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Wann zahlt das Amt für Grundsicherung die Mietunterstützung. Am Anfang oder Ende des Monats?

gefragt von ideefix70 am 13.11.2008 um 21:37 Uhr

Hallo liebe Helfer. Bezieh seit einiger Zeit Hartz 4. Komme aber mit den Bescheiden wohl nicht klar.Wann zahlt das Amt die Leistungen für Unterkunft und/oder Leistungen zum Lebensunterhalt, z.B. für Dezember? Am 30.11 ,am 1.12. , am 15.12 , am 31.12. oder am 1.1.09. oder...?? Im voraus schon mal Dank für eure Infos.m.


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RedBergfee
beantwortet von RedBergfee am 13. November 2008 21:39
1x
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SGB II Leistungen werden grundsätzlich monatlich im voraus gewährt und auch gezahlt. Ausnahmen aufgrund besonderer Situationen sind möglich.


con88
beantwortet von con88 am 13. November 2008 21:40
1x
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es wird im Voraus bezahlt, d.h. am Ultimo des Vormonats.



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