Wenn man z.B. Schulden beim Finanzamt hat aber schon mit dem Mindestbetrag lebt, der einem zusteht, wann verjähren diese Schulden dann eigentlich?

bei nem vollstreckbaren titel nach 50 jahren.
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Schulden verjähren nie. Das wäre ja auch zu schön träum
Natürlich können Schulden verjähren.
Mariposa68 am 18. November 2008 12:03 Ach....
oohpss am 18. November 2008 12:04 Na dann hast Du viel Grund zum träumen. ALLE Schulden verjähren irgendwann.
Ich glaube Umsatzsteuerschulden verjähren nie, da das Geld von Dritten stammt.

Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis unterliegen einer besonderen Zahlungsverjährung. Die Verjährungsfrist beträgt gem. § 228 Satz 2 AO fünf Jahre. Die Zahlungsverjährung beginnt nach § 229 Abs. 1 Satz 1 AO grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch erstmals fällig geworden ist.
Steuerschulden verjähren grundsätzlich nach 5 Jahren. Aber auch hier gibt es Verjährungshemmnisse.