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Wann verjährt der Schufa-eintrag?

gefragt von HellnaHellna am 26.08.2009 um 16:04 Uhr

Wenn man 2006 ein Schufa-eintrag wegen einer nicht bezahlten handyrechnung hat, wann verjährt der Eintrag dann?

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anonym
beantwortet von Helpless am 26. August 2009 16:06
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Hilfreichste Antwort

Wenn der Handy-Provider der Schufa meldet, dass Rechnung bezahlt ist, wird Eintrag normalerweise drei Jahre später zum Jahresende gelöscht.


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netty88
beantwortet von netty88 am 26. August 2009 16:05
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Wenn du bezahlt hast,kann man es austragen lassen.

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 26. August 2009 16:06

aber erst 3 Jahre dannach


Westhighlandx
beantwortet von Westhighlandx am 26. August 2009 16:06
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Wenn die Rechnung bezahlt ist und die Löschung beantragt wurde über die Firma bei der die Schulden waren.
.
Wenn die es nämlich verpennt bleibt der Schuldeintrag bei der Schufa immer bestehen.
.
Ansonsten 36 Monate.

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 26. August 2009 16:49

Nee, nicht 36 Monate sondern das laufende Jahr der Bezahlung und 36 Monate. Das können also im ungünstigsten Fall fast 4 Jahre werden.


anonym
beantwortet von walterz am 25. September 2009 09:57
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er Eintrag wird erst gelöscht, wenn die Vorderungen bezahlt sind, sollte mann eine löschung beantragen wollen! Schau mal hier nach: http://www.endlich-ohne-schufa-raus-aus-der-schufa.tk


wallyherz
beantwortet von wallyherz am 26. August 2009 16:07
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Kabark
beantwortet von Kabark am 26. August 2009 16:06
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Solange die Forderung besteht,bleibts auch in der Schufa. Nach Erledigung bleibts noch 3 Jahre mit dem Vermerk "ausgeglichen" drin. Trotzdem Löschung des Eintrages beantragen.


stef1601
beantwortet von stef1601 am 26. August 2009 16:06
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Am Ende des dritten Jahres nach bezahlung!!


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