Bei uns wird jährlich noch Urlaubsgeld bezahlt. Der aRbeitgeber erwähnt jedesmal, dass das eine freiwillige Leistung ist ansonsten wird die Zahlung zur betrieblichen Übung. Was bedeutet das?
durch diesen beisatz ist der arbeitgeber nicht verpflichtet, auch urlaubsgeld in zukunft zu zahlen.
wenn er will kann er euch nächstes jahr keins geben, ihr habt keinen rechtlichen anspruch darauf, es ist seinerseits eine freiwillige leistung.
Genau richtig! Du machst deinem Namen aber gar keine Ehre... ;-)
manchmal löse ich eben auch ein rätsel :o))