also ich habe vor etwa 4 wochen einen schrank bei schreiner bestellt hab auch 150 euro anzahlung geleistet und den restbetrag sollte ich bei der abholung zahlen. dann wurde der schrank von einem fahrer abgeholt und er hat das restliche geld bei dem schreiner bezahlt (was ich ihm vorher gegeben hatte). der fahrer hat die ware einwandfrei geliefert und er hat mir auch eine rechnung gegeben, denn ich leider in dem trobel verlegt hab. jetzt nach 3 wochen hat sich der schreiner bei mir gemeldet und wollte geld, ich hab ihm natürlich gesagt das der fahrer das geld bezahlt leider habe ich die rechnung nicht mehr. das dumme ist das ich denn fahrer jetzt auch nicht mehr finde, denn wir hatten niemanden der das für uns abholen konnte, dann hat mein mann seine arbeitskollegen gefragt, ob die jemanden kennen der für uns denn schrank liefern könnte (so zu sagen, der arbeitskollege kennt einen der wiederum kennt einen der ein großes auto hat und denn schrank abholen könnte). jetzt ist der kerl unauffindbar. was soll ich jetzt machen ich hab diesen schrank bezahlt leider die rechnung nicht. bin ich rechtlich verpflichtet einen nachweis für den gekauften schrank zu haben????????????????
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Natürlich musst du belegen können, dass du den Schrank bezahlt hast, sonst würde das ja jeder so machen und schönstens sparen. Da hilft nur, den Typen finden oder nochmal zahlen...
so wie ich verstehe hast du einem Wildfremden den niemand kennt Geld gegeben?? autsch...

Die Rechnung ist hier völlig egal, es sei denn auf der Rechnung war quuittiert das der Betrag in Bar dankend erhalten wurde.
Weißt Du überhaupt ob der ominöse Bekannte das Geld überhaupt bezahlt hat?
Wenn man etwas in Bar bezahlt sollte man sich immer eine Quittung geben lassen, die die Zahlung quittiert.
Ansonsten immer eine Nachweisbare Überweisung machen. Damit ist man immer auf der sicheren Seite.
Wenn Du keinen Nachweis über die Zahlung hast sieht es schlecht aus für Dich. Dann wirst Du noch mal zahlen müssen. Betrachte es als Lehrgeld.

blöd gelaufen, bist du dir sicher, das der fahrer das geld nicht selber behalten hat? schließlich müsste auf der rechnung sonst drauf gestanden haben zahlung von...erhalten, mit datum unterschrift und stempel des schreiners. sonst hast du wohl die a---karte gezogen und darfst noch mal zahlen, also ab rechnung suchen, die muss ja ihrgendwo sein, haus verliert nix!

Vielleicht hat der ominöse Fahre das Geld für sich behalten. Wenn der Schreiner keine Quittung erteilt hat, dann ist die Rechnung noch offen und Du mußt bezahlen - Rechung hin - Rechnung her!
Erstatte Anzeige gegen den damaligen Fahrer wg. Unterschlagung. Der Schreiner muss die Personendaten harausgeben. Dennoch musst du leider vorerst nochmal bezahlen.

Die Rechnung ist nicht das Problem... du hast keine Quittung - und das ist schlecht...

Natürlich musst du belegen können, dass du den Schrank bezahlt hast, sonst würde das ja jeder so machen und schönstens sparen. Da hilft nur, den Typen finden oder nochmal zahlen...

ja, da wirst du nicht drum rum kommen (Rechnung reicht sowieso nicht, Du mußt die Quittung vorlegen, die bescheinigt, dass Du den Betrag bezahlt hast....da hast Du aber ziemlich gutgläubig gehandelt....immer alles schwarz auf weiß belegen können, das ist wichtig
ja, oder einen zeugenbeibringen der aussagen kann, dass das geld bezahlt wurde

natürlich, du mußt doch den Nachweis erbringen das du bezahlt hast, dafür sind doch die Quittungen da...

Also wenn der Schreiner klagt wird es schwer den fall zu gewinnen.
Der Schreiner müsste doch ein Kassenbuch führen. Bitte ihn doch mal um Einsicht. Außerdem müsste er doch eine Bestätigung vom Abholer über den Empfang der Ware haben. Vielleicht hat der ja seinen Namen angegeben. Es ist schon sehr seltsam, dass Du den Namen des Abholers nicht erhausbekommst. Hast Du denn Zeugen dafür, dass Du dem Abholer das Geld gegeben hast?
Du musst nicht den Typen finden, sondern die Rechnung, auf der dir der Schreiner hoffentlich den Empfang des Geldes quittiert hat!?! Möglicherweise hat dich der Bekannte eines Freundes von einem Arbeitskollegen etc. aber auch sauber beschissen und das Geld selber eingesteckt und dem Schreiner erzählt, du würdest später das Geld überweisen. Wenn du nicht belegen kannst, dass der Schreiner das Geld schon bekommen hat musst du jetzt ordnungsgemäß seine Ansprüche erfüllen und ihn bezahlen. Wenn man Rechnungen bar bezahlt sollte man sich immer dem Empfang des Geldes vom Verkäufer, Handwerker etc. auf der Rechnung quittieren lassen und die Rechnung gut aufbawahren. Noch besser ist natürlich nur per Überweisung zu bezahlen. Dann hast du immer einen Beweis für die Zahlung. Außerdem kann man Handwerkerechnungen unter bestimmten Bedingungen beim Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen. Vorausetzung ist hier allerdings, dass die Rechnung nicht bar sondern per Überweisung bezahlt wurde.
Reicht bei einer Rechnung auch stempel und Unterschrift als Quittung ? Auf der Rechnung steht auch zahlabar sofort ohne Abzug und ist gestempelt und unterschrieben vom rechnungssteller. Jedoch nicht dankend in bar erhalten..., gilt sie so trotzdem?????
Bitte um baldige Hilfe!!!!!!