Wann ist das Finanzamt einverstanden?

Du kannst in der Spalte "außergewöhnliche Belastungen" alle Quittungen und Belege zu Deinen Krankheitskosten eintragen
Zusätzlich die Fahrtkosten zum Arzt und zur Apotheke, Optiker etc..
Guck mal bei www.klicktipps.de. Dort ist ein ganzer Bereich dem Thema Steuererklärung gewidmet.
fairsite am 6. Oktober 2008 10:21 deshalb ist es auch wichtig, alle Belege und Quittungen von Anfang an zu sammeln und die Fahrt-KM für Arztbesuche zu notieren.
Das gilt zunächst für Alle.
antola61 am 6. Oktober 2008 11:16 ... und deine Kosten müssen den "zumutbaren Eigenanteil" überschreiten. Das ist ein Prozentsatz vom Gesamtbetrag der Einkünfte, je nachdem wieviel Kinder du hast, ich glaub zwischen 2 und 5%

In erster Linie, wenn eine Schwerbehinderung festgestellt wurde. Im Einkommensteuergesetz erfährst du etwas über die Pauschbeträge im Zusammenhang mit dem Grad der Behinderung. Es spielt dabei keine Rolle, weswegen man schwerbehindert ist, sondern nur dass man die Anerkennung hat - das gleiche gilt für alle Gleichgestellten.
nur, wenn die Krankheit vorher ein unabhängiger Amtsarzt bescheinigt hat