Ware im Geschäft zurück geben?

7 Antworten

Die wissen ja nicht ob Du identisch mit dem alten Kontoinhaber bist, nichts gegen Dich aber es gibt böse Gestalten die klauen Einkaufttaschen und wenn da der Bon drinnen ist , versuchen sie ihren Diebstahl zu Bargeld zu machen :( über einen Umtausch .. angeblich stimmt die Gr. nicht

aber die sind doch sehr kulant Du kannst ein Gutschein bekommen

So was hab ich ja noch nie gehört.

Wenn die Jacken keine Mängel hat besteht zwar kein Anspruch auf Rücknahme, doch die meisten Händler machen es aus Kulanz.

Wie dein Händler ja auch auch. Doch warum man nur auf das alte Konto buchen kann, ist für mich nicht nachvollziehbar.

Man kann wohl kaum vom Verbraucher erwarten, dass der Kunde für jeden Händler das Konto weiter unterhält, für den Fall das es zu einer Buchung kommen kann.

Hast du Zeugen für diese Aussage? Für den Fall, dass sie jetzt ihre Aussagen zurückziehen und einfach die Rücknahme verweigern.

Hast du dich schon mal schriftlich an die Geschäftsleitung gewandt?

Geschrieben wird solcher Unsinn sehr ungern. Da könntest du Glück haben, dass man sich entschuldigt und dir das Geld überweist.

Also ich habe mich auch schon oft über Verkäufer geärgert, aber auch schon mit Behörden.

Sobald ich ich geschrieben habe, war immer irgendwie ganz anders. Da ging es dann plötzlich nur noch um Missverständnisse.

Es gibt kein Umtauschrecht! Wenn die Ware keinen Mangel aufweist, müsste der Laden dir nicht mal einen Gutschein anbieten! Das ist alles nur Kulanz des Händlers!

Bin etwas verwirrt und leicht angesäuert

Noch viel heftiger wäre Deine Reaktion, wenn Engbers das getan hätte, was gesetzlich vorgesehen ist: Jede Rücknahme zu verweigern. Vertrag ist Vertrag. Außerhalb des Fernabsatzes -z.B. beim Internetkauf- gibt es keine Umtauschrechte.

Tatsächlich kenn ich diese Regelung: Rückbuchung auf das Konto, wo wir es hergenommen haben.

Vielleicht hilft eine Bestätigung der Bank, dass Konto xy erloschen ist und Du, als ehemalige Inhaberin dieses Kontos, nun eben ein neues Konto abc bei ihnen hast?

Tatsächlich kenn ich diese Regelung: Rückbuchung auf das Konto, wo wir es hergenommen haben.

"Regelung"? Die zivilrechtlichen Regelungen dazu stehen im BGB, und die sehen derartige Ansprüche nicht vor, ansonsten könntest du einschlägige Normen hier zitieren.

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