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Wann sind Stückzinsen beim Verkauf von festverzinslichen Anleihestücken steuerfrei?

gefragt von basiccooking am 25.09.2009 um 18:13 Uhr

Wann sind Stückzinsen beim Verkauf von festverzinslichen Anleihestücken steuerfrei? Sind die Zinsen immer steuerfrei oder gibt es Ausnahmen? Ich bin mir bei meinen Anleihen bzw. Wertpapieren nicht ganz sicher.


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anonym
beantwortet von ered1015 am 26. September 2009 09:45
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Hilfreichste Antwort

Zahlt man beim Kauf eines verzinslichen Wertpapieres Stückzinsen, handelt es sich um Ausgaben, die mit Einnahmen verrechnet werden können. Eine Steuerpflicht für diese ausgaben liegt natürlich nicht vor.


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Immotom
beantwortet von Immotom am 26. September 2009 09:22
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Warum sollten "Stückzinsen" beim Verkauf steuerfrei sein? Es sind Zinseinnahmen wie andere Zinseinnahmen auch. "Stückzinsen" bedeuten ja nichts weiter, als die Erstattung des anteiligen Zinscoupons, dessen Auszahlung nach dem Verkaufstermin der Anleihen liegt, durch den Käufer. Der Käufer kann dann die gezahlten Stückzinsen steuerlich geltend machen.


anonym
beantwortet von papageientulpen am 26. September 2009 12:32
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Sie sind steuerfrei wenn der Betrag innerhalb des Freistellungsauftrages liegt. Anderenfalls werden sie mit evtl. gezahlten Stückzinsen verrechnet. Trifft beides nicht zu sind sie steuerpflichtig.


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