Wann sind Stückzinsen beim Verkauf von festverzinslichen Anleihestücken steuerfrei? Sind die Zinsen immer steuerfrei oder gibt es Ausnahmen? Ich bin mir bei meinen Anleihen bzw. Wertpapieren nicht ganz sicher.
Zahlt man beim Kauf eines verzinslichen Wertpapieres Stückzinsen, handelt es sich um Ausgaben, die mit Einnahmen verrechnet werden können. Eine Steuerpflicht für diese ausgaben liegt natürlich nicht vor.
Warum sollten "Stückzinsen" beim Verkauf steuerfrei sein? Es sind Zinseinnahmen wie andere Zinseinnahmen auch. "Stückzinsen" bedeuten ja nichts weiter, als die Erstattung des anteiligen Zinscoupons, dessen Auszahlung nach dem Verkaufstermin der Anleihen liegt, durch den Käufer. Der Käufer kann dann die gezahlten Stückzinsen steuerlich geltend machen.
Sie sind steuerfrei wenn der Betrag innerhalb des Freistellungsauftrages liegt. Anderenfalls werden sie mit evtl. gezahlten Stückzinsen verrechnet. Trifft beides nicht zu sind sie steuerpflichtig.