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Wann verjähren meine Privatschulden von 2007 ?

gefragt von mercedesbenz am 24.05.2009 um 23:03 Uhr

Bis 2007 hatte ich bei einer Bank ein Darlehen über 20.000 Euro. Meine Schulden wurden durch einen Bürgen im Oktober 2007 ausgeglichen,da ich sie nicht bezahlen konnte. Von der Bank erhielt ich einen Kontoauszug auf dem die Schulden auf 0,00 Euro ausgeglichen wurden. Ich habe bisher keine Rückforderung (Bescheide) des Bürgen bekommen.

Meine Frage ist: Wann genau verjähren meine Schulden nach Datum ?

Ich bedanke mich im Voraus

Mfg Mercedesbenz

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Schulden x 998

tommi36
beantwortet von tommi36 am 24. Mai 2009 23:04
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Gar nicht! Dein Gewissen sollte Dir das schon gesagt haben

Kommentar von Norlicht am 24. Mai 2009 23:05

DH! Frechheit, was sich einige Leute denken...


Armindo
beantwortet von Armindo am 24. Mai 2009 23:06
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Du solltest dem die Füsse küssen und ewig dankbar sein und zahle Deine Schulden zurück. Peinlich


Indy72
beantwortet von Indy72 am 24. Mai 2009 23:09
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Wenn du bis 2011 nichts davon gehört hast, dann sind deine Schulden gegenüber dem Bürgen verjährt. Allerdings sind sie dadurch nicht automatisch weg. Aber ich hoffe, dass du deinen Verpflichtungen trotzdem nachkommst.

Kommentar von A84910c2e837e3ef6b552ac91ec09eafsmallpaps1959 am 25. Mai 2009 16:59

d.H.


lawoman
beantwortet von lawoman am 24. Mai 2009 23:06
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Ende 2010... Aber dein schlechtes Gewissen dürfte wohl bleiben...


anonym
beantwortet von ilsubuk am 24. Mai 2009 23:05
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Sorry, aber wer bürgt weiß, wo rauf er sich einlässt, also selber schuld

Kommentar von Cf18607506f7c327b4ebe3a17909feeesmallStefanMadre am 24. Mai 2009 23:07

´Stimmt! - aber es gibt immer verliebte Frauen,die alles glauben was ihnen vorgeheuchelt wird.

Kommentar von Ae78eb744ea9143066aec2f345ceac05smalllawoman am 24. Mai 2009 23:08

Wieso Frauen?

Kommentar von ilsubuk am 24. Mai 2009 23:10

das kapier ich auch nich?


anonym
beantwortet von lucky1985 am 24. Mai 2009 23:05
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Der bürge hat gezahlt also schuldest du ihm das geld, die bank hat ja alles bekommen


kittykat77
beantwortet von kittykat77 am 24. Mai 2009 23:05
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Wenn der Gläubiger noch einen Titel erwirkt nach 30 Jahren


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 24. Mai 2009 23:04
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Wenn Du keinen Schriftwechsel mit dem Bürgen hattest, am 31.12.2009

Kommentar von A84910c2e837e3ef6b552ac91ec09eafsmallpaps1959 am 25. Mai 2009 16:58

Normale Verjährung 3 Jahre zum Jahresende ; also 01.01.2011


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