Wann wird eine Person als Stalker bezeichnet und kann durch das Nachstellen bestraft werden?

4 Antworten

Hallo goldeneye43,

um zu verstehen was man unter einer Nachstellung versteht, bzw. was viel wichtiger ist, ab wann diese strafbar ist muss man sich den entsprechenden Paragraphen ansehen. Die wichtigsten Punkte stelle ich Dir fett dar:


§ 238 StGB - Nachstellung 

(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich 

  1. seine räumliche Nähe aufsucht,
  2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht, 
  3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen, 
  4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder 
  5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt

und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 

(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahe stehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt. 

(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahe stehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. 

(4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.


Aus Deiner Schilderung könnte man zwar eine gewissen Beharrlichkeit entnehmen, wenn Du sie mehrfach angerufen hast und selbst nach zwei Jahren versucht hast den Kontakt herzustellen.

Aber die Frage die sich mir stellt ist, wie Du durch wenige Anrufe und 2 maliges stehen vor ihrem Fenster ihre Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt haben sollst.

Aber wie dem auch sei.

Du hast eine Vorladung von der Polizei bekommen und ich gehe davon aus Du bist von der Polizei zur Vernehmung als Beschuldigter in einem Strafverfahren wegen Nachstellung gem. § 238 StGB vorgeladen worden.

Du musst zwar dieser Vorladung keine Folge leisten, aber hier bietet Dir die Polizei die Möglichkeit Dich zur Sache zu äußern. Hiervon würde ich auf jeden (mit oder ohne Anwalt) gebrauch machen und dort das Vorbringen, was Du hier geschrieben hast.

Deine Einlassung zur Sache geht dann zur Staatsanwaltschaft die dann entscheidet,

  1.  ob sie das Verfahren gegen Dich einstellt oder
  2. ob sie eine Geldstrafe per Strafbefehl ansetzt oder
  3. ob eine Hauptverhandlung für erforderlich erachtet wird und Du letztendlich abwarten muss wie der Richter am Ende der Hauptverhandlung urteilt.

Schöne Grüße
TheGrow

Hallo,danke für ihrer Hilfe und am meisten für ihre Mühe.Bin jetzt ein wenig entspannter Danke ihnen:)Eine letzte Frage noch:Dies ist auch meine erste Vorladung von der Polizei,wurde bisher noch nie als Beschuldigter angezeigt.Ich werde der Polizei sagen,dass ich nicht wusste dass die Person Angst vor mir hat und ich es in Zukunft auch unterlassen werde.Die Vorladung ist erst in einem Monat wenn ich bis dahin die Person in Ruhe gelassen habe und es für die Zukunft auch versichern werde,würde die Staatsanwaltschaft das Verfahren dann einstellen?

@goldeneye43

Die Einstellung des Verfahrens würde seitens der Staatsanwaltschaft nach folgender Rechtsgrundlage und unter den dort genannten Gründe erfolgen:


§ 153 StPO - Einstellung wegen Geringfügigkeit

(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Der Zustimmung des Gerichtes bedarf es nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind.


Und dass in Deinem Fall die Schuld des Täters als gering anzusehen IST und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht würde ich einfach mal behaupten.

Aber man kann halt nur abwarten wie letztendlich die Staatsanwaltschaft entscheidet.  

Hast du denn eine Vorladung oder einen Brief von der Polizei erhalten? Dann sag das so, wie du es schreibst. Und lass das Mädchen in Ruhe. Verfahren wird bestimmt eingestellt. Und fang nicht wieder damit an.

eine Vorladung von der Polizei ;)

@goldeneye43

wenn Du eine Vorladung hast, musst Du hingehen - wie bereits geschrieben, nimm Dir einen Anwalt. Gar nichts tun ist negativ und signalisiert schon Schuld

@ballonfee

warum sollte er einen Anwalt sau teuer bezahlen und die Frau muss nichts bezahlen ? Absurd und abartig ! 

@goldeneye43

Sag der Polizei die Wahrheit. Du hast sie mehrmals versucht zu kontaktieren und siehst jetzt ein, dass Sie zu dir keinen Kontakt will. Versprich sie in Ruhe zu lassen und halte dich auch dran. Die Polizei wird dann nichts weiter unternehmen. Schließlich hast du ihr nie gedroht . Wird alles gut. Geh zur Vorladung.

 

@Weena3

So hab ich es mir auch gedacht Weena

Wie würde es Dir gehen, wenn Du von jemandem beobachtest und angerufen werden würdest? Also ich hätte da auch Angst und kann sie verstehen. Immerhin gibt es Leute, die dann aufdringlicher werden. Woher soll sie denn wissen, dass Du nicht auch weiter gehst? Nur weil Du das sagst? Die anderen, die gestalkt haben, haben das sicher auch gesagt. Also lass sie in Ruhe. Du machst ihr Angst.

