raubkatze am 29.06.2008 um 21:13 Uhr
Meine Putzfrau hat Anspruch auf 4 Tage Urlaub pro Jahr. Sie putzt einmal wöchentlich und wird demnächst 4 Wochen ausfallen (ich vermutlich dann bei GF auch, weil ich dann selbst putzen darf..;).) . Sie ist angemeldet (Minijobzentrale). Wann zahle ich ihr das Geld aus? Vor oder nach dem Urlaub? In der Infobroschüre steht dazu leider nichts. Nebenbei: Sie ist zur Zeit knapp bei Kasse und wird wöchentlich bezahlt, hat auch von mir schon zweimal einen Vorschuß bekommen, um Rechnungen bezahlen zu können.

Es ist schön, dass alle Antworter es für anständig halten, das für die Urlaubszeit zu bezalende Entgelt im Voraus zu bezahlen. Es ist aber nicht nur anständig, sondern in § 11 Abs 2 Bundesurlaubsgesetz sogar vorgeschrieben:

Damit sie vom Urlaubsgeld in ihrem Urlaub was hat, wuerd' ich's vorher zahlen...

Wenn du mit ihr sonst zufrieden bist, würde ich ihr das Geld vorab auszahlen, mit den BESTEN Urlaubswünschen. Den hat sich sich wohl verdient.....LG

ich glaub ich würde sie fragen, wie sie es haben möchte... wenn sie es hinterher bekommt, ist es noch da, sonst ausgegeben...
pascal7 am 29. Juni 2008 21:42 wenn du gaaaanz nett bist, kannst du ihr ja zum urlaub ein kleines extra-geld schenken wenn sie so ein schweres leben hat... dann kommt sie viel lieber zu euch und es gibt dir ein gutes gefühl ;-)

Du mußt es ihr nicht im voraus zahlen. Aber wenn es dir ein gutes Gefühl macht, dann zahle ihr den Monat im voraus. Das kannst du machen , wie du möchtest.
raubkatze am 29. Juni 2008 21:23 Danke an alle für den Rat! Eine Frage schließt sich allerdings für mich gerade eben an: Sie arbeitet noch nicht lange bei mir, hat also erst einen anteiligen Anspruch auf den Jahresurlaub, der erst auf das ganze Jahr gerechnet 3-4 Tage ergeben wird.- Was mache ich, wenn sie beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen im Laufe der nächsten Wochen kündigen würde?
moon73 am 29. Juni 2008 21:25 Dann bekommt sie bis zum letzte Arbeitstag auch ihr Geld. Aber Urlaub kann sie nur anteilmäßig bekommen.
bitmap am 29. Juni 2008 22:55 ''Du mußt es ihr nicht im voraus zahlen.''
Dann wirf mal einen Blick hier http://kuerzer.de/87nvxdyz4 auf Absatz 2.
moon73 am 30. Juni 2008 08:30 Es geht hier doch nicht um das richtige Urlaubsgeld (das zusätzliche Geld), sondern um die Lohnfortzahlung während des Urlaubes, so habe ich das verstanden.
bitmap am 30. Juni 2008 10:26 Das heißt nicht Lohnfortzahlung, sondern Urlaubsentgelt und um genau die gehts in dem link. Das (zusätzliche) Urlaubsgeld ist - im Gegensatz zum Urlaubsentgelt - nämlich nicht gesetzlich geregelt.
Lohnfortzahlung hieß früher mal die Zahlung bei Krankheit und an Feiertagen. Die heißt heute Entgeltfortzahlung (und hat mit Urlaub nie was zu tun gehabt).
moon73 am 30. Juni 2008 11:26 O.K. wieder was gelernt, also hat jeder Mitarbeiter Anspruch darauf , dass er seinen Lohn im Voraus bekommt, wenn er in den Urlaub geht, habe ich das richtig verstanden? Auch wenn das Gehalt normalerweise am Monatsende gezahlt wird? Ich komme ganz durcheinander mit dem Urlausgeld und Entgeld.
Wenn Du nett bist, zahlst Du das vor dem Urlaub aus. Wie soll Sie sonst über die Runden kommen? L.G.

Ich würde das Geld vorher geben. Das tut ihr gut, sie kann entspannter in den Urlaub, und eurem Verhältnis tut es auch gut.
raubkatze am 29. Juni 2008 21:31 Bin eh froh, dass sie bisher zuverlässig ist. Hatte vorher eine andere,- Katastrophe!! Meine derzeitige ist sehr nett, hat aber finanzielle Sorgen und einen arbeitslosen Mann... Ich hoffe, daß sie selbst die psychische Belastung verkraftet und nicht aufgibt und nach Serbien verschwindet.
Danke Dir! Hätte ich ja selbst drauf kommen müssen! Sonst finde ich ich ja auch alles im Netz! Bin heute wohl nicht so fit! LG Katze
Ist aber eine versteckte Vorschrift, die google einem vermutlich nicht aufdrängt :o)