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war das diebstahl?

Frage von ivonne82 ivonne82

hallo! eine bekannte kam gestern aus dem urlaub zurück. sie hatte dort einen kindersitz für ihre tochter gekauft. ein kindersitz stand auf einem stapel kartons im laden. sie wollte nicht das verdreckte ausstellungstück kaufen und nahm einen von den kartons. es war kein bild drauf und auch nicht weiter beschriftet. sie nahm also den karton und die kassiererin scante es ein und sie bezahlte den betrag den der kindersitz kostete. sie machte den karton aber erst zu hause auf und es waren 2 kindersitze drin. war das diebstahl? wie soll sie sich verhalten.? währe es in der nähe gewesen hätte sie den zweiten sitz zurück gebracht, aber 300 km fahren?!

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Antworten (19)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von kappe619 kappe619

    wenn die den strichcode gescannt haben, dann hat sie ds richige bezahlt, nämlich das, was man von ihr gefordert hat. sie ist im recht. wenns in der nähe ist könnte man überlegn, das zurückzubringn , aber bei so viel strecke würd ichs lassen

  • 5
    Antwort von turalo turalo

    Da würde ich mal sagen: Glück gehabt. Aber das Gleiche ist meiner Kollegin im Aldi mit einem Laptop passiert. Im Karton waren zwei drin. Sie hat es später gesagt und da sagte man ihr, das hätte der Hersteller zu verantworten, sie solle schnell wieder heimgehen....

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    Antwort von LilFlower1234 LilFlower1234

    Die gabs als Angebot im Doppelpack :D

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    Antwort von romar1581 romar1581

    Nein, kein Diebstahl!

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    Antwort von Lula12 Lula12

    einfach behalten . Wenn in dem Karton zwei sitze drin waren wird das wohl schon richtig gewesen sein

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    Antwort von Ginkgoblatt Ginkgoblatt

    Ich würde es nicht zurück bringen. Ist ja die eigene Schuld der Verkäuferin, hätte ja mal reingucken können...

  • 2
    Antwort von Raaver Raaver

    Warum Diebstahl,sie wusste nichts davon oO

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    Antwort von romeo27 romeo27

    das ist kein diebstahl sondern ein versehen....!

    Kommentar von Croxus CroxusCroxus

    unwissenheit schützt vor strafe nich... wenn sie den richtigen preis zalhte dann passt das.... aber ich möchte dich ma sehn (wenns "diebsathl" war) das du zur polizei sagst : das war ein versehn XD

    Kommentar von romeo27 romeo27romeo27

    der diebstahl scheitert doch schon am vorsatz. den hatte sie doch nicht !

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    Antwort von Galupy1 Galupy1

    Diebstahl wäre es nur gewesen, wenn sie die zweite Ware mit Absicht rein hätte. Mir ist sowas Ähnliches auch mal passiert. Ist ja auch nicht meine Schuld gewesen, ich würds behalten :)

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    Antwort von icke01 icke01

    man könnte auch in dem laden anrufen und die lage klären. dann können sie es sich schicken lassen (auf ihre kosten, denn es war ihr fehler), oder sie können es sich abholen. dann hat man wenigstens kein schlechtes gewissen mehr und es entsteht einem kein unnötiger aufwand. vll verzichten sie ja, und man kann ihn ganz beruhigt verscherbeln.

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    Antwort von klausbert klausbert

    kein diebstahl, war eine koreckte kaufabwicklung. vieleicht kann sie ja jemanden eine freude damit machen, ist ja bald weihnachten....

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    Antwort von majestic12 majestic12

    Bring doch einen Sitz zurück und mach von Deinem Rückgaberecht gebrauch. Dann hast Du noch den zweiten Sitz (muss ja keiner wissen) und bekommst das Geld zurück. lol

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    Antwort von Hexe2354 Hexe2354

    Nein warum soll sie den zurückbringen? Das ist doch Verschulden des Geschäftes. Eigentlich ist jede Kassiererin angewiesen, Kartons auf deren richtigen Inhalt zu überprüfen und wenn sie das nicht macht, hat sie eben Pech gehabt. Lg Rita

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    Antwort von DarthHelmchen DarthHelmchen

    Schönes Geschenk 2 zum Preis von einem Ich denke der Aufwand würde sich nicht lohnen ihr würdet nur drauf zahlen den einen Sitz zurück zuschicken?

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    Antwort von eliag eliag

    nein, das ist kein Diebstahl. Sie konnte nicht wissen, dass zwei Produkte sich im Karton befinden. Und wenn auch. Sie ist ordnungsgemäß zur Kasse gegangen und ist nicht verpflichtet nachzuschauen. Viel Spaß beim Ebayverkauf.

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    Antwort von Honey13 Honey13

    versehen :)

  • 1
    Antwort von megabass megabass

    diebstahl ist es nur wenn im vorsatz gehandelt wurde. das war in diesem fall nicht. hinschicken mit erklärung wäre aber schon angebracht. wenn man den sitz behält, wirds zum diebstahl.

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    Antwort von Chranl Chranl

    vlt das geschäft informieren und dann per post? frag mal nach

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    Antwort von wernilein wernilein

    sie hat geklaut,...oder??

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