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Wann zahlt die KK die Kosten für eine Brille ?

gefragt von edelossi am 20.08.2009 um 7:41 Uhr

Meine Tochter (19 J.) ist 100% schwerbehindert und Zuzahlungsbefreit und hat ca -15 und - 6 Dioptrin. Sie bekommt in der Behindertenwerkstatt nur 36,-€ Im Monat und 96,-€ Taschengeld vom Sozialamt, weil sie in einem Wohnheim wohnt.

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anonym
beantwortet von Janni1979 am 20. August 2009 13:09
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Die ganzen Hilfsmittel-Richtlinien der KK hab ich nun nicht im Kopf aber ich denke mal sie zahlt nichts und wenn nur auf Kulanz mit bisschen tricksen.

Aber die KK bezuschusst nur in Ausnahmefällen Sehhilfen bei ü 18. Das Brillengestell mußt du immer selbst zahlen das ist nie verordnungsfähig.

Die KK würde zb. zahlen wenn deine Tochter nach Weltgesundheitsorganisation eine Sehbeeinträchtigung von mindestens der Stufe 1 hat ( mit Brille ≤0,3 Visus ). Wie hoch der Visus deine Tochter mit Brille ist kannst bei Augenarzt oder Optiker testen lassen.

Nu zu meinem Gedankengang mit dem tricksen.

Die KK bezuschusst , wenn ich mich nicht irre, weiche Linsen ( wenn das tragen formstabile Linsen nicht möglich ist ) bei

  • Myopie ≥8,0 dpt <--- liegt ja vor
  • Anisometropie ≥2,0 dpt <--- liegt auch vor ( Strärkenunterschied R/L )

Ich weiß nun nicht wie beeinträchtig deine Tochter ist aber wenn sie selbst weder Linsen ein noch aussetzten kann, kannst vlt so die Kasse überzeugen für die Brilengläser was zu zahlen. Es gäbe auch noch die Möglichkeit das sie Tages und Nachtlinsen bekommen könnte die dann halt jemand ( der Optiker ) alle 30 Tage tauschen könnte.

Würde da einfach mal mit der Kasse und dem Augenarzt reden. Aber wie gesagt habe nicht die Hilfsmittel-Richtlinien der KK im Kopf.

Viel Erfolg bei der Sache kannst ja berichten was draus geworden ist.

Kommentar von edelossi am 1. September 2009 21:40

Meine Tochter hat mit Brille rechts 2% und links 20%, sie erfüllt also die Richtlinien von WHO 1. Mit Linsen und dergleich geht nichts. Bin ja gespannt wieviel die KK zuzahlt, die sagen das es von der Gläserart abhängt, wieviel zugezahlt wird.


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anonym
beantwortet von Leon677 am 6. September 2009 01:37
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Ob es so bei dir klappt weiss ich nicht, aber bei anderen hat es schon so geklappt. Zunächst nimmst Du Kontakt auf zu dem/der Behindertenbeauftragten Deiner Stadt, Deines kreises. Außerdem nimmst Du Kontakt auf zur Eingliederungshilfe SGB 12. Als Begründung für eine Kostenübernahme schreibst Du: Ohne geeignete Brille ist Deiner Tochter keine Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft möglich. Viel Glück


noonie
beantwortet von noonie am 20. August 2009 07:45
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also ich denke da habt ihr wenig chancen, leider... wenn ihr glück habt bekommt ihr von der kk einen zuschuß für die gläser (so um die 14 € pro glas). auch die brille meines 4- jährigen sohns wird nicht bezuschußt, halt nur diese ca. 14 € pro glas. :o(


stef1601
beantwortet von stef1601 am 20. August 2009 07:43
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ich würde sagen wenn sie eine braucht zahlen die das, aber ruf doch die KK mal an und frag nach.


kikkerl
beantwortet von kikkerl am 20. August 2009 07:43
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brille wird leider nur bis zur volljährigkeit bezahlt.... hat sie auch buchstabe B im Behindertenausweis? dann könnte es klappen dass die Kasse ihr auch eine Brille bezahlt, muss aber nicht.

Kommentar von Simple_avatar4smallnoonie am 20. August 2009 07:46

auch für kinder zahlt die kk nicht mehr für die brillen!!! es gibt jediglich einen zuschuß von ca 14 € pro glas, für das gestell gibt es kein geld von der kk! (weiß ich aus eigener erfahrung)

Kommentar von 1f5d6f6f6e06100ebaafe13146e71ab0smallkikkerl am 20. August 2009 07:58

boooh wie gemein und ich dachte dass sie noch wenigstens das minimum zahlt :-(((

Kommentar von Simple_avatar4smallnoonie am 20. August 2009 22:29

jo, das hab auch auch gestaunt...

Kommentar von Janni1979 am 20. August 2009 22:57

für Brillengestelle zahlt die Kasse seit 1998 ? nichts mehr!


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