hartzerroller am 17.08.2008 um 20:23 Uhr
kann das Geld auch auf ein anderes Konto gebucht werden? Oder muss es immer das eigene Konto sein?

Nur auf das eigene Girokonto und die verlieren ihre Gültigkeit nie.
Der Verrechnungsscheck kann auch auf einem anderen Konto eingezahlt werden.
hartzerroller am 17. August 2008 20:29 auch wenn der Name drauf steht? Danke und DH
Solch ein V-Scheck hat doch immer den Zusatz: oder Überbringer. Also kann der praktisch jedem Konto gut geschrieben werden.
DieGültigkeit beträgt 6 Monate nach Ausstellung. Schau bitte hier:
hartzerroller am 17. August 2008 20:37 danke und DH
wenn du einen verrechnungsscheck bekommst so kannst du ihn auf jedem konto einlösen. nach vier wochen brauchen banken ihn nicht mehr zu akzeptieren-...
hartzerroller am 17. August 2008 20:38 aha, dann gehe ich mich doch mal lieber erkundigen. Danke und DH

Nach § 29 ScheckG beträgt die Vorlagefrist eines inländischen Schecks acht Tage; sechs Monate nach Ablauf der Vorlagefrist erlöschen nach § 52 die Rückgriffsansprüche.
hartzerroller am 17. August 2008 20:40 Lieber Wolfi, dass ist jetzt absolut zu hoch für mich. Kannst Du es bitte für mich etwas übersetzen? Ich verstehe die Begriffe nicht. begriffstutzigguck und rotwerd vor scham Danke und DH
WolfRichter am 17. August 2008 20:52 Acht Tage nach dem Ausstellungdatum kann der Aussteller den Scheck sperren lassen; nicht vorher. Sechs Monate später verliert er im Ergebnis seine Gültigkeit. (siehe Regenmacher.)
hartzerroller am 17. August 2008 20:59 ich danke Dir, jetzt hab ich es verstanden. LG
Schau bitte hier: http://tinyurl.com/58eyxq
hartzerroller am 17. August 2008 20:42 danke, sehr interessant
also könnte ich den Scheck auch noch in 2 Monaten einreichen? Dankeschonmal und DH
Ja, ohne weiteres... Habe selber mal einen Verrechnungsscheck nach mehreren monaten erst eingelöst, war kein Problem
:-))