Er will damit sagen, dass nicht alle Freiberufler von der Versicherungspflicht befreit sind, ergo in die gesetzliche RV einzahlen müssen. Du solltest deinen Status schon genau kennen.
paps1959 am 29. Oktober 2009 21:08 Bei der Entscheidungsfindung helven die Servicestellen der DRV. Dort muß eine Statusabfrage beantragt werden.
Lehrer, Trainer, Handwerker und Künstler sind generell RV-Pflichtig. Ausnahmen: Sie beschäftigen mindest. einen +401,- Euro Angestellten.
Unser Sohn ist jedenfalls frei.

das ist doch sehr unterschiedlich.
wie alt bist du, was kannst du im monat investieren, hast du familie - oder vor, eine zu gründen, hast du ein eigenheim, eine lebensversicherung usw...
pauschal kann man die frage nicht beantworten.
mit der altersvorsoge solltest du unabhängig von deinem beruf früh genug anfangen
Füh???
Mit 10Jahren? 20J.? 30J.? 40J? ....???
nun ja als 10-jähriger noch nicht, aber wenn man sich in seinem Beruf etabliert hat, d.h. mindestens 6 Monate nach Beginn, wenn man ungefähr einen Überbick hat, was man ohne zu geizen für die Altersvorsorge aufwenden kann und diesen Betrag dann eben kontinuierlich erhöhen.