Hallo liebe Helfer. Bezieh seit einiger Zeit Hartz 4. Komme aber mit den Bescheiden wohl nicht klar.Wann zahlt das Amt die Leistungen für Unterkunft und/oder Leistungen zum Lebensunterhalt, z.B. für Dezember? Am 30.11 ,am 1.12. , am 15.12 , am 31.12. oder am 1.1.09. oder...?? Im voraus schon mal Dank für eure Infos.m.
SGB II Leistungen werden grundsätzlich monatlich im voraus gewährt und auch gezahlt. Ausnahmen aufgrund besonderer Situationen sind möglich.
es wird im Voraus bezahlt, d.h. am Ultimo des Vormonats.