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Wann sollte das Nebenkostenguthaben auf meinem Konto sein?

gefragt von SisterRaySays am 02.09.2009 um 11:36 Uhr

Ich habe am 24.8. einen Brief von meiner ehem. Wohnungsbaugesellschaft (dort lebte ich bis vor einem Jahr noch in Miete) bekommen, dass ich noch Geld zurückbekomme von den vergangenen Nebenkosten. Am 27. Hab ich einen Brief mit meinen Kontodaten an diese Gesellschaft zurückgeschickt. Brief lag dann quasi so am Montag spätestens auf dem Schreibtisch von wem auch immer. Wann kann ich denn mit dem Geld rechnen, gibt es da offizielle Fristen? Danke.


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BigKingXXL
beantwortet von BigKingXXL am 2. September 2009 11:37
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Hilfreichste Antwort

Da du nicht der einzige sein wirst der seine Abrechnung von der Wohnungsbaugesellschaft bekommt, kann es schon mal 7-10 Tage dauern von der Erstellung der Abrechnung bis zum Zahlungseingang auf deinem Konto.


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albatros
beantwortet von albatros am 2. September 2009 12:45
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Gutschriften aus Betriebskostenabrechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Diese Gutschrift sollte deshalb spätestens 14 Tage nach Zustellung der Abrechnung auf Deinem Bankkonto sei.n


Lifthrasil
beantwortet von Lifthrasil am 2. September 2009 11:38
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Nimm Deine Quadratmeter mal 2, das sollte in etwa Deine Nebenkosten monatlich decken. Wenn Du das dann 12 mal ansparst brauchst keine Befürchtungen haben, dass Du kein Geld dafür hast. Aber normalerweise, decken die monatlichen Nebenkosten in der Warmmiete alles ab.

Kommentar von Ce98f9ee9543f71cfcc9aefd0be2a726smallvincero am 2. September 2009 13:21

wo ist die frage zu dieser antwort


anonym
beantwortet von federkiel am 2. September 2009 11:40
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Inlandsüberweisungen sind eigentlich nur 'ne Sache von drei bis vier Werktagen. Per Gesetz darf es glaube ich gar nur drei Werktage dauern. Allerdings spielt in dem Zusammenhang auch eine Rolle, wann das Geld rausging (später Nachmittag oder Vormittag). Insofern sind auch vier Tage denkbar, wenn die Überweisung erst spät am Nachmittag/kurz vor Geschäftsschluss in Auftrag gegeben wurde.

LG


anonym
beantwortet von Padri am 3. September 2009 15:24
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Ein Brief ist noch keine Abrechnung. Nur wenn der Brief auch die Abrechnung war, und diese ein Guthaben nachvollziehbar ausweist, hat der Mieter das Recht, das ihm das Guthaben umgehend ausgezahlt wird.


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