Wann verjährt eine Forderung der Stadt?

4 Antworten

wenn die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB greift ist die Forderung verjährt

Hi,

die Verjährungsfrist im Privat- und Zivilrecht ergibt sich aus § 195 BGB, allerdings gilt das nicht immer auch für Schulgebühren!

Um genauere Angaben dazu machen zu können, müßte man das zugrunde zu legende Gesetz bzw. die Kommune/Bundesland kennen.

Die regelmäßige Verjährungsfrist ist 3 Jahre (§195 BGB), sie endete also am 31.12.2013, wenn der Anspruch in 2010 entstanden ist.

Du musst jetzt nur noch die Verjährung geltend machen.

Das muss aber auf Schulgebühren nicht zutreffend sein!

Da wäre ich an deiner Stelle nicht so sicher. Dazu weißt du zu wenigen über den ganze Vorgang. Die Verjährung kann durch einiges gehemmt werden.

http://www.verbraucherschutz-forum.de/?show=tLrR

Aber egal ob verjährt oder nicht. Sie hat die Leistung ja in Anspruh genommen, dann sollte sie das auch zahlen und nicht auf meine Kosten schmarotzen.

4 Monate.... Kostet das so viel? Zahl es doch einfach.