Habe eine Überweisung bekommen, bin aber gerade mit Zeit extrem knapp. Muss ich den Schein in diesem Quartal einlösen? Wie wäre es, wenn ich einen Termin für das folgende Quartal ausmachen würde- bräuchte ich dann eine neue Überweisung?

Mir wurde heute beim Facharzt eben diese Frage so beantwortet, dass ich im neuen Quartal auch eine neue Überweisung bräuchte, diese gelte immer nur für das aktuelle Quartal. Daher sei es sinnvoll sich erst einen Termin geben zu lassen und dann erst den Überweisungsschein zu holen, wenn das betreffenden Quartal läuft.

Zu Quartalende
america am 16. Juli 2007 20:53 ANMERKUNG:: Das Rezept für Massage ist nur 10 Tage ab Ausstellungstag gültig.

Überweisungen sind tatsächlich immer nur für das Quartal gültig, in dem sie erstellt wurden.
In meinen Augen ist es einfach nur Abzocke.
america am 12. Juli 2007 20:54 frage mal bei Deiner Kasse nach dem Arzt-Patientenmodell, dabei bezahle ich keine Hausarztgebühren. Nur Zahnarzt, Augenarzt und Notaufnahme oder Behandlung im Krankenhaus
firestorm1105 am 12. Juli 2007 21:02 Bei meiner Krankenkasse ist das leider nicht inbegriffen. Werde auch nicht als chronischkrank eingestuft und das trotz Asthma. Alles einfach ne Sauerei.
Plane aber Wechsel der Krankenkasse.
Shira am 12. Juli 2007 21:06 Bei der BEK gelten die Bedingungen, die america genannt hat.
firestorm1105 am 12. Juli 2007 21:18 Gut zu wissen, dankeschön.