Wann wird die Polizei Akte gelöscht?

4 Antworten

Das hat mit den Fuhrungszeugnis nichts zu tun . In Berlin nach 3 Jahren . In Bayern nie , da ist es gem Art. 38 PAG immer im sog KAN gespeichert. Allerdigs hast Du ein Auskunftsrecht und kannst ein Antrag auf Loeschung stellen. Wird dieser agbelehnt kannst Du Klage vor dem Verwaltungsgericht erhben und dort die Loeschung beantragen. Den Antrag auf aufkunft und Loeschung kannst du schriftlich beim Poliziepresidium in Deiner Naehe stelen. Wie gesagt , die Polizei fuehrt unabhaengig vom BVZR wo nur Veruteilungen ab einer gewissen Hoehe, 90 TS drin sind ein eigens Register.

Für eine richtige Antwort kommt es -auf das Bundesland an -auf die begangenen Delikte -auf dein Alter zur Tatzeit

Für Speicher und Löschfristen hilft der Blick ins jeweilige landespolizeigesetz und das Landesdatenschutzgesetz.

Eine Akte (Papier im Regal) wird nie gelöscht - nur die Eintragung im elektronischen Register über Vorstrafen/Verurteilungen.

Das heißt: Selbst in 10 Jahren könnte man noch deine Unterlagen "rauskramen"...

Stimmt - Papier wird nicht gelöscht - es wird vernichtet.

Wenn ein Dateieintrag zu löschen ist, ist auch die entsprechende Papierakte zu vernichten. Datenschutz ist Datenschutz - egal in welcher Form die Daten vorliegen.