Also, habe vor kurzem etwas im internet bestellt (wert 200 euro), eigentlich per vorkasse....nach fünf tagen hab ich die ware bekommen weitere zwei tage später ne zahlungserinnerung...nachdem ich die überweisungsdaten geschickt hatte kam ne bestätigungsmail, dass die ware jetzt an mich rausgehen würde und jetzt, noch ein paar tage später hab ich auch wirklich das zweite paket bekommen... Ich weiß, dass ich die ware ungeöffnet zuhause aufbewahren kann und den händler nicht informieren muss, oder?! Aber ab wann geht die ware theoretisch in meinen besitz über, wenn es dem händler nicht auffällt?? danke schonmal für die hilfe...
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Ehrlichkeit wehrt am längsten.
Schreib den Verkäufer an und teil ihm das versehen mit.
200Euro Warenwert ist auch für den Verkäufer eine Menge Geld und ein großer Verlust.
Die Zeiten sind/werden hart genug.
Du musst es nicht zurücksenden, aber du darfst es nicht öffnen/benutzen.
Du musst den Händler informieren und das Paket für die Abholung bereitlegen, natürlich auf Kosten des Händlers.
Also einfach nicht öffnen, dem Händler ne Mail schreiben und warten dass er es abholt oder dir sagt, dass des behalten darfst.
Wenn die dir die Ware versehentlich 2x geschickt haben musst du es zurückschicken! Ruf den Händler an und informiere ihn!
Hast Du denn nun zweimal bezahlt - oder nur einmal?
Teile dem Händler mit, daß er die Ware wieder bei Dir abholen kann, die Du ein zweites Mal unverlangt bekommen hast. Alternativ soll er Dir mitteilen, an welche Adresse er sie (kostenpflichtig) zurückgeschickt haben möchte.
Sonst kommt er irgendwann, wenn er den Ausgang prüft, drauf, daß Du das zweimal bekommen hast!

Bis die Ware nicht bezahlt wurde, bleibt sie in eigenturm von Verkäufer - das Fehler (EDV oder von Sachbearbeiter) wird spähter beseitigt. Schreib email an Händler und send portofrei zu...

lass das eine paket zu und warte ab ob sich der händer meldet ansonsten behalten und fertig...

Das BGB sagt dazu in § 241a: "Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet."
Was allerdings moralisch richtig wäre, weil es sich offensichtlich um einen Irrtum des Lieferanten handelt, ist die andere Frage. Auf jeden Fall würde ich die Sendung, wenn Du Dich dazu entschließt, unfrei zurückschicken. Das Porto solltest Du nicht wegen eines fremden Fehlers auch noch bezahlen müssen...
MikeFFM am 27. Januar 2009 23:50 Kommando zurück! In § 241 steht auch "Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können."
Das trifft meiner Meinung nach auf Deinen Fall zu, aber Du musst nicht von Dir aus aktiv werden und den Lieferant über seinen Fehler informieren.
Dem Händler wird es mittelfristig auffallen, zumal du das Paket ja entgegennahmst...das ist postalisch registriert.Die sehen also, dass es angenommen wurde. Mach dich nicht unglücklich wegen 200 EUR. Schick es zurück...
Keinen Aufwand betreiben! Einfach informieren und der Händler muss es dann abholen (lassen).
mmm habe das gleiche Problem vor zwei Jahren gehabt, der Betrag war allerdings nicht so hoch das päckchen liegt immer noch bei mir zur abholung bereit aber der Händler hat sich bis Heute nicht gemeldet bei mir obwohl ich immer mal wieder was bei ihm bestelle.....