Auf Grund eines Unfalls wurde mein Auto geschätzt. Nun entspricht der Zeitwert der Schadenshöhe. Macht es Sinn das Auto dennoch reparieren zu lassen (gegnerische Versicherung muss bezahlen) oder entspricht dies einem Totalschaden und eine Reparatur macht keinen Sinn?

Wenn die Reparaturkosten den Zeitwert eines Fahrzeugs erreichen oder übersteigen, ist es ein Totalschaden. Es wird wohl keine Versicherung mehr Geld bezahlen, als unbedingt erforderlich, also auch keine Reparaturkosten, wenn sie den Zeitwert überschreiten.

Es ist der wirtschaftliche Totalschaden das sind die Kosten höher als der Zeitwert laut Schwacke
wenn Du eine Wekstatt hast, das dir den Schaden billiger behebt als die Versicherung bezahlt, hast Du noch etwas gut gemacht. Überlege ob das Geld als Gundstock für einen neuen Wagen besser angebracht ist?
bommel65 am 14. September 2007 12:01 Das ist der korrekte Ausdruck dafür, wenn die Reparaturkosten den Zeit-/Schwackewert übersteigen - leidige Sache...

Wenn die Kosten für die Beseitigung des Schadens ebenso hoch sind, wie der Zeitwert des Wagens, dann lohnt sich die Reparatur nicht mehr, denn es wird ja dadurch kein neuer Wagen und der schwere Unfallschaden reduziert den Wiederverkaufswert.
Dies entspricht einem Totalschaden. Nach der Reparatur hast Du trotzdem noch einen Unfallwagen. Ich würd mir ein anderes Fahrzeug für das Geld anschaffen.
Vielen Dank!