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Wann verjährt ein Schadenersatzanspruch?

gefragt von Geldsammler am 24.02.2008 um 16:56 Uhr

Wenn man sich z.B. von einer Firma getrennt hat und dann nach zwei Jahren fällt der Firma ein, dass man damals etwas gemacht hat, für das sie nun Schadenersatz wollen, weil es ihnen finanziell nicht gut geht, was damals aber nicht bemängelt wurde. Wie lange gelten denn eventuelle Schadenersatzansprüche? Müssen solche Forderungen nicht sofort geltend gemacht werden?


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 24. Februar 2008 16:57
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Die normale Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche beträgt 3 Jahre.


bitmap
beantwortet von bitmap am 24. Februar 2008 17:03
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Fällt das der Firma tatsächlich nach 2 Jahren erst ein oder haben die den Schaden jetzt erst entdeckt? Bissel mehr Infos zur Sache wären gut.

Kommentar von Geldsammler am 24. Februar 2008 17:09

Das ist der Firma erst jetzt "eingefallen", da ich seit zwei Jahren noch offene Forderungen an sie habe und nun geklagt habe, da ich im Guten nicht weiterkam. Die Firma hatte auf meine vielen Anfragen nicht mal geantwortet.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 24. Februar 2008 17:17

Na das ''stinkt'' doch.

Ich würd mir nicht einfach auf die Nase binden lassen, dass ein Schaden entstanden ist, sondern einen Nachweis dafür fordern. Die machen sich doch unglaubwürdig, wenn sie den Schaden, der ja scheinbar damals schon bestanden haben soll, jetzt erst ''reklamieren''.


manuela0269
beantwortet von manuela0269 am 24. Februar 2008 17:07
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ich würd sagen nein. damals wurde nichts bemängelt und festgehalten. auch wenn die frist für schadensersatzansprüche 3 jahre beträgt, kann der "gegner" nicht nach 2 jahren kommen und sagen, du hättest dies oder das gemacht (wäre zu einfach ohne beweis). kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. einfach zu einem anwalt gehen und sich beraten lassen, dann bist du auf der sicheren seite. toi toi toi


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