstellt werden.


Patron
beantwortet von Patron am 16. Oktober 2007 03:59
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frag deine hausbank

Kommentar von 0d4550e9ca310f36c442f19c90c63308smallHunley am 16. Oktober 2007 10:18

Was hat die Bank damit zu tun?

Kommentar von F4da1143171c541e4421dc3718f10bdesmallPatron am 17. Oktober 2007 01:27

banken verstehen sich als dienstleister für handel und gewerbe, wenn dir das noch nicht bekannt ist, dann teste deine bank mal durch diese frage!


Hunley
beantwortet von Hunley am 16. Oktober 2007 10:20
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Das geht nur wenn Du vom Käufer eine EU-Umsatzsteuernummer hast. Die muß auf der Rechnung aufgeführt haben, dann kannst Du sie netto stellen. Allerdings weiß ich nicht genau, wie Du das in Deiner USt.-Voranmeldung angeben mußt. Vielleicht erklärt es Dir das Finanzamt.
Wenn Du aber eher wenig ins Ausland lieferst empfehle ich Dir, ganz normale Rechnungen mit Steuer zu schreiben. Der Käufer kann sich die Steuer dann selbst zurückholen, und Du hast keinen Aufwand und Papierkrieg damit.




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