gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Wann und wie bekommt man eine Befreiung von der GEZ?

gefragt von andreaSo am 13.02.2009 um 16:09 Uhr

Was muss man für Voraussetzungen erfüllen um eine Befreiung zu bekommen? Wo kann man das nachlesen? Wo kann man das denn dann beantragen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (34443)
Finanzen (23188)
Kosten (3421)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


GerdaG
beantwortet von GerdaG am 13. Februar 2009 16:10
7x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 13. Februar 2009 16:10
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Baphomet
beantwortet von Baphomet am 13. Februar 2009 16:10
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Fenchurch
beantwortet von Fenchurch am 13. Februar 2009 16:10
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

majosandra
beantwortet von majosandra am 13. Februar 2009 16:10
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

marbeja
beantwortet von marbeja am 13. Februar 2009 16:11
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Voraussetzung ist, das Du bedürftig bist. Den Antrag kannst Du Dir Vom Bürgerbüro oder Rat der Stadt bei euch holen.


teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 13. Februar 2009 16:13
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Entweder bedürftig oder schwerbehindert (Blind oder andere schwere Behinderung).


Pflugmacher
beantwortet von Pflugmacher am 14. Februar 2009 10:20
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das weiß ich jedenfalls: Als Hartz IV-Empfänger muß man den Antrag auf Befreiung stellen und die Gebühren müssen dann von Hartz IV-Empfängern nicht mehr gezahlt werden. Gr. Pflugmacher


anonym
beantwortet von NicciNicoletta am 15. Februar 2009 18:09
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn du Hartz IV Empfänger ohne Zuschüsse bist, BAB oder Bafäg erhälst, Empfänger von Grundsicherung bist oder Schwerstbehindert mit dem RF-Merkmal.


sanisani
beantwortet von sanisani am 16. Februar 2009 20:06
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Achte unbedingt darauf, dass du den Antrag per Einschreiben wegschickst, sonst kommt er grundsätzlich "nicht an" und du darfst weiterzahlen. Außerdem achte auf die Fristen, schicke es so schnell wie möglich weg, sonst musst du nochmal für 3 Monate zahlen. Das wäre dann ärgerlich.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.