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Wann zahlt das Amt einen Umzug????

gefragt von Octoputer77Octoputer77 am 07.06.2009 um 11:58 Uhr

Ich wohne noch in Ostfriesland will aber zurück nach Dortmund! Leider habe ich derzeit keinen Job! Weiss vllt jemand wie es dann mit einem Umzug aussieht!? Also wann zahlt das Amt einen Umzug????


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Schnuffduff
beantwortet von Schnuffduff am 7. Juni 2009 12:01
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Hilfreichste Antwort

Das Amt muß den Umzug bezahlen wenn sie dich auffordert...dass du dir eine andere Wohnung suchen sollst.Kannst du in Dortmund einen neue Arbeit vorweisen...also du ziehst wegen diesem Job um unterstützt sie dich auch.Ziehst du freiwillig um mußt du alle Kosten selber tragen.


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Volker13
beantwortet von Volker13 am 7. Juni 2009 11:59
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Wenn Du in Dortmund einen Job findest.


anonym
beantwortet von Sellerman am 7. Juni 2009 12:00
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Familienzusammenführung wird vom Amt bezahlt.


istie
beantwortet von istie am 7. Juni 2009 12:01
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Du musst einen Arbeitsvertrag in Dortmund haben.


Octoputer77
beantwortet von Octoputer77 am 7. Juni 2009 19:34
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Naja einen Arbeitsvertrag habe ich in Dortmund noch nicht:-( Mein Problem ist das wenn ich nicht wieder zurück ziehe keinerlei Chancen mehr haben werde in nächster Zukunft meinen Sohn wiederzusehen! Mein Anwalt hat mir geraten möglichst schnell wieder in die nähe meines Sohnes zu ziehen!

Arbeit suche ich natürlich jetzt schon in Dortmund!!!



LadyJeanny
beantwortet von LadyJeanny am 15. Juni 2009 22:50
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ich glaube das zählt unter familienzusammenführung. frag aber voher einen berater beim amt.


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