Es gibt verschiedene Meinungen. Manche sagen bei der Zeugung, die anderen bei der Geburt. Was denkt ihr?

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Christian vom gutefrage.net-Support

Man kommt fast nicht drauf! Aber bei der Zeugung wird ein Kind gezeugt und bei der Geburt wird ein Kind geboren!

Geboren hängt irgendwie eng mit der Geburt zusammen, oder? Wie soll sich das denn nennen, wenn die Frau im Kreissaal liegt, und das Kind schon bei der Zeugung geboren wurde? Häh? kopfschüttel
Upps...ich meinte wenn es unten herausschlüpft =)
auchmama am 24. November 2008 20:03 schwierig Rauskommung - oder einfach Entbindung!?!..ich seh die Geburt auch als Geburt und mein DH hast Du..LG

Geboren wird es in jedem Fall bei der Geburt. Wann das Leben beginnt, ist schon eher umstritten. Da denke ich aber in jedem Fall vor der Geburt.

Geboren wird es unstreitig mit dem Verlassen des Mutterleibes.
Der Streit geht um die Frage, wann es als Mensch im rechtlichen oder moralischen Sinne zu betrachten ist.
Eselin am 24. November 2008 20:03 DH
Buergilektriker am 24. November 2008 20:11 Der Lösung könnte man mit der Betrachtung einer nicht geglückten Schwangerschaft näher kommen.
Eine Beendigung der Schwangerschaft mit oder ohne Austoßung der toten Frucht mit einem Geburtsgewicht unter 500 gramm und vor Beginn der 24. Schwangerschaftswoche gilt als Fehlgeburt oder Abort und unterliegt nicht der standesamtlichen Meldepflicht.
In anderen Fällen handelt es sich um eine Totgeburt und die ist muss gemeldet werden.
Nun könnte man annehmen dass ein Kind also ab der 24 SSW bzw. über 500 gramm als lebender Mensch betrachtet wird und auch so behandelt. Ich erlebe aber auch oft das Kinder die bereits einige Tage gelebt haben und dann versterben nicht beerdigt sondern anderweitig entsorgt werden...
Tja nun...da gibts wohl keine klare Aussage denke ich.
WolfRichter am 24. November 2008 20:18 Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt nach § 1 BGB mit der Vollendung der Geburt; strafrechtlich geht man im Falle eines Falles mit Beginn der Geburt von einem Tötungsdelikt und nicht mehr von Abtreibung aus.
Die Frage - und hier gibt es keine allgemein akzeptierte Antwort - ist, wann der Schutz der Menschenwürde beginnt. (Das muß man durchaus von der Rechtsfähigkeit im engen Sinne unterscheiden.)
Buergilektriker am 24. November 2008 20:33 Wie gesagt...ein Kind das einige Tage nach der Geburt verstirbt muss nicht beerdigt werden, es besteht die Möglichkeit es zu entsorgen (Oragnischer Abfall). Das kann doch mit Menschenwürde nicht wirklich vereinbar sein oder?
WolfRichter am 24. November 2008 20:37 Wenn man zu diesem Zeitpunkt von einem Menschsein ausgeht, natürlich nicht; jedenfalls, wenn man konsequent ist.
(Ich persönlich gehe zu einem solchen Zeitpunkt aber noch nicht davon aus. - Aber andere schon.)
Die Frage sollte lauten: "Ab wann spricht man von einem Mensch?" Denn wie bereits gesagt, ist der Zeitpunkt der Geburt ja wohl klar!

Wann beginnt das Leben? Ein Katholik sagt: bei der Zeugung. Ein Protestant sagt: bei der Geburt, ein Jude sagt: wenn die Kinder aus dem Haus sind.

Aber vielen Dank: wird jetzt erst mal meine Lieblingsfrage!

Besser fomuliert wäre die Frage so gewesen: Ab wann lebt ein Kind??? So meinte sie es nämlich bestimmt, nicht wahr?

Da gibts keine verschiedenen Meinungen, ein Kind wird bei der Geburt geboren.
rechtlich ist auch ein Ungeborenes bereits erbberechtigt z.B. . sind es mehrere Nascituri, zählt bei der Erbsolge neben dem Verwandschaftsgrad auch die Reihenfolge der Geburt.
lol