habe von einem damaligen Preselection-Anbieter nun eine Rechnung bekommen. Kann man das wirklich noch nach 4 Jahren (2004) verlangen?

Nach § 195 BGB beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre. Falls Du die Leistung in Anspruch genommen hast, ist es für mich eine Frage der Fairness, diese auch zu bezahlen.

§ 195 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) - Regelmässige Verjährungsfrist
Die regelmässige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
§ 199 Abs. 1 BGB - Beginn der regelmässigen Verjährungsfrist
Die regelmässige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem
der Anspruch entstanden ist und
der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

Verlangen kann er es: Die Schuld besteht.
Du kannst aber die Einrede der Verjährung erheben. Mußt Du auch, wenn Du nicht zahlen willst.
Nach einer Frist von drei Jahren sind auch Rechnungen für Kommunkationsleistungen verjährt. Kunden können dann in den meisten Fällen die Zahlung verweigern. Der Einspruch sollte aber auf alle Fälle einen Hinweis auf die Verjährungsfrist enthalten und per Einschreiben geschickt werden.
Fainess ist sicher gut und richtig, aber wie kann man nach 4 Jahren noch nachhalten ob die Rechnung (bzw. Rechnungsbetrag) korrekt ist?