hallo! eine bekannte kam gestern aus dem urlaub zurück. sie hatte dort einen kindersitz für ihre tochter gekauft. ein kindersitz stand auf einem stapel kartons im laden. sie wollte nicht das verdreckte ausstellungstück kaufen und nahm einen von den kartons. es war kein bild drauf und auch nicht weiter beschriftet. sie nahm also den karton und die kassiererin scante es ein und sie bezahlte den betrag den der kindersitz kostete. sie machte den karton aber erst zu hause auf und es waren 2 kindersitze drin. war das diebstahl? wie soll sie sich verhalten.? währe es in der nähe gewesen hätte sie den zweiten sitz zurück gebracht, aber 300 km fahren?!

wenn die den strichcode gescannt haben, dann hat sie ds richige bezahlt, nämlich das, was man von ihr gefordert hat. sie ist im recht. wenns in der nähe ist könnte man überlegn, das zurückzubringn , aber bei so viel strecke würd ichs lassen
Da würde ich mal sagen: Glück gehabt. Aber das Gleiche ist meiner Kollegin im Aldi mit einem Laptop passiert. Im Karton waren zwei drin. Sie hat es später gesagt und da sagte man ihr, das hätte der Hersteller zu verantworten, sie solle schnell wieder heimgehen....
einfach behalten . Wenn in dem Karton zwei sitze drin waren wird das wohl schon richtig gewesen sein

Ich würde es nicht zurück bringen. Ist ja die eigene Schuld der Verkäuferin, hätte ja mal reingucken können...

das ist kein diebstahl sondern ein versehen....!
Croxus am 29. Oktober 2009 17:41 unwissenheit schützt vor strafe nich... wenn sie den richtigen preis zalhte dann passt das.... aber ich möchte dich ma sehn (wenns "diebsathl" war) das du zur polizei sagst : das war ein versehn XD
romeo27 am 29. Oktober 2009 17:42 der diebstahl scheitert doch schon am vorsatz. den hatte sie doch nicht !
Diebstahl wäre es nur gewesen, wenn sie die zweite Ware mit Absicht rein hätte. Mir ist sowas Ähnliches auch mal passiert. Ist ja auch nicht meine Schuld gewesen, ich würds behalten :)

man könnte auch in dem laden anrufen und die lage klären. dann können sie es sich schicken lassen (auf ihre kosten, denn es war ihr fehler), oder sie können es sich abholen. dann hat man wenigstens kein schlechtes gewissen mehr und es entsteht einem kein unnötiger aufwand. vll verzichten sie ja, und man kann ihn ganz beruhigt verscherbeln.

kein diebstahl, war eine koreckte kaufabwicklung. vieleicht kann sie ja jemanden eine freude damit machen, ist ja bald weihnachten....

Bring doch einen Sitz zurück und mach von Deinem Rückgaberecht gebrauch. Dann hast Du noch den zweiten Sitz (muss ja keiner wissen) und bekommst das Geld zurück. lol

Nein warum soll sie den zurückbringen? Das ist doch Verschulden des Geschäftes. Eigentlich ist jede Kassiererin angewiesen, Kartons auf deren richtigen Inhalt zu überprüfen und wenn sie das nicht macht, hat sie eben Pech gehabt. Lg Rita

Schönes Geschenk 2 zum Preis von einem Ich denke der Aufwand würde sich nicht lohnen ihr würdet nur drauf zahlen den einen Sitz zurück zuschicken?
nein, das ist kein Diebstahl. Sie konnte nicht wissen, dass zwei Produkte sich im Karton befinden. Und wenn auch. Sie ist ordnungsgemäß zur Kasse gegangen und ist nicht verpflichtet nachzuschauen. Viel Spaß beim Ebayverkauf.

diebstahl ist es nur wenn im vorsatz gehandelt wurde. das war in diesem fall nicht. hinschicken mit erklärung wäre aber schon angebracht. wenn man den sitz behält, wirds zum diebstahl.

vlt das geschäft informieren und dann per post? frag mal nach