Meine Tochter (19 J.) ist 100% schwerbehindert und Zuzahlungsbefreit und hat ca -15 und - 6 Dioptrin. Sie bekommt in der Behindertenwerkstatt nur 36,-€ Im Monat und 96,-€ Taschengeld vom Sozialamt, weil sie in einem Wohnheim wohnt.
Die ganzen Hilfsmittel-Richtlinien der KK hab ich nun nicht im Kopf aber ich denke mal sie zahlt nichts und wenn nur auf Kulanz mit bisschen tricksen.
Aber die KK bezuschusst nur in Ausnahmefällen Sehhilfen bei ü 18. Das Brillengestell mußt du immer selbst zahlen das ist nie verordnungsfähig.
Die KK würde zb. zahlen wenn deine Tochter nach Weltgesundheitsorganisation eine Sehbeeinträchtigung von mindestens der Stufe 1 hat ( mit Brille ≤0,3 Visus ). Wie hoch der Visus deine Tochter mit Brille ist kannst bei Augenarzt oder Optiker testen lassen.
Nu zu meinem Gedankengang mit dem tricksen.
Die KK bezuschusst , wenn ich mich nicht irre, weiche Linsen ( wenn das tragen formstabile Linsen nicht möglich ist ) bei
Ich weiß nun nicht wie beeinträchtig deine Tochter ist aber wenn sie selbst weder Linsen ein noch aussetzten kann, kannst vlt so die Kasse überzeugen für die Brilengläser was zu zahlen. Es gäbe auch noch die Möglichkeit das sie Tages und Nachtlinsen bekommen könnte die dann halt jemand ( der Optiker ) alle 30 Tage tauschen könnte.
Würde da einfach mal mit der Kasse und dem Augenarzt reden. Aber wie gesagt habe nicht die Hilfsmittel-Richtlinien der KK im Kopf.
Viel Erfolg bei der Sache kannst ja berichten was draus geworden ist.
Ob es so bei dir klappt weiss ich nicht, aber bei anderen hat es schon so geklappt. Zunächst nimmst Du Kontakt auf zu dem/der Behindertenbeauftragten Deiner Stadt, Deines kreises. Außerdem nimmst Du Kontakt auf zur Eingliederungshilfe SGB 12. Als Begründung für eine Kostenübernahme schreibst Du: Ohne geeignete Brille ist Deiner Tochter keine Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft möglich. Viel Glück
also ich denke da habt ihr wenig chancen, leider... wenn ihr glück habt bekommt ihr von der kk einen zuschuß für die gläser (so um die 14 € pro glas). auch die brille meines 4- jährigen sohns wird nicht bezuschußt, halt nur diese ca. 14 € pro glas. :o(

ich würde sagen wenn sie eine braucht zahlen die das, aber ruf doch die KK mal an und frag nach.

brille wird leider nur bis zur volljährigkeit bezahlt.... hat sie auch buchstabe B im Behindertenausweis? dann könnte es klappen dass die Kasse ihr auch eine Brille bezahlt, muss aber nicht.
auch für kinder zahlt die kk nicht mehr für die brillen!!! es gibt jediglich einen zuschuß von ca 14 € pro glas, für das gestell gibt es kein geld von der kk! (weiß ich aus eigener erfahrung)
kikkerl am 20. August 2009 07:58 boooh wie gemein und ich dachte dass sie noch wenigstens das minimum zahlt :-(((
Meine Tochter hat mit Brille rechts 2% und links 20%, sie erfüllt also die Richtlinien von WHO 1. Mit Linsen und dergleich geht nichts. Bin ja gespannt wieviel die KK zuzahlt, die sagen das es von der Gläserart abhängt, wieviel zugezahlt wird.