Ab Unfall, oder erst wenn man tatsächlich in Rente geht?

Nach einem Betriebsunfall oder wenn eine Berufskrankheit vorliegt.
Die Rente wir durch die "Deutsche Rentenversichcherung Bund" bezahlt da erkenne ich kein BG
bitmap am 13. September 2008 22:31 BG = Berufsgeniossenschaft. http://kuerzer.de/RkGxgTqTD
Danke, war mir nicht bekannt

Nur bei Unfall,dies ist eine Berufsunfallversicherung die von Betrieben bezahlt wird
Nach einem Arbeitsunfall. Und dazu zählen auch Wegeunfälle.
Ist Arbeitsunfall und Betriebsunfall was anderes?Wegeunfälle auch, aber nur direkte.
Vermutlich nicht. Ich hab nur den Begriff genannt der im SGB 7 steht.
also ab dem Moment der Feststellung wird bezahlt?
Wenn der Antrag bewilligt wird,also der Fall eindeutig festgestellt ist.Nicht erst wenn man in Rente geht.Manche trifft so ein Ereignis ja schon in jungen Jahren, dann gibt es diese Rente von der BG auch schon.
1Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus um wenigstens 20 vom Hundert gemindert ist, haben Anspruch auf eine Rente.
Das lese ich so, dass es nichts vor der 27. Woche gibt.