Wann verliert man Prüfungsanspruch?

3 Antworten

Wenn Du wegen des endgültigen Nichtbestehens von Prüfungen exmatrikuliert wirst, dann bedeutet das, dass Du für diesen Studiengang an Fachhochschulen (oder an Universitäten) gesperrt bist. Du könntest allerdings verwandte Studiengänge studieren. Allerdings nur dann, wenn die neue Hochschule nicht eine enge Auslegung praktiziert und darauf abstellt, ob der neue Studiengang nicht ebenfalls die vorher nichtbestandenen Prüfungen enthält.

auch wenn du in einem fach/ modul nicht geprüft wurdest, kannst du trotzdem den prüfungsanspruch verlieren, wenn du deinen abschluss aufgrund nicht-bestehen nur einer anderen Prüfung nicht mehr schaffen kannst.

"endgültig nicht bestehen" kann man auch durch verstreichen lassen einer frist.

wenn du denkst, dass das so nicht richtig ist, dann lege schleunigst widerspruch gegen den bescheid ein. frist siehe auf dem bescheid. es reicht erstmal zu schreiben "hiermit lege ich widerspruch gegen den bescheid vom (Datum) ein", Unterschrift und Datum. eine Begründung solltest du innerhalb von 4 Wochen schriftlich nachliefern.

du kannst schauen, ob euer asta kostenfreie Rechtsberatung anbietet.

Endgültig nicht bestanden bedeutet in der Regel, das du alle Prüfungsversuche gebraucht und jeweils nicht bestanden hast (ob durch unzureichende Leistung, Betrug oder nicht erscheinen ist dabei egal). Damit hast du keine Chance mehr eine Prüfung in dem Modul abzulegen und, wenn dieses Modul ein Pflichtmodul war hast du auch keine Chance mehr das Studium in der Richtung fortzusetzen. Du darfst auch in keiner anderen Universität eine Prüfung ablegen in diesem bzw. einem vergleichbaren Modul.

Meist kannst du daher ein weiteres Studium in die bisherige Fachrichtung in Deutschland vergessen.