Wann spricht man von einem Freispruch beim Richter und wird was eingetragen wenn man nur Sozialstunden bekommt? Ich bin 18 und habe eine Raubanzeige ohne VStra?

3 Antworten

Wenn Du bereits 18, also volljährig, bist, dann hast Du das Problem, dass das Gericht Dich auch nach Erwachsenenstrafrecht verurteilen kann.

Eine Verurteilung, egal wie gering, ist eine Vorstrafe.

Nur wenn es keinerlei Strafe gibt, ist es ein Freispruch.

Bei Verurteilungen nach Jugendrecht kommt es ins Erziehungsregister.

Verurteilungen nach dem Erwachsenenrecht kommen in das Bundeszentralregister.

Was soll "VStra" sein?

Für Raub sieht das Gesetz bei Erwachsenen 1 Jahr Knast Mindeststrafe vor. Bei Jugendlichen kanns dafür leicht aus dem Stand heraus mal einen Wochenendarrest geben.

http://dejure.org/gesetze/StGB/249.html

freigesprochen wird, wer nichts verbrochen hat. da du allerdings ein verbrecher bist, wurdest du bestraft mit sozialstunden. sei froh das sie dich für raub nicht eingeknastet haben. verdienst hättest du es wohl.

Hahahahah bitte bleibt locker ich bin nur verdächtigt

@ThomasJansen

hm komisch oder? du bist nicht verdächtigt, du wurdest angeklagt. dafür wanderst du ein. wenn du es nicht gewesen wärest, würde man dich nicht vor gericht schleppen.