jefferson am 04.06.2008 um 10:01 Uhr
wann ist die rückzahlungsaufforderung, bzw. irgendein schreiben vom bafög nach dem ende vom studium zu erwarten?

Bei meiner Tochter war es zwei Jahre nach dem Studium. Da wurde die erste Rate zurückverlangt.

§ 18 Abs. 3 und 4 BAföG - Darlehensbedingungen
(3) Das Darlehen und die Zinsen nach der bis zum 31. März 1976 geltenden Fassung des Absatzes 2 Nr. 1 sind - vorbehaltlich des Gleichbleibens der Rechtslage - in gleich bleibenden monatlichen Raten, mindestens solchen von 105 Euro innerhalb von 20 Jahren zurückzuzahlen. Für die Rückzahlung gelten alle nach Absatz 1 an einen Auszubildenden geleisteten Darlehensbeträge als ein Darlehen. Die erste Rate ist fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer oder bei Ausbildungen an Akademien fünf Jahre nach dem Ende der in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorgesehenen Ausbildungszeit des zuerst mit Darlehen geförderten Ausbildungs- oder Studienganges zu leisten. Von der Verpflichtung zur Rückzahlung ist der Darlehensnehmer auf Antrag freizustellen, solange er Leistungen nach diesem Gesetz erhält.
(4) Nach Aufforderung durch das Bundesverwaltungsamt sind die Raten für jeweils drei aufeinander folgende Monate in einer Summe zu entrichten.
Kommt drauf an, ob Du Dich rechtzeitig ins Ausland absetzt ;-)