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Wann wird bei der Pfändung die Tagestabelle angewendet?

gefragt von Gajewski am 20.07.2008 um 14:25 Uhr

Ich befinde mich in einer Privatinsolvenz. Für die Kurmaßnahme hat mir die Rentenversicherung ein Übergangsgeld von € 51,21 täglich für 28 Tage gezahlt. Nach der Tagestabelle darf von dem betrag nichts gepfändet werden, der Insolvenzverwalter wendet in diesem falle die Monatstabelle an und will bei mir einen Betrag von € 37,05 pfänden. Ist das Richtig, oder muß er die Tagestabelle anwenden?


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pegolina
beantwortet von pegolina am 20. Juli 2008 14:31
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Ich habe noch nie was von einer Tagestabelle in der Insolvenz gehört. Sprich mit deinem Insolvenzverwalter und schildere ihm den Fall, wozu das Geld gedacht ist.


Strubbel32
beantwortet von Strubbel32 am 20. Juli 2008 14:52
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Sozial sowie Unterhaltsgelder dürfen definitiv nicht gepfänet werden.


UweClaes
beantwortet von UweClaes am 20. Juli 2008 16:22
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ich kann Strubbel32 nur Recht geben! Diese Gelder sind für Deinen Insoverwalter Tabu!Wichtig ist einen ehrlichen und guten Kontakt zum Insoverwalter aufzubauen!Wenn Du ihm reinen Wein einschenkst, transparent Deine Situation darlegst UND ihm zeigst das Du aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt hast, sowie Dich bemühst "in Lohn und Brot" zu sein, kann der Insoverwalter auch "einiges" für Dich tun!!


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