Ob Du dafür jetzt eine Strafe bekommst, weiß ich nicht. Nimm Dir am besten einen Anwalt und lass Dich beraten.

Hier kannst Du auch nochmal nachlesen, was stalken eigentlich bedeutet:

https://de.wikipedia.org/wiki/Stalking

Sie kann doch nicht einfach so behaupten,dass ich ihr was schlimmes antun werde.Nur weil ich nach einem Gespräch gefragt habe und sie angerufen habe heißt das noch lange nicht,dass ich ihr was schlimmes antun kann.Hallo?Ich kenn sie seit meiner Kindheit bisher hab ich weder was schlimmes gesagt noch was gemacht.

@goldeneye43

Ich hab ja auch nicht gesagt, dass sie das behauptet. Ich habe gemeint, dass andere Personen, die jemanden stalken, sicher auch immer sagen, dass sie Nichts machen. Woher soll sie denn wissen, dass Du ihr auch Nichts tust? Sagen kann das ja jeder. Deshalb hat sie wahrscheinlich Angst. Versetze Dich mal in ihre Lage.

@ballonfee

Du verstehst nicht,ab wann man eine Person als Stalker bezeichnen kann.Du kannst hier lesen was ich gemacht und was meine Absicht war und glaubst du wirklich dass ich ihr Leben schwerwiegend beeinträchtigt habe?Wenn die Person sich nicht wohlfühlt dann soll sie sich helfen lassen ich meine, mich dann als Stalker zu beschuldigen und mich anzuzeigen obwohl sie mir überhaupt nichts gesagt hat,dass sie Angst hat oder sich nicht wohl fühlt ist doch etwas merkwürdiges oder nicht?

@goldeneye43

nein, das ist nicht merkwürdig. Ich hätte auch Angst. Aber red Dich nur weiter raus, wenn es Dir dann besser geht. Du hast Dich nicht in ihre Lage versetzt.

@ballonfee

ach hör auf sie hat mir selber ihren Wohnort gesagt und ihre Nummer gegeben.Außerdem kannst du dich nicht in ihre Lage versetzen weil du nicht die ganzen Hintergründe weißt jetzt hören sie bitte damit auf.

Du gehst gar nicht zur Polizei hin. Du machst keine Aussage. Das ist am wichtigsten. 

Schreib denen einen netten Brief, dass du die Aussage verweigerst. Fertig. 

Was wollen die von dir ? Quatsch. 

Würde die Staatsanwaltschaft mich dann anklagen?Ich meine,sie muss es beweisen und kann es natürlich nicht weil ich nichts gemacht was ihr Leben schwer beeinträchtigt.

@goldeneye43

ob die dich anklagen weis niemand. Das kannst du auswürfeln. Aber auf keinen Fall eine Aussage bei der Polizei machen.

Du hast ja nix verbotenes getan, seit wann ist das verboten spazieren zu gehen ? Seit wann ist es verboten jemand anzurufen ?

Du hast ihr ja nicht auf die Nase geschlagen, du hast sie nicht angefasst. Das ist eher Verleumdung was die Frau abzieht. Arme Frau ruft um Hilfe ... erinnert mich an den Kachelmann-Prozess ... lies mal bei das-maennermagazin com.

Lass dich nicht fertig machen !

KEINE Aussage machen ! DIE sollen dir erst mal was beweisen, mach ne Gegenanzeige wegen Verleumdung und Beleidigung, die hat dich doch angemacht, oder etwa nicht ?

@goldeneye43

ob es ihr Leben schwer beeinträchtigt hat, kannst Du doch gar nicht beurteilen. Aus Deiner Sicht vielleicht nicht. Und wie fühlt sie sich?

@ballonfee

ei um die Ecke ist seine Lieblingsbäckerei ! Er kann hingehen wohin er will. Wenn die Frau Angst hat, soll sie sich ne neue Stadt suchen !!! 

@pPeter1958xxx

Wenn das alles wäre sie hat mir zudem auch noch gedroht.Wenn ich sie nochmal anrufen werde oder nach einem Gespräch fragen würde,würde sie mich von ihren Freunden verprügeln oder gar töten lassen.Dies werde ich der Polizei auch sagen.

@goldeneye43

ja, jetzt schieb die Schuld doch auf sie. Wenn sie das gesagt hat, dann nur, weil sie Angst hatte und etwas sagen wollte, bei dem Du auch Angst bekommst.

@pPeter1958xxx

Aha, Du sprichst wohl aus Erfahrung. Wohl auch schonmal eine Frau verfolgt und Angst gemacht. Was anderes könnt Ihr Typen ja nicht machen wenns anders nicht klappt.