Ware im Geschäft zurück geben?
Hallo ihr Lieben. Ich habe meinem FrFrnd zu seinem Geburtstag bei Engbers eine Lederjacke gekauft per Karte. Das Geld wurde normal abgebucht und die Jacke ist ungetragen, mit Etikett, Preisschild und Kassenbon genau so wie ich sie gekauft habe. Leider passt sie ihm nicht, also wollten wir sie etwa eine Woche nach dem Kauf zurück geben, da er aktuell auch nichts Besseres im Laden gefunden (er mag engbers eigentlich so wie so nicht, hatte halt nur die Jacke im Schaufenster so cool gefunden) hat und die Jacke in seiner Größe ausverkauft ist. :( Folgendes Problem; mein Konto existiert bei dieser Bank gar nicht mehr- seit genau diesem blöden Tag an dem wir die Jacke zurück geben wollten- es hat sich ganz einfach überschnitten mit dem Kaufdatum und Engbers will mir entweder nur einen Gutschein im Wert der Jacke geben oder das Geld auf mein ALTES Konto zurück buchen. Beides kommt mir nicht entgegen. Rechtlich wäre etwas Anderes angeblich nicht möglich. Stimmt das? Warum kann ich nicht das Bargeld bekommen oder sie buchen es auf mein neues Konto zurück? Bin etwas verwirrt und leicht angesäuert :/ danke für eure Hilfe :)
7 Antworten
Die wissen ja nicht ob Du identisch mit dem alten Kontoinhaber bist, nichts gegen Dich aber es gibt böse Gestalten die klauen Einkaufttaschen und wenn da der Bon drinnen ist , versuchen sie ihren Diebstahl zu Bargeld zu machen :( über einen Umtausch .. angeblich stimmt die Gr. nicht
aber die sind doch sehr kulant Du kannst ein Gutschein bekommen
Wenn die Jacken keine Mängel hat besteht zwar kein Anspruch auf Rücknahme, doch die meisten Händler machen es aus Kulanz.
Wie dein Händler ja auch auch. Doch warum man nur auf das alte Konto buchen kann, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Man kann wohl kaum vom Verbraucher erwarten, dass der Kunde für jeden Händler das Konto weiter unterhält, für den Fall das es zu einer Buchung kommen kann.
Hast du Zeugen für diese Aussage? Für den Fall, dass sie jetzt ihre Aussagen zurückziehen und einfach die Rücknahme verweigern.
Hast du dich schon mal schriftlich an die Geschäftsleitung gewandt?
Geschrieben wird solcher Unsinn sehr ungern. Da könntest du Glück haben, dass man sich entschuldigt und dir das Geld überweist.
Also ich habe mich auch schon oft über Verkäufer geärgert, aber auch schon mit Behörden.
Sobald ich ich geschrieben habe, war immer irgendwie ganz anders. Da ging es dann plötzlich nur noch um Missverständnisse.
Es gibt kein Umtauschrecht! Wenn die Ware keinen Mangel aufweist, müsste der Laden dir nicht mal einen Gutschein anbieten! Das ist alles nur Kulanz des Händlers!
Bin etwas verwirrt und leicht angesäuert
Noch viel heftiger wäre Deine Reaktion, wenn Engbers das getan hätte, was gesetzlich vorgesehen ist: Jede Rücknahme zu verweigern. Vertrag ist Vertrag. Außerhalb des Fernabsatzes -z.B. beim Internetkauf- gibt es keine Umtauschrechte.
Tatsächlich kenn ich diese Regelung: Rückbuchung auf das Konto, wo wir es hergenommen haben.
Vielleicht hilft eine Bestätigung der Bank, dass Konto xy erloschen ist und Du, als ehemalige Inhaberin dieses Kontos, nun eben ein neues Konto abc bei ihnen hast?
Tatsächlich kenn ich diese Regelung: Rückbuchung auf das Konto, wo wir es hergenommen haben.
"Regelung"? Die zivilrechtlichen Regelungen dazu stehen im BGB, und die sehen derartige Ansprüche nicht vor, ansonsten könntest du einschlägige Normen hier zitieren